Lohn Verzug (fast 2 Monate) was tun?

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)
Lohn Verzug (fast 2 Monate) was tun?

Frohes Neues euch allen.:)
Leider beginnt nicht für jeden ein guter Neustart ins neue Jahr...

Ich habe ein paar Fragen und bräuchte Unterstützung im Bezug auf Lohnzahlung bzw wenn diese nicht kommt.
Laut Vertrag bekomme ich mein Gehalt immer am 15. des Folgemonats.



Am 15. November wäre mein Gehalt für Oktober fällig gewesen, nach 2 Wochen hinterherlaufen und Vertröstungen
(Chef ist schon Wochenlang krank und nur der Ex Chef macht was im Büro) habe ich eine Abschlagszahlung in der Höhe von ca. der Hälfte bekommen.




Den Rest nach mehrmaligen auffordern erst am 23.12. wo eigentlich schon längst das nächste Gehalt vom November drauf sein sollte.

Ich hatte eine Frist von 8 tagen inkl Wochenende gesetzt (Fristende 22.12.) indem ich geschildert habe dass ich den Rest des Gehalts von Oktober sowie November einfordere da ich es sonst gerichtlich einfordere und vom Zurückbehaltungrecht Gebrauch mache.

Leider konnte ich den Brief nicht persönlich übergeben da ich Krank (OP im Krankenhaus) war und nicht in der Lage Auto zu fahren.
Daher habe ich einen Kollegen gefragt ob er diesen Brief in der Firma ausdrucken und übergeben kann, was er auch gemacht hat.

Nach wiederholten telefonieren meinte mein Chef nur wie unverschämt ich wäre und wenn ich keine Lust mehr hätte muss ich gekündigt werden usw usw und motzt nur rum am Telefon und fühlte sich auch noch im Recht!
Desweiteren wäre der Brief schon zum Anwalt gegangen und der hätte gesagt das ich eh kein Recht auf Zurückbehaltung habe was auch richtig ist da zu dem Zeitpunkt ca 1,5 Bruttomonatsgehalt fehlte da ich ja ein Abschlag bekommen habe.

Leider wurde trotz der Mahnung nur der Restbetrag von Oktober überwiesen und vom November fehlte gänzlich.

Heute ist der 03.01.2015 und am 15.01. würden mir 2 Monatsgehälter (November + Dezember) fehlen!!
Gerade jetzt waren meine Ausgaben ziemlich hoch (Weihnachten, Silvester, Kfz-Versicherung, 2x Miete und und und) und meine Reserven sind bald leer!!

Mal abgesehen davon ist das schon Routine bei der Firma, mein Gehalt kommt nie zu dem im Vertrag vereinbarten Datum,
immer zu spät nur bisher waren es nur ein paar Tage aber was jetzt abgeht geht zu weit wie ich finde!

Seitdem ich hinter meinem Geld herlaufe bekomme ich jedesmal irgendwelche 'dummen' Ausreden in Form von
(wurde gemacht, wird gemacht, kommt schon noch etc) und ich bin nicht der einzige in der Firma.
Vor allem ist jedesmal ne andere Ausrede und jeder erzählt was anderes.

Am Montag hoffe ich dass mein Chef da ist um ein Gespräch zu führen wie es jetzt weitergehen soll nur da ich
nicht weiß wie es ausgeht und wie lange ich noch warten muss, habe ich noch ein paar Fragen.




-Laut Gesetz müssen 2 Brutto Gehälter fehlen bevor ich die Arbeit verweigern (Zurückbehaltungsrecht) kann, ist das richtig?

-Wenn ich vors Arbeitsgericht gehen würde, wie sieht das mit den Kosten aus (keine Rechtsschutzversicherung)?
Muss ich die Kosten selbst tragen obwohl ich im Recht bin? Wie hoch könnten die Kosten werden?

-Was kann ich sonst noch tun?


Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal.

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-- Editiert Immerwieder am 03.01.2015 22:36

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Erstens: es ist richtig das vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten trägt . Ob du recht bekommst spielt da keine Rolle . Allerdings kannst du in der ersten Instanz ohne Anwalt auftreten .
Zweitens: wenn der Chef Abschlagszahlungen leistet , sieht es tatsächlich ziemlich mau aus, mit Arbeitszurückhaltung zu drohen . Arbeitszurückhaltung ist tatsächlich so ziemlich das letzte, mit dem der Arbeitnehmer drohen kann – und dies möglichst auch tunlichst nur mit anwaltlicher Beratung. Sonst kann es nach mich sein, dass man ziemlich dumm aus der Wäsche guckt .

Wenn es Gang und Gäbe war in der Vergangenheit, dass dein Arbeitgeber den Lohn verspätet gezahlt hat, ist das zwar verständlich, dass und wenn du einigermaßen angefressen bist deswegen , aber jetzt unverhofft mit Arbeitszurückhaltung zu drohen , macht natürlich auch ziemlich schlechte Stimmung . In der Tat wäre es besser gewesen , erst zu reden, bevor man droht. Im übrigen bedeutet das Verhalten deines Chefs darauf hin, dass die Firma Liquiditätsprobleme haben könnte.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Nochmal von vorne: Die Klage nimmt die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts auf und das kostet keinen Cent. Dann erfolgt zeitnah eine Güteverhandlung, die bei Gehaltsklagen (aus meiner Erfahrung) in den meisten Fällen mit einem Vergleich endet. Das Verfahren kostet dann auch nichts.
Wird kein Vergleich gefunden, kommt die sog. 1. Instanz, bei der weiterhin kein Anwaltszwang besteht.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wieso sollte hier ein Vergleich rauskommen? Vergleich wird definiert als: "unklare Rechtslage, deshalb Nachgeben auf beiden Seiten." Hier ist keine unklare Rechtslage. Deshalb muss auch nicht nachgegeben werden.

Der Lohn sollte eingeklagt werden, und gut ist. Und bitte gleichzeitig einen neuen Arbeitgeber suchen. Das wird nichts mehr.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>-Laut Gesetz müssen 2 Brutto Gehälter fehlen bevor ich die Arbeit verweigern (Zurückbehaltungsrecht) kann, ist das richtig? <hr size=1 noshade>


Nein, das steht so in keinem Gesetz. Die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geht von erheblichem Umfang aus und das wird mit 2 Monatsgehältern übersetzt. Allerdings gibt es auch Gerichte, die weniger als 2 volle Gehälter als rechtmässig ansehen. So ganz verständlich ist diese allgemeine Ansicht der Gerichte nämlich nicht, bei nicht wenigen AN ist bereits am Ende des Monats alles auf Kante genäht. Das kann ein Richter mit standesgemässer Beamtenversorgung natürlich gar nicht nachvollziehen. :bang:
Teilweise kommt es mir auch so vor, als ob die 2 Monatsgehälter einfach so von allen Internetseiten (und Areitsgeichtenb?) als in Stein gemeisselt angesehen werden. Ist ja auch einfacher, einfach mal so eine fixe Zahl in den Raum stellen.
Das Problem dabei ist: gerade wenn der Vertragliche Auszahlungszeitraum erst erheblich nach dem laufenden Monat liegt, so hat man am Ende nur noch knapp 2 Wochen, um den Vertrag selber fristlos zu kündingen. Denn der Insolvenzgeldzeitraum beträgt lediglich 3 Monate und man rutscht in dem Fall aus dem Insolvenzgeldzeitraum heraus.


quote:<hr size=1 noshade>Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts unterliegt allerdings dem Grundsatz von Treu und Glauben. Deshalb darf zwischen zurückgehaltener Leistung und Gegenanspruch kein grobes Missverhältnis bestehen. So ist die Weigerung, weiterzuarbeiten, weil ein geringfügiger Entgeltrückstand besteht, vom Zurückbehaltungsrecht nicht gedeckt (BAG vom 25.10.1984 – 2 AZR 417/83 , Juris, Rn. 29). Ein Lohnrückstand von 1,5 Monatsverdiensten ist dabei nicht mehr geringfügig (Arbeitsgericht Hannover vom 11.12.1996 - 9 Ca 138/96 , Beck RS 1996, 30830846 – beck-online.de; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht – Preis, 12. Auflage 2012, § 611 BGB , Rn. 458). <hr size=1 noshade>

http://openjur.de/u/379938.html

quote:<hr size=1 noshade>-Was kann ich sonst noch tun? <hr size=1 noshade>


Man könnte den AG abmahnen. Wird natürlich ebensowenig die Stimmung verbessern.
Ganz allgemein dem Rat von wirdwerden folgen und unbedingt einen neuen Arbeitgeber suchen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/ausbleibende-Gehaltszahlung-Kuendigungsfristen---f11545.html

-- Editiert 1000kleinesachen am 04.01.2015 21:23

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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Die allerbeste arbeitsrechtliche Möglichkeit ist es sich eben einen zahlungsfähigen und seriösen Arbeitsvertragspartner zu suchen. (Und Geld einzuklagen)
Aus einer ungekündigten Stellung heraus lässt es sich dramatisch einfacher woanders bewerben, als wenn man schon auf der Straße steht.

Einer solchen Firma braucht nur ein kleiner Auftrag wegzubrechen und schon ist sie endgültig insolvent.


-- Editiert maestro1000 am 04.01.2015 21:21

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