Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe derzeit einen befristeten Arbeitsvertrag als Studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl. Es werden keine unbefristeten Verträge mit SHKs gemacht. Jedes Semester wird der Vertrag verlängert, dies ist auch immer der Fall.
Nun hat mir der Professor mir seine Liebe gestanden und ich habe sie nicht erwidert, da ich derzeit in einer Beziehung bin und kein Interesse an ihm hatte. Nun warf/drohte er mit einer persönliche und berufliche Trennung. Ich habe Angst, dass ich dadurch meinen Job verlieren werde. Dadurch fehlt mir monatlich Geld und ich muss sogar ggf. umziehen.
Kann mir einer die Rechtslage erklären und wie ich am besten weiter vorgehen soll.
Mit besten Grüßen
Tim
Liebe und befristete Arbeitsverträge
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich kann nur von "meiner" Hochschule berichten. Da werden diese Verträge nicht verlängert, sondern von Semester zu Semester neu abgeschlossen. Das ist arbeitsrechtlich ein Unterschied. Ähnlich ist es ja bei Lehrern im Angestelltenverhältnis. Die Verträge laufen immer pro Schuljahr, damit gibt es kein Geld für die Sommerferien. Und man kann sich auch neue Lehrer suchen. Also erst einmal gucken, wie der Vertrag ausgestaltet ist. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
@wirwerden
Stimmt. Dort habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Bei uns werden die Verträge auch immer neu abgeschlossen. Kann ich irgendetwas dagegen tun, wenn er das Arbeitsverhältnis aufgrund dem "Vorfall" mit seinen Gefühlen nicht wieder schließt?
Es kommt mir dann so ein bisschen vor, dass er es nur nicht verlängert aufgrund dieser Sache und nicht aufgrund von beruflichen "Problemen" in Form von Arbeitsverweigerung/schlechte Arbeit etc.
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Es wird nichts verlängert, es wird nur kein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Und dagegen kann man nichts tun.
wirdwerden
Und dagegen kann auch nicht geklagt werden?
Du müsstest nicht gegen etwas klagen, sondern für etwas. Nämlich auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages. Und da bin ich, vorsichtig formuliert, skeptisch. Ich sehe einfach keinen Anspruch. Und - der Sinn dieses Konstukts ist es ja, möglichst viele Studis durchzuschleusen. U.a. zum Sammeln von Erfahrungen. Nicht, um feste Arbeitsverhältnisse zu konstruieren.
Schade für Dich, aber, so ist es nun einmal.
wirdwerden
Zitat:Nun warf/drohte er mit einer persönliche und berufliche Trennung. Ich habe Angst, dass ich dadurch meinen Job verlieren werde. Dadurch fehlt mir monatlich Geld und ich muss sogar ggf. umziehen.
Und würdest du dir das antun? Du hast ihm - völlig berechtiger Weise - einen Korb gegeben. Meinst Du es würde leicht wenn du für ihn weiterarbeitest?
Er darf in meinen Augen aber nicht ungeschoren davon kommen, wenn er den Vertrag nicht verlängert (Was bei allen anderen und mit mir natürlich auch passiert wäre, da ich gute Arbeit leiste) nur weil ich nicht mit ihm geschlafen habe bzw. die Gefühle nicht erwidere.
Nochmals, es wird kein Vertrag verlängert. Es wird kein neuer Vertrag abgeschlossen.
wirdwerden
Und was hat das mit Arbeitsrecht zu tun?ZitatEr darf in meinen Augen aber nicht ungeschoren davon kommen, :
Das ist eine der Konstellationen, gegen die kein Kraut gewachsen ist. Und kein Recht.
Es dürfte dir auch schwerfallen nachzuweisen, dass du sozusagen aus unlauteren Motiven heraus keinen neuen Vertrag bekommst.
ZitatEr darf in meinen Augen aber nicht ungeschoren davon kommen, wenn er den Vertrag nicht verlängert :
Was ist eigentlich an dem Wort "befristet" so schwer zu verstehen?
ZitatUnd dagegen kann auch nicht geklagt werden? :
Doch, dagegen kann man klagen. Ist halt nur sinnlose Zeit- und Geldverschwendung , aber klagen kann man.
Um das Unausgesprochene ans Licht zu heben:
Du kannst - wenn deine Bewerbung im nächsten Semester scheitert - klagen, möglicherweise wegen Diskriminierung im Sinne des § 3(1) AGG. Du musst aber beweisen, dass du wegen "verschmähter Liebe" nicht genommen worden bist. Du kannst bestenfalls - im Erfolgsfall - eine Entschädigung bekommen - die Stelle aber gleichwohl nicht.
M.a.W.: Du kannst Lärm machen, du kannst evtl. die Reputation des Profs beschädigen - und deine gleich mit.
Blaubär, die Voraussetzungen für die genannte Bestimmung liegen doch nicht mal im Ansatz vor. Fakt ist, das diese studentischen Jobs wahnsinnig begehrt sind, also ein Überangebot vorliegt. Dass deshalb Fluktuation erwünscht ist, dass es keine Anspruchsgrundlage auf eben diesen Job für diese Person gibt. Wieso sollte die Fragestellerin besser behandelt werden als andere Bewerber?
wirdwerden
Einverstanden, wirdwerden. - Ich habe es nur von der anderen Seite angegangen, was Tim konkret tun KÖNNTE. Und dass die Aussichten stark gegen Null tendieren.
Hab mich auch gewundert. Wobei an "meiner" Hochschule diese Jobs für das Wintersemester ohnehin stark reduziert werden. Dürfte kein Einzelfall sein.
wirdwerden
Zitat[ weil ich nicht mit Professor geschlafen habe ] warf/drohte er mit einer persönliche und berufliche Trennung. :
Wenn sich der Professor strafbar gemacht haben sollte ...
§ 177 StGB
"Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft ... wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt, wenn ...
der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
Der Versuch ist strafbar."
( "Empfindlich ist ein angedrohtes Übel wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren." )
... dann käme in Betracht, dass er dadurch angerichtete Schäden zu ersetzen hätte:
§ 823 BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt."
Der durch den erfolglosen Erpressungsversuch erlittene Schaden könnte im Wegfall des Verdienstes aus der angedrohten Nicht-Verlängerung des Vertrags gesehen werden.
RK
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