Hi.
Mal angenommen, jemand arbeitet bei einer Firma ohne Arbeitsvertrag, und ohne schriftlich vereinbarten Lohn, welche rechtliche Möglichkeiten hat derjenige dann, Lohn einzufordern? Und vor allem in welcher Höhe.
Person A fing Anfang März Bei Firma Z an.
Z ist ein Handwerksbetrieb. Feste Arbeitszeiten gab es nicht, wenn die Arbeit fertig war, konnte man nach Hause gehen. 8 Stunden waren jedoch selten die Regel, meisstens wurde länger gearbeitet.
A fing bei Z an, ohne dass es schriftlicher Arbeitsvertrag vorlag. Die Höhe des Lohns wurde ebenfalls nicht vereinbart.
A bekam eine sehr kurze Einarbeitung und war danach weitgehend auf sich gestellt. Er musste vieles selbst organisieren und einem extremen Zeitdruck standhalten. Nach etwa 2 Wochen wurde A krank, weil er den Stress nicht verkraftete.Er war ohnehin psychisch etwas labil. Die Firma kündigte darauf hin fristgerecht. (entsprechd der im BGB festgelegten Fristen für Arbeitsverträge ohne besondere Kündigungsfristen-Vereinbarung, da kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, kommt automatisch das BGB zur Anwendung).
Es geht nun um die Einforderung des Lohns. Welchen Lohn kann A einfordern.
Es liegt schriftlich überhaupt nichts vor. Einen Tarifvertrag gibt es auch nicht.
Sollte A einfach den branchenüblichen Tariflohn für die entsprechende Tätigkeit heranziehen, und die tägliche Regelarbeitszeit zur Berechnung nehmen?
Eine Stundengenaue Abrechnung ist aufgrund der wechselnden Arbeitszeiten und ohne schriftlichen Nachweis über geleistete Stunden unmöglich.
Oder sollte A den Mindestlohn (ca 9,50 Euro) und eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 40 Stunden für seine Forderung heranziehen?
Wie lange hat A zeit, um eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht einzureichen?
An einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist sowohl A als auch Z nicht interessiert, es geht lediglich darum, den Lohn einzufordern.
Vielen Dank.
-- Editiert am 31.03.2009 16:21
Lohn einfordern ohne Arbeitsvertrag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Eine Stundengenaue Abrechnung ist aufgrund der wechselnden Arbeitszeiten und ohne schriftlichen Nachweis über geleistete Stunden unmöglich
.
Du wirst doch ne Aufstellung deiner Zeit haben ?
quote:
Oder sollte A den Mindestlohn (ca 9,50 Euro) und eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 40 Stunden für seine Forderung heranziehen?
Na geraten wird nicht
Immer der der was will wird es beweisen müssen. Wenn der Chef nun erklärt das war ein Teilzeitob auf 400 Euro Basis ist es an die zu beweisen das es mehr war.
quote:
ach etwa 2 Wochen wurde A krank, weil er den Stress nicht verkraftete.
Ja so ein Arbeitstag ist schwer
Wenn es in deiner Branche einen Mindestlohn gibt hast du Glück, sonst wird es wohl der mindeste Lohn der noch angemessen ist.
Mal ne andere Frage ? Die hast zwei Wochen gearbeitet, dann warst du krank. Dann geht es eh nur um die zwei Wochen. Denn die Krankheitzeit musst du bei dener Kranken-Versicherung einfordern. Dazu brauchst du eine bescheinigung deines Arbeitgeber, auf die muss er den Lohn schreiben. Versuchs doch mal so, evtl schreibt er ja was drauf....
Wenn ich dein Chef wäre würde ich das kostenloses Praktikum nennen :-)))
K.
-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"
Hallo.
Die Firma hat A zu Beginn der Arbeit bei der Krankenkasse als vollzeitbeschäftigten angemeldet. Ausserdem hängt noch ein Jobvermittler und das Arbeitsamt mit drin, und wurden zu beginn der Arbeit entsprechend informiert.
Somit lässt sich das nicht mehr nachträglich als kostenloses Praktikum oder 400 Euro Job deklarieren.
Muss der Arbeitgeber nicht für die Krankenzeit die noch in die Vertagslaufzeit gefallen ist, nicht auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten?
Der Vertrag, ging genau einen Monat (märz) und es wurde fristgemäß nach BGB gekündigt. Und zwar schriftlich. Da in der Kündigung steht dass das Arbeitsverhältnis fristgerecht nach BGB gekündigt wird, ist auch von einem richtigen Arbeitsverhältnis auszugehen.
A hatte schon seid längerem psychische Probleme, die er bei der Einstellung verschwiegen hat. A war überfordert, dazu kam Druck vom chef, weil A angeblich zu lange brauche um die Aufgaben zu erfüllen.
Das Verhältnis zwischen A und chef wurde von Tag zu Tag schlechter. Chef begann richtig Druck zu machen und mit Kündigung/Aufhebungsvertrag zu drohen.
Darauf hin erkrankte A. Lieber ein schnelles Ende ohne Probleme beim Arbeitsamt. Mit Aufhebungsvertrag oder Kündigung wegen "Schlechter Arbeit" hätte A sich auch noch eine Sperrfrist eingehandelt
In der Branche von A existiert ein Mindestlohn.
