Letztes Gehalt

7. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb401478-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Letztes Gehalt

Hallo, nachdem ich mein Urlaub Anfang August geplant und mit meinem Arbeitgeber besprochen hatte, war ich im September im Urlaub. 11 Arbeitstage plus 5 unbezahlt war besprochen. Als ich dann vom Urlaub zurück war hat mein Arbeitgeber mich darauf angesprochen dass meine unbezahlten Urlaubstage nicht eingetragen worden und dass ich ermahnt werden solle. 1 Tag später habe ich ein Schreiben erhalten mit diesem Anlass worauf ich einfach wütend wurde weil ich nie etwas tun würde dass mich in solch eine Angelegenheit stecken würde(weiß auch der Arbeitgeber)! Ein paar Tage später erhielt ich die zweite Ermahnung weil ich seit der Ersten nicht mehr auf der Arbeit war und mich darüber nicht geäußert hab. In der zweiten Mahnung stand dass ich eine Dritte mit fristloser Kündigung erhalten soll welche seit 2 Wochen nicht eintraf. Mein Vertrag ist am 6. diesen Monats abgelaufen.

Meine Frage ist ob ich noch Anspruch auf einen letzten Lohn habe? Die Firma überweist normalerweise am 12. jeden Monat und im letzten Monat haben die mir fast ein Drittel meines Lohns überwiesen(ich glaub das war nur für essen, trinken etc.)

Danke für die Aufmerksamkeit :)

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-- Editiert von Moderator am 07.11.2014 13:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Irgendwas fehlt in der Darstellung des Sachverhalts.

quote:
Ein paar Tage später erhielt ich die zweite Ermahnung weil ich seit der Ersten nicht mehr auf der Arbeit war


Z.B. ob diese Aussage zutreffend ist und tatsächlich ohne Begründung nicht mehr gearbeitet wurde.

quote:
und im letzten Monat haben die mir fast ein Drittel meines Lohns überwiesen(ich glaub das war nur für essen, trinken etc. )


Der Arbeitsvertrag schreibt vor, wofür der Lohn einzusetzen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das hört sich ja fast so an, als ob der AN nach Erhalt des 1. Schreibens einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen ist. Sollte das der Fall sein, dann besteht für die Tage, an denen man nicht zur Arbeit erschienn ist auch kein Entgeltanspruch. Ebenso besteht für die unbezahlten Urlaubstage kein Entgeltanspruch.

Da bleiben dann nur die "richtigen" Urlaubstage sowie die Tage an denen gearbeitet wurde (evtl. aber auch nur zeitanteilig, wenn man die Arbeit vor Ende der Arbeitszeit einfach verlassen hat), zum Bezahlen übrig. Ob das mit dem Abrechnungsbetrag übereinstimmt, müsste er AN selbst ermitteln.

0x Hilfreiche Antwort

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