Lfz nach Austritt

13. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
difa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Lfz nach Austritt

Hallo, ich wurde innerhalb der Probezeit während eine Krankenmeldung gekündigt. KK möchte vom AG den Grund der Kündigung wissen, da vermutet wird, dass die Krankenmeldung der Kündigungsgrund war. Leider äussert der AG sich nicht und so bekomme ich weder Lfz noch krankengeld. Was kann ich tun. AG muss doch nur mitteilen, dass der Grund eine Negativprognose gewesen ist. So stehe zwischen den Stühlen und bekomme kein Geld. Arbeitslosengeld bekomme ich auch nicht, da ich auf Grund meiner Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe. Muss ich mir jetzt tatsächlich einen Rechtsanwalt nehmen?

Lieben Dank

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von difa):
AG muss doch nur mitteilen, dass der Grund eine Negativprognose gewesen ist.

Ist das denn der Fall, dass es eine negative Prognose gegeben hat? Der AG wäre im Übrigen schon bescheuert, wenn er das bei einer Probezeitkündigung rausposaunen würde - er machte sich damit angreifbar.
Das ist ja eben der Witz bei der Probezeit: dass Gründe nicht angegeben werden müssen.

Andererseits: Wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen AUB und Kündigung nahelegt, dass die AU der Kündigungsgrund ist, wäre der AG womöglich verpflichtet, auch über das Beschäftigungsende hinaus den Lohn weiter zu zahlen. Dazu müsstest du vor Gericht gehen und den Lohn einklagen.

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#2
 Von 
difa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass der AG nicht zu frieden war und sich dann innerhalb der keankmeldung mit mir ein Auflösungsvertrag machen wollte. Da war ich nicht mit einverstanden, da ich nachteile bzg desArbeitslosengeldes zu erwarten habe. Ich ahnte jedoch nicht, dass meine AU noch andauern würde.
Was kann er dann sonst als Grund angeben, dass er keine Lfz leisten muss. Letztendlich habe ich auch gemerkt, dass wir nicht zusammenpassen!

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von difa):
Ich gehe davon aus, dass der AG nicht zu frieden war

... damit ist der Zusammenhang mit der AU schon zweifelhaft,


Zitat (von difa):
Was kann er dann sonst als Grund angeben ..

Warum um alles in der Welt sollte er irgendeinen Grund angeben, wenn das nicht erforderlich ist?
Und zur Lohnfortzahlung es er dann verpflichtet nur bis zum Ende des AV. Und keinen Tag länger.
Die allerdings sollte dein AG geleistet haben.
Aus der Darstellung eingangs hatte ich geschlossen, dass die KK eine Kündigung wegen Krankheit vermutet. Im Grund schließt du das aber selbst aus.

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#4
 Von 
difa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass eine Kündigung innerhalb der Probezeit nicht begründet werden muss, ist mir klar. Jedoch möchte die Krankenkasse den Grund wissen, da sie vermutet, dass es wg der krankmeldung war undder AG auch nach Austritt 6 Wochen danach noch LFZ zu leisten! Wenn der AG abet der KK keine Stellungnahme abgibt und auch auf meine Forderung reagiert, was bleibt mir übrig? Mir ist tatsächlich völlig egal, was ihm dazu veranlasst hat, mich zu kündigen. Er soll nur mit der KK kommunizieren. Damit diese Ihre Entscheidung bzgl des KG treffen kann! Bleibt der AG ohne Reaktion, wird die kein KG zahlen.

Meine Frage ist, was ich machen kann, wenn der AG nicht reagiert.

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#5
 Von 
difa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der Sachverhalt, der auf mich zutrifft...
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/entgeltfortzahlung-ueber-ende-des-arbeitsverhaeltnisses-hinaus.html#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20endet%20die%20Pflicht%20zur,1%20Satz%201%20EntgFG).

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#6
 Von 
difa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der Sachverhalt, der auf mich zutrifft...
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/entgeltfortzahlung-ueber-ende-des-arbeitsverhaeltnisses-hinaus.html#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20endet%20die%20Pflicht%20zur,1%20Satz%201%20EntgFG).

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

... dann teile doch du deiner KK mit, was du zuvor hier geschrieben hast: dass du schon vor deiner Erkrankung den Eindruck hattest, der AG sei nicht zufrieden mit dir, und dass auch du deinerseits schon erkannt hattest, dass das wohl nicht zusammenpassen würde mit deinem AG und dir.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von difa):
Was kann er dann sonst als Grund angeben, dass er keine Lfz leisten muss.
Evtl. muss er ja gar keine Lohnfortzahlung leisten.

Zitat (von difa):
und so bekomme ich weder Lfz
Wie lange warst du denn dort beschäftigt bis zur AU-Meldung? Es gilt
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Dort Absatz 1 ( max. 6 Wochen)---bzw. Absatz 3

Zitat (von difa):
Arbeitslosengeld bekomme ich auch nicht, da ich auf Grund meiner Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe.
Wenn du wenigstens 15 Wochenstunden erwerbstätig sein könntest--- würdest du ALG erhalten.
Zitat (von difa):
und der AG auch nach Austritt 6 Wochen danach noch LFZ zu leisten!
Echt? Das muss er nur, wenn er WEGEN Krankheit kündigt. Die KK kann das gern vermuten...

Zitat (von difa):
Was kann er dann sonst als Grund angeben,
Die Frage ist evtl., was du oder die KK dem AG bisher schon geschrieben habt--- damit er was erklärt.
Von sich aus wird er das nicht tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von difa):
Hallo, ich wurde innerhalb der Probezeit während eine Krankenmeldung gekündigt.
Zitat (von difa):
Ich gehe davon aus, dass der AG nicht zu frieden war und sich dann innerhalb der keankmeldung mit mir ein Auflösungsvertrag machen wollte. Da war ich nicht mit einverstanden, da ich nachteile bzg desArbeitslosengeldes zu erwarten habe.
Heißt was konkret? Wieviel Tage lagen zwischen AU Beginn und der Aussage des AG bzgl. Auflösungsvertrag?

In dem von Dir zitierten Urteil geht es nämlich darum, dass der AG 12 (!) Tage nach AU Meldung mit der Probezeitkündigung gewartet hat und das Gericht daher von einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Krankheit und Kündigung ausgegangen ist.

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#10
 Von 
difa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich schon. KK möchte natürlich ungern KG zahlen und hofft, dass AG wg AU gekündigt hat. Eine Stellungnahme wir erwartet. Ich hätte nur gern gewusst, was ich machen kann, um den AG dazu zu bewegen, dass er antwortet. Eine fristsetzung von der Kk ist nicht möglich sagte man mir. Das darf die Kk nicht. Ich glaube da bleibt erstmal abwarten und im Zweifel Klagen. Lieben dank für die gutgemeinten Ratschläge.

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#11
 Von 
difa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Heißt was konkret? Wieviel Tage lagen zwischen AU Beginn und der Aussage des AG bzgl. Auflösungsvertrag?


3 Tage

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von difa):
Ich hätte nur gern gewusst, was ich machen kann, um den AG dazu zu bewegen, dass er antwortet.
Deshalb habe ich gefragt, WAS und WANN du dem AG geschrieben hast. Daraus ergibt sich evtl., was noch zu tun wäre.
Zitat (von Anami):
Wie lange warst du denn dort beschäftigt bis zur AU-Meldung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von difa):
3 Tage
Ob da ein Gericht einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Krankeit und Kündigung sehen würde? Ich denke nein. Und damit gibt es auch kein Lfz über das Vertragsende hinaus.

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