A hat eine Aufzeichung seiner persönlichen Arbeitszeiten.
Da es aber nicht von der Firma oder sonstwem gegengezeichnet ist, sind sie wertlos. Er kann sich viel aufschreiben. Aber ohne gegenzeichnung wertlos.
Die Firma schaltet derzeit auf Stur und reagiert nicht auf Briefe.
Zunächst soll ein Mahnschreiben per Einschreiben mit Rückschein verfasst werden, und wenn dann nichts passiert, soll geklagt werden.
Im Prinzip würde es A ausreichen, wenn er den Mindestlohn auf die Regelarbeitszeit berechnet bekommen würde.
Die Überstunden sind ohnehin nicht zu beweisen, darauf würde A auch verzichten.
A weiß selbst, dass er den Zeitrahmen nicht einhalten konnte. Einige Überstunden sind "selbstverschuldet" aber auch wenn er schnell genug gearbeitet hätte, wären einige Überstunden zusammen gekommen.
Mir gehts darum, wie hoch könnte die Forderung aussehen? Und wie lange hat man Zeit, zu klagen?
Ursprünlich war ein höhrer Stundenlohn versprochen, aber weder das, noch die Überstunden sind beweisbar.
Wenn A auf die Auszahlung des Mindest-Stundenlohns basierend auf der Regelarbeitszeit besteht, ist die Gefahr da, dass es bei einem gerichtlichen Vergleich noch weniger wird. Also lieber etwas mehr fordern um beim gerichtlichen Vergleich (den es mit sicherheit geben wird) dann wenigstens noch was rauszuholen.
Also, was tun?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Muss der Arbeitgeber nicht für die Krankenzeit die noch in die Vertagslaufzeit gefallen ist, nicht auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten?
In den ersten 4 Wochen zahlt das die Krankenkassen auf Antrag. Dazu brauch man eine Lohnbescheinigung.
Ich würde auf fehlende Lohnabrechnung und Lohn klagen. Ohne eine Summe zu nennen.
quote:
Ursprünlich war ein höhrer Stundenlohn versprochen
Und dann doch ein niedrigerer nicht genant. Der Satz ergibt keinen Sinn wenn man doch gar keine Lohnhöhe kennt.
quote:
Zunächst soll ein Mahnschreiben per Einschreiben mit Rückschein verfasst werden
Klage beim Arbeitsgericht einreichen, kann man selber beim Gericht diktieren
K.
-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"
Hi.
Wusste ich nicht, dass die Lohnfortzahlung in den ersten 4 Wochen über die Krankenkasse läuft. Dann wird morgen direkt mal das Formular dafür angefordert.
Bevor Klage beim Gericht eingereicht wird, soll erst mal damit gedroht werden. Daher soll das Manschreiben ohne Gericht geschrieben werden.
Wegen dem Lohn: beim Gespräch vor beschäftigungsbeginn wurde ein Lohn von mehr als 13 Euro genannt. Während der ersten Woche wurde das lohnangebot mündlich auf 10 Euro korrigiert. Einen Vertrag oder einen schriftlich festgehaltenen lohn gabs ja nicht.
Und der Mindestlohn liegt um ca 9 Euro.
-- Editiert am 31.03.2009 20:56
Na dann ist es doch einfach ?!?!? Ich würde die 13 Euro einklagen. Ein Einschreiben würde ich mir ebenfalls ersparen, die Gerichtskosten zahlt doch der AG am Schluss auch noch. Ich würde auch gleich die Verdienstbescheinigung für die Krankenkassen einfordern, sowie ein Zeugniss, alles mit in die Klage.
aber man kann auch erst "drohen", da wird der AG vor Angst zittern :-)
K.
-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"
Das Problem ist, dass der zuerst genannte Stundenlohn nicht zu beweisen ist, da mündlich. Aber auch die mündliche Reduzierung des Stundenlohns in der ersten Woche ist nicht zu beweisen.
In beiden Fällen steht Aussage gegen Aussage.
Der einzigste Anhaltspunkt, auf den man sich berufen kann ist der gesetzliche Mindestlohn.
Gleiches gilt bei der Stundenzahl. Auch hier bleibt nur die Regelarbeitszeit auf die man sich berufen kann.
Wenn man sich jetzt stattdessen auf die Zahlung eines fixen Betrages (natürlich brutto und unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit) als Lohn einigen würde und damit das Problem gelöst würde, wäre das sicherlich im Interesse beider Streiparteien.
Bleibt die Frage ob sowas rechtlich (steuerlich, sozialabgabentechnisch) ok ist.
-- Editiert am 01.04.2009 01:42
Nicht alle AG be*******n was das Zeug hält. Klage den Stundenlohn und die Arbeitszeit die tatsächlich geleistet wurde, ein. Als Beweis kannst du jeden weiteren Mitarbeoter und Kunden anführen. Wegen den paar stunden und der paar Euro macht da kein Chef ne große Beweissicherung wenn es doch so ausgemacht war.
Oder was deine Leistung so schlecht das du dich gar nicht traust.
Du kannst nur das einklagen von dem du behauptest das es ausgemacht war, nix fiktives oder normales oder übliches..
K.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten