Hallo,
ich habe bis zum 5. Januar einen Aushilfsjob als Verkäuferin gehabt. Nach 1 und halb Jahren ist mein Arbeitsvertrag am 5. Januar ausgelaufen und würde auch nicht verlängert. Steht mir nicht eigentlich noch der Lohn von Dezember zu?
Lohn nachdem Vertrag ausgelaufen ist?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wenn Sie im Dezember gearbeitet haben und noch keinen Dezemberlohn erhalten haben: Na klar.
Du sprichst von Lohn? Wurdest du denn pro Stunde bezahlt oder hast du für jeden Monat ein festes Gehalt bekommen? Wenn du im Dezember noch gearbeitet hast, solltest du dafür natürlich auch bezahlt werden. Und wenn du nach Stunden bezahlt wirst, solltest du auch für Januar noch die Stunden bezahlt bekommen, die du bis 5. Januar noch gearbeitet hast.
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Du sprichst von Lohn? Wurdest du denn pro Stunde bezahlt oder hast du für jeden Monat ein festes Gehalt bekommen? Wenn du im Dezember noch gearbeitet hast, solltest du dafür natürlich auch bezahlt werden. Und wenn du nach Stunden bezahlt wirst, solltest du auch für Januar noch die Stunden bezahlt bekommen, die du bis 5. Januar noch gearbeitet hast.
Zitat...Wenn du im Dezember noch gearbeitet hast, solltest du dafür natürlich auch bezahlt werden. Und wenn du nach Stunden bezahlt wirst, solltest du auch für Januar noch die Stunden bezahlt bekommen, die du bis 5. Januar noch gearbeitet hast. :
Das klingt fast so, als würde es keinen Anspruch auf Bezahlung für die Januarstunden geben, wenn msn(undheinhaufenzahlen) Gehaltsempfänger ist.
Dem ist natürlich nicht so. Sowohl der Dezember als auch die gearbeitete Zeit im Januar sind zu bezahlen.
Einfach mal beim AG anfragen, ob Du versehentlich "vergessen" wurdest; evtl. auch gleich Lohnklage erheben.
Ally
evtl. auch gleich Lohnklage erheben. Und zwar schnell, denn Lohnansprüche verjähren manchmal ganz flott. Eine Lohnklage kostet nichts und wird vom Rechtspfleger beim Arbeitsgericht aufgesetzt - rechnen Sie einfach aus, was Sie für welchen Monat zu kriegen haben.
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