Hallo zusammen,
ich bin als pädagogische Betreuungskraft über einen Träger der Jugendhilfe in einer OGS geringfügig beschäftigt. Ab Mittwoch wird die OGS im Zuge der landesweiten Schulschließungen voraussichtlich bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
Meine Fragen:
1. Besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung?
2. Wie verhält es sich in dem Zeitraum mit dem "Stundenkonto"? Grundsätzlich muss ich laut Arbeitsvertrag
30 Std./monatl. leisten, um das monatlich gleichbleibende Entgelt zu erhalten.
Für eure Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Lohn & Stundenkonto Corona - geringfügige Beschäftigung OGS
16. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2020 | 14:52
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn & Stundenkonto Corona - geringfügige Beschäftigung OGS
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. März 2020 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39841x hilfreich)
Zitat1. Besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung? :
Ja.
Zitat2. Wie verhält es sich in dem Zeitraum mit dem "Stundenkonto"? :
Wurde denn überhaupt ein Stundenkonto rechtswirksam vereinbart?
#2
Antwort vom 16. März 2020 | 15:51
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wurde denn überhaupt ein Stundenkonto rechtswirksam vereinbart?
Die Stunden werden elektronisch erfasst und auf einem Stundenkonto nachgehalten. Inwiefern dies rechtswirksam ist, kann ich leider nicht beurteilen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. März 2020 | 15:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatInwiefern dies rechtswirksam ist, kann ich leider nicht beurteilen. :
Man könnte mal im Arbeitsvertrag nachlesen, was genau dort zu dem Thema Stundenkonto
/ Arbeitszeitkonto steht.
Und dann hier posten.
#4
Antwort vom 16. März 2020 | 16:05
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 3 - Arbeitszeit
1. Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 30 Stunden im Monat.
2. Die Arbeitszeit wird flexibel nach den Betreuungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler festgelegt und als Jahresarbeitszeit verwaltet. Zur Berechnung der Jahresarbeitszeit dienen die durchschnittlich festgelegten Stunden unter § 3 Nr. 1 (Beispiel: durchschnittlich 20 Std./Woche x 52,2 Jahreskalenderwochen = 1.044 Jahresarbeitsstunden).
Und jetzt?
Schon
267.988
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten