Letze Lohnzahlung

17. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fiedelbambu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Letze Lohnzahlung

Moin,

Ich bin nicht ganz sicher ob es für mich Konsequenzen hat. Seit dem 30.06 arbeite ich nicht mehr bei meiner Firma. Da die Arbeitsbescheinigung zurück gehalten wurde habe ich ein wenig Druck gemacht. Nun wurde mir eine Arbeitsbescheinigung gegeben, dort hat man mit einem Kugelschreiber vorläufige Bescheinigung drauf geschrieben. Das Argument war dazu ich bekomme Ende dieses Monats noch 1000 € brutto. Das wäre nicht einmal die Miete, ich verstehe auch nicht so ganz warum mir mein Gehalt nicht bis zum 30.06 komplett ausgezahlt wurde. Im Internet habe ich zu diesem Thema nichts gefunden. Am Montag werde ich noch einmal beim Arbeitsamt nach fragen was nun passieren würd, ich hatte schon eine E-Mail geschickt nur kann ich nicht 3 Wochen auf eine Rückmeldung warten. vielleicht weiß ja einer hier etwas mehr

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120352 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Fiedelbambu ):
Am Montag werde ich noch einmal beim Arbeitsamt nach fragen was nun passieren würd

Da sitzen keine Hellseher ...



Zitat (von Fiedelbambu ):
vielleicht weiß ja einer hier etwas mehr

Hier übrigens auch nicht.
Von daher wäre mindestens man eine konkrete Frage recht nützlich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fiedelbambu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher ob das Konsequenzen hat, auf mein Arbeitslosengeld. Ob ich das zum 01.08 erhalte oder ich mit dem was ich nun von meinem letzten Arbeitgeber bekomme aus kommen muss.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Fiedelbambu ):
Seit dem 30.06 arbeite ich nicht mehr bei meiner Firma.
Dein AG ist nicht verpflichtet, zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses schon *alle deine Papiere fertig zu machen.*
Dein Druck auf den AG war deshalb vermutlich etwas vorschnell.
Zitat (von Fiedelbambu ):
Am Montag werde ich noch einmal beim Arbeitsamt nach fragen was nun passieren würd,
Dort wird man dir wohl nichts anderes sagen können, als dass man erst die *richtige* Arbeitsbescheinigung benötigt, um deinen Leistungsanspruch zu berechnen.

Die Konsequenz für dich dürfte sein:
ALG 1 würde erst dann und erst zum Monatsende August ausgezahlt, wenn die Arbeitsbescheinigung vorliegt und die Berechnung dazu gemacht wurde.
Es sieht so aus, als ob du mind. bis Ende August auskommen musst.
Hoffentlich zahlt der AG die 1.000,- auch bald.

Das ist übrigens keine Frage zu *Arbeitsrecht*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120352 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Fiedelbambu ):
Ob ich das zum 01.08 erhalte oder ich mit dem was ich nun von meinem letzten Arbeitgeber bekomme aus kommen muss.

Das müsste man dann mit dem Sachbearbeiter abklären, eventuell gibt es einen "Vorschuss" aufgrund der vorläufigen Bescheinigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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