Lohn einbehalten wegen Schaden an Firmenfahrzeug

28. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Patrick05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn einbehalten wegen Schaden an Firmenfahrzeug

Guten Tag!
Ich bin selbstständiger Kleinunternehmer und habe von einem Unternehmer zwei Aufträge angenommen. Einen im Mai und einen im Juni. Beide Aufräge wurden zur vollsten Zufriendheit erfüllt. Lediglich ist im Auftrag im Mai ein Fahrzeug kaputt gegangen. Es ist jedoch deswegen nie etwas gekommen. Da das Fahrzeug aber ein Firmenfahrzeug ist, ein Schaden des Fahrzeugs bereits angezeigt wurde, jedoch nichts dagegen gemacht wurde, und es nun ausgerechnet bei meiner Fahrt stehen blieb, ist es auch nicht zu sagen, ob ich die Schuld trage. Sehr wahrscheinlich nicht einmal zu beweisen. Der Auftraggeber hat den Auftrag auch nur von einer Firma bekommen, die eigentlich beautragt war, lediglich nicht genügend Personal hatte.
Nun habe ich ihm die Rechnung gestellt und er will sie nicht zahlen mit der Begründung diese einzubehalten um damit eventuelle Kosten für die ich die Schuld tragen könnte zu begleichen.
Meine Frage ist, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist? Ich meine eigentlich kann er doch erstens nicht beide Rechnungssummen einbehalten, weil die eine Rechnung nichts mit dem einen Auftrag zu tun hatte und des Weiteren sind doch eventuelle Forderungen sowieso an mich zu richten und nicht an ihn, oder?

Ich bitte um Hilfe!

Vielen lieben Dank!

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Nun - was dein Auftraggeber da tut, nennt sich Aufrechnung, meine Forderung gegen deine. Ob das berechtigt ist, lässt sich nach deinen Angaben nicht einschätzen.Grundsätzlich haftet man für Schäden, die man verursacht. Wenn du ein Angestellter der Firma wärest, könnte Regress i.d.R. nur genommen werden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit ist das je nach TV nicht ganz auszuschließen).
Da du aber selbständig bis, können die Verhältnisse durchaus anders liegen. Kurzum: du benötigst eine richtige Rechtsberatung, die das Forum nicht leisten kann.

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#2
 Von 
Patrick05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir vielmals!
Aber er hat ja keine Forderung gegen mich!
Dazu müsste er doch erst einmal von der Firma eine Rechnung bekommen, hat er aber nicht.


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#3
 Von 
Patrick05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir vielmals!
Aber er hat ja keine Forderung gegen mich!
Dazu müsste er doch erst einmal von der Firma eine Rechnung bekommen, hat er aber nicht.


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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Da das Fahrzeug aber ein Firmenfahrzeug ist, ein Schaden des Fahrzeugs bereits angezeigt wurde, jedoch nichts dagegen gemacht wurde, und es nun ausgerechnet bei meiner Fahrt stehen blieb, ist es auch nicht zu sagen, ob ich die Schuld trage. Sehr wahrscheinlich nicht einmal zu beweisen.


Also wenn Sie zur Erfüllung des Auftrages von Ihrem Auftraggeber den Firmenwagen ausgeliehen bekommen haben und er ist auf dieser Fahrt liegen geblieben, ist es aus meiner Sicht so gut wie überhaupt nicht zu beweisen, dass Sie für den Schaden verantwortlich sind.

Es liegt nun mal im Risiko eines Fahrzeughalters, dass ein Fahrzeug mal defekt ist. Schädden entstehen in der Regel durch Verschleiß und ist daher nicht durch eine spezielle Fahrt bedingt.

Hier will Ihr Auftraggeber wohl einfach unter einem Vorwand Ihre Rechnung nicht begleichen.

Ihnen wird vermutlich nichts anderes übrig bleiben das Mahnverfahren und vermuitlich danach auch ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, wenn Sie Ihr Geld sehen wollen.

Hier muss man aber immer abwägen, wie wichtig einem der Kunde ist. Aber will man solche Kunden überhaupt haben? Je nach Streitwert ist aber u.U. Anwaltspflicht, da es sich hier nicht um einen arbeitsrechtlichen Streit zwischen AG und AN handelt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119338 Beiträge, 39713x hilfreich)

:forum:
Mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun ...



Was ergab denn das gründliche lesen sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen zu dem Sachverhalt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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