Letzte Gehaltsabrechnung Geld abgezogen

6. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb317244-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Letzte Gehaltsabrechnung Geld abgezogen

Hi,

und zwar habe ich zum 30.09 gekündigt und habe dan am 10.10 von meiner alten firma meine Letzte Lohnabrechnung bekommen und gesehen das mir 500 euro abgezogen wurden. Leider habe ich kein Rechtschutz,was soll ich nun tun? das kann der chef doch nicht machen. habe auch mit meinem alten chef gesprochen und der meint das da noch dinge mit dritten zu klären sind das ist aber schon 5 wochen her und das dauert auch nicht solange bis man von dritten antwort bekommt. was soll ich machen?Anwalt?

Mfg

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dafür brauchen Sie keinen Anwalt. Suchen Sie einfach die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts auf. Dort wird die Klage auf den fehlenden Anteil des Einkommens für Sie formuliert. Was der Chef mit wem zu klären hat, braucht Sie wirklich nicht zu interessieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb317244-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

hi,
vielen dank für die antwort. was muss ich den da jetzt genau machen? sorry für die blöde frage aber hatte leider nie so ein problem.
Was machen die da? hab jetzt gelesen das die mir beim formulieren helfen?!?! verlangen die da geld für?

-- Editiert fb317244-88 am 06.10.2011 19:35

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Was machen die da?


Die da sind die Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle. Dieser hilft dabei die Klage in die richtige Form zu bringen.
Also Arbeitsvertrag und möglichst letzte Abrechnung des AG mitnehmen.

Zur Lohnklage findet man hier Hinweise

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

wenn dir jemand eine reinhaut, gehst du zur polizei und machst anzeige
wenn dir der AG eine "reinhaut", gehts du zum arbeitsgericht und erhebst klage

im prinzip läuft das ähnlich
du sagst, was passiert ist, und die nehmen das schriftlich auf
schon ist die klage eingereicht

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb317244-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

hi,
also hab den link mal angeschaut, in dem stand das man bei dem arbeitsgericht in dem bezirk auch die firma ist den antrag stellen muss, ich hab aber keins gefunden in dem bezirk...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dann fragen Sie einfach bei der Bezirksverwaltung nach, welches Gericht zuständig ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


die klage wird automatisch an das zuständige arbeitsgericht weitergeleitet
http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/arbeitsgericht---welches-arbeitsgericht-ist-zustandig

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
fb317244-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

hi,
vielen dank für die zahlreichen antworten also hab ,al geschaut, es gibt ein amtsgericht...soll ich da hin??

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Nein, Sie müssen zum Arbeitsgericht. Gut möglich, dass sich beide Gerichte im selben Gebäude befinden. Bei uns ist das so. Es wird aber nicht überall so sein.
Es gibt jedenfalls in jedem Bundesland deutlich mehr Amtsgerichte als Arbeitsgerichte.

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