Lohn bei außergewöhnlicher Kündigung einbehalten?

30. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
felix87123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn bei außergewöhnlicher Kündigung einbehalten?

Liebes Forum,

Gestern erhielt ich während meines Urlaubs einen Anruf aus meinem Büro und der Aufforderung sofort zu erscheinen.
Vor Ort wurde mir eine außergewöhnliche und fristlose Kündigung wegen "exzessiven privater Internetnutzung" ausgestellt (zum 30.06). Mein letzter Arbeitstag ist der 2.6
Mir ist bewusst, dass ich für Juni natürlich keinen Lohn mehr aufgrund der Kündigung erhalte. Aber nun ist bisher auch für den vergangenen Monat keine Gehaltsüberweisung erfolgt (zumindest stand 30.5)
Ist das trotz der Form der Kündigung zulässig?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Vor Ort wurde mir eine außergewöhnliche und fristlose Kündigung wegen "exzessiven privater Internetnutzung" ausgestellt (zum 30.06). Mein letzter Arbeitstag ist der 2.6

Du meinst offenbar eine außerordentliche Kündigung, und das ist die 'Fristlose'.

Aber deine Angaben passen nicht zusammen: 'fristlos' bedeutet 'ab sofort', also ohne eine Frist - eine Kündigung zum 30/06. ist aber eben nicht fristlos. Zur Fristlosen passt auch nicht, dass du noch am 2. Juni arbeiten sollst. Demnach bist du noch angestellt bis Ende Juni. Und wenn man dich nicht arbeiten lässt, könnte das bedeuten, dass du ab dem 03/06 freigestellt bist - das wäre noch zu klären.

Natürlich steht dir auf alle Fälle der Lohn für Mai zu. Möglicherweise sogar der für Juni auch noch.

Gegen die 'Fristlose' solltest du umgehend Kündigungschutzklage erheben. Auch wenn du verbotswidrig das Internet genutzt haben solltest, wäre m.E. eine Abmahnung zuvor fällig gewesen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Möglicherweise sogar der für Juni auch noch. Mit Sicherheit sogar, wenn der TE erst zum 30.06. gekündigt ist. Falls keine Kündigungsschutzklage erhoben wird, kann nach Verstreichen des Zahltags für Juni Lohnklage erhoben werden.
Gegen die 'Fristlose' solltest du umgehend Kündigungschutzklage erheben. Na, offenbar war sie ja nicht fristlos. Klagen könnte der TE natürlich trotzdem.
Aber nun ist bisher auch für den vergangenen Monat keine Gehaltsüberweisung erfolgt (zumindest stand 30.5) Na, dann siehe oben - Zahltag abwarten und dann Lohnklage einreichen. Falls der Zahltag am Monatsende liegt, sollten Sie allenfalls noch den Dienstag nach Pfingsten abwarten und am Mittwoch gehen Sie dann zum Arbeitsgericht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
felix87123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst einmal vielen Dank für die Antworten, diese haben mir geholfen in der schweren Situation.

Ich hatte mich vertippt, es war eine "außerordentliche und fristlose Kündigung"

Weiter unten steht "hiermit kündigen wir aufgrund der Pflichtverletzung zum nächsten möglichen Zeitpunkt, dieser ist unserer Berechnung nach der 30.06"

Aber dies bedeutet im Folgeschluss doch, dass mir auch für Juni, selbst wenn ich nicht arbeite, mir der Lohn zusteht, oder nicht?

Am Rande, in meinem Arbeitsvertrag ist keine Klausel zur privaten Internetnutzung enthalten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von felix87123):
dass mir auch für Juni, selbst wenn ich nicht arbeite, mir der Lohn zusteht,
Ja, das bedeutet das. Deine Beschäftigung dort endet am 30.6. Ob du arbeitest oder freigestellt wirst oder krank bist--- du bist dort bis 30.6. angestellt=Lohnzahlung für Juni.

Wenn diese Kündigung keine *Freistellung* enthält, solltest du deine Arbeitskraft anbieten.
Zitat (von felix87123):
Mein letzter Arbeitstag ist der 2.6.
Wo steht das? In der schriftlichen Kündigung? Wann endet dein Urlaub?

Ich empfehle auch eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
Dann auch Lohnklage für den Lohn von Mai.
Bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichtes hilft man dir bei der Klageformulierung.

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#5
 Von 
felix87123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem 2.6 basiert auf der Aussage des Geschäftsführers, dass ich an diesem Tag noch ein letztes mal kommen soll und eine Übergabe an den Kollegen machen soll. Schriftlich steht es nirgends

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das ist m.E. keine Freistellung. Du gehst nach Deinem Urlaub wieder zur Arbeit. Wenn man Dich dann nach Hause schickt, okay, dann muss auch gezahlt werden. Lass Dir die Freistellung schriftlich geben.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann endet dein Urlaub?

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