Lohn einbehalten - Leihfirma

13. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
HerrS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn einbehalten - Leihfirma

Guten Tag !

Vorerst möchte ich anmerken, dass mich folgendes Problem finanziell ziemlich belastet und mir dadurch nichts als Probleme einhandelt!

Nach meinem Lehrabschluss fing ich nach kurzer Suche bei der Personalleasing Firma K. an und unterzeichnete meinen Dienstvertrag.
Ich wurde an einen Elektrotechnikbetrieb verliehen, in dem es mir recht gut gefiel und ich daraufhin gefragt wurde, ob ich nicht Interesse an einer Fixanstellung hätte.
Eigentlich wollte ich noch bei der Leihfirma bleiben, jedoch drängte der Betrieb auf einen Wechsel, da ihm die genannte Leihfirma keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigte. Aus Angst den Job bei diesem Betrieb zu verlieren meldete ich mich bei der Leihfirma und kündigte an ich wolle mit Einhalten der Kündigungsfrist kündigen. Der Betrieb riet mir, ich solle als Grund für die Kündigung auf keinen Fall den Wechsel nennn und so sagte ich einfach ich wäre an der Arbeit nicht mehr interessiert!
Daraufhin wurde mir von Seiten der Leihfirma erklärt , es wäre eine Übernahmeprämie fällig, die der Betrieb zu entrichten hätte, im Falle eines Wechsels.
Ich erklärte abermals, dass dies nicht der Fall ist, da ich nie etwas von einem Wechsel erwähnte!
Ich bekam daraufhin erklärt, das Dienstverhältnis würde mit Ende des Monats fristgerecht gekündigt werden und ich sollte ein betreffendes Schreiben erhalten, welches ich unterzeichnen sollte.
Nach mehreren Telefonaten und Aufforderungen mir dieses Schreiben zukommen zu lassen, ließ man mich immer warten!
Ich brauchte ja irgendeinen schriftlichen Beleg für die fristgerechte Kündigung.
Ich bekam pünktlich nach Kündigung ein Abmeldungsschreiben der Vorsorgekasse der Leihfirma, jedoch keinen schriftlichen Beleg einer Auflösung des Dienstverhältnisses!
Kurz darauf bekam ich auch den Lohnzettel für den betreffenden Monat.
Ich meldete mich mehrmals bei der Leihfirma, um in Erfahrung zu bringen, wann ich denn meinen Lohn ausbezahlt bekommen würde?!
Ich wurde damit vetröstet, es gäbe ein technisches Problem usw.
Als ich dann mit der Ak drohte wurde mir kurzer Hand erklärt mein Lohn wäre solange einbehalten , bis der Betrieb die fällige Prämie entrichtet.

Das ganze ging an die Arbeitsrechtabteilung der AK, welche eine Intervention an die Leihfirma K. schrieb, welche mit der Begründung abgeleht wurde, ich hätte unbegründet vorzeitig gekündigt. Weiters hätte ich gegen ein "Konkurenzverbot" verstoßen und hätte somit keinen Anspruch auf jegliche Forderungen.

Jetzt steh ich da ohne mein Geld und muss meinem Geld nachlaufen, da weder der Betrieb noch die Ak sich sonderlich bemühen mir so schnell wie möglich zu helfen.!!

Von seiten der Leihfirma wurde kein schriftliches Kündigungsschreiben meinerseits verlangt. Im Gegenteil ich erhielt nie ein Schreiben ihrerseits, welches mir versprochen wurde!

Jetzt hab ich irgendwie keinen schriftlichen Beweis welcher gegen diese Klausel mit der unbegründeten vorzeitigen Kündigung greifen würde.
Ich musste mir Geld ausborgen, um meine Fixkosten zu bezahlen und und und.

Wäre für jeden Ratschlag sehr dankbar !!!
Kann ich da über meinen Rechtsschutz irgendwelche Schadenersatzforderungen geltend machen?
Vielen Dank im Vorraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

viel, viel text. und im kern der ruf nach rechtsberatung.
die bekommst du aber auf jeden fall mindestens fernmündlich, da du ja allem anschein nach eine rechtsschutzversicherung hast. ob auch beratung durch einen fachanwalt vor ort drin ist, richtet sich nach den versicherungsbedingungen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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