Lohn nicht ausgezahlt bekommen

13. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)
Lohn nicht ausgezahlt bekommen

Hallo,

Ich habe schon früher hier geschrieben, dass mir mein AG kein Urlaubsentgelt bezahlt hat. Ich habe ihn dementsprechend angeschrieben und zusätzlich gebeten ein Formular für das Mutterschaftsgeld auszufüllen.
Auf dem Formular stimmt der Lohn fürs Juni, für Juli und August dagegen nicht. Es ergibt sich eine Differenz von ca. 300 euro.
Nun bezüglich des Urlaubsentgeltes bekam ich keine Antwort. Wie soll ich jetzt verfahren?
Soll ich ihn wegen der Differenz anschreiben oder direkt den Betrag anfordern? Soll ich ihm eine Frist setzen und ggf. mit Arbeitsgericht drohen?
Wenn es da nicht meinen Lebensgefährten gebe, dann musste ich dann auch wahrscheinