Lohn einbehalten - was tun?!

27. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)
Lohn einbehalten - was tun?!

Hallo,

ich arbeitete in einer Disko an der Garderobe.An meinem letzten Arbeitstag hatte ich mit noch einer anderen Schicht. Wir hatten 8,5 Stunden [a 6€, also 51€] zu arbeiten. Einer von uns beiden hat eine Jacke falsch rausgegeben und unser 'Chef' hat unseren kompletten Lohn einbehalten und davon einfach den 'Schadensersatz' gezahlt. Letztens habe ich die, die an diesem Abend mit mir da war, wieder getroffen und sie hat mir gesagt, sie hätte ihr Geld mittlerweile komplett! bekommen. Ich war daraufhin direkt beim Chef und habe ihn drauf angesprochen, aber der ist mir dauernd ausgewichen und will mir mein Geld nicht geben.. Was kann ich tun? 51€ sind viel Geld!

LG

-----------------
"Du wirst aufhören zu fürchten, wenn du aufhörst zu hoffen. [Seneca]"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Frage ist ob Du den Job behalten willst !

Ansonsten : Zahlung der 51 € unter Fristsetzung ( 7 Tage) schriftlich nachweisbar einfordern ansonsten den Gang zum Arbeitsgericht ankündigen

Güteverhandlung ist übrigens kostenlos

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Casperle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich habe bereits einen Tag nach dem Vorfall gekündigt. Also per Einschreiben anfordern? ich war ja gestern Abend nochmal dort, ich warte mittlerweile seit 26.12.2011 auf mein Geld.. und er sieht einfach nicht ein, dass er mir mein Geld auszahlt. Muss er diesen 'Zettel' dann unterschreibeb?

Lg

-----------------
"Du wirst aufhören zu fürchten, wenn du aufhörst zu hoffen. [Seneca]"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Er muß nichts.
Schicken Sie ihm eine Mahnung mit Fristsetzung.
Mindestens per Einwurfeinschreiben.
Danach googeln Sie unter "Mahnbescheid".
Alles weitere wird erklärt.
Als vorgerichtliche Kosten setzen Sie 5,00 Euro ein.
Für Fehler der Angestellten haftet der Arbeitgeber, soweit
der Fehler nicht grob fahrlässig begangen wurde.
Dem Angestellten muß der Fehler nachgewiesen werden.

-- Editiert xxsirodxx am 27.04.2012 14:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@xxsirodxx

Sehe ich auch so - aber Warum nicht Arbeitsgericht ?

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn der Lohn nicht gezahlt wird, wird kein Mahnbescheid beantragt, sondern Lohnklage erhoben. Hier mal ein Link, wie so etwas abläuft:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html#tocitem2

Und hier noch ein Link zur Haftung des Arbeitnehmers:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.661 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen