Hallo,
habe gelesen, dass "Leitende Angestellte" zwar arbeitsrechtlich Arbeitnehmer sind , aufgrund ihrer betrieblichen Stellung jedoch weder aktiv noch passiv zur Betriebsratswahl berechtigt sind.
Nun ist meine Frage folgende: gehört eine Betriebsärztin (Stabsstelle, dem Geschäftsführer unterstellt, frei in der Weisung ihrer Tätigkeit als Betriebsärztin) demnach zu einer "Leitenden Angestellten" oder nicht?
Also ist diese Ärztin berechtigt den BR mitzuwählen oder gar sich selbst für die Wahl aufstellen zu lassen?
Es gibt in diesem Unternehmen nur diese eine Betriebsärztin...
Leitender Angestellter?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Leitender Angestellter ist, wer Einstellungen und Entlassungen selbstständig vornehmen kann,
Generalvollmacht oder Prokura hat, die auch gegenüber dem Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
Entscheidungen den Betrieb betreffend weisungsfrei trifft und diese maßgeblich beeinflusst.
Soweit das in diesem Fall auf diese Stabsstelle nicht zutrifft, was nach bisheriger Beschreibung nicht der Fall ist, nicht zutrifft, ist diese keine leitende Angestellte.
'Leitende Angestellte' - der Begriff ist doppelt belegt:
- einmal die 'echten' leitenden Angestellten, die dem AG zuzuordnen sind, wie @holperik es erklärt hat
- dann die sogenannten Leitenden, leitend wohl im Sinn von 'allg. hervorgehoben', was für eine Betriebsärztin ja auch ganz gut passt.
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