Hallo,
ich arbeitete in einer Disko an der Garderobe.An meinem letzten Arbeitstag hatte ich mit noch einer anderen Schicht. Wir hatten 8,5 Stunden [a 6€, also 51€] zu arbeiten. Einer von uns beiden hat eine Jacke falsch rausgegeben und unser 'Chef' hat unseren kompletten Lohn einbehalten und davon einfach den 'Schadensersatz' gezahlt. Letztens habe ich die, die an diesem Abend mit mir da war, wieder getroffen und sie hat mir gesagt, sie hätte ihr Geld mittlerweile komplett! bekommen. Ich war daraufhin direkt beim Chef und habe ihn drauf angesprochen, aber der ist mir dauernd ausgewichen und will mir mein Geld nicht geben.. Was kann ich tun? 51€ sind viel Geld!
LG
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"Du wirst aufhören zu fürchten, wenn du aufhörst zu hoffen. [Seneca]"
Lohn einbehalten - was tun?!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Frage ist ob Du den Job behalten willst !
Ansonsten : Zahlung der 51 € unter Fristsetzung ( 7 Tage) schriftlich nachweisbar einfordern ansonsten den Gang zum Arbeitsgericht ankündigen
Güteverhandlung ist übrigens kostenlos
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Ich habe bereits einen Tag nach dem Vorfall gekündigt. Also per Einschreiben anfordern? ich war ja gestern Abend nochmal dort, ich warte mittlerweile seit 26.12.2011 auf mein Geld.. und er sieht einfach nicht ein, dass er mir mein Geld auszahlt. Muss er diesen 'Zettel' dann unterschreibeb?
Lg
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"Du wirst aufhören zu fürchten, wenn du aufhörst zu hoffen. [Seneca]"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Er muß nichts.
Schicken Sie ihm eine Mahnung mit Fristsetzung.
Mindestens per Einwurfeinschreiben.
Danach googeln Sie unter "Mahnbescheid".
Alles weitere wird erklärt.
Als vorgerichtliche Kosten setzen Sie 5,00 Euro ein.
Für Fehler der Angestellten haftet der Arbeitgeber, soweit
der Fehler nicht grob fahrlässig begangen wurde.
Dem Angestellten muß der Fehler nachgewiesen werden.
-- Editiert xxsirodxx am 27.04.2012 14:05
@xxsirodxx
Sehe ich auch so - aber Warum nicht Arbeitsgericht ?
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Wenn der Lohn nicht gezahlt wird, wird kein Mahnbescheid beantragt, sondern Lohnklage erhoben. Hier mal ein Link, wie so etwas abläuft:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html#tocitem2
Und hier noch ein Link zur Haftung des Arbeitnehmers:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html
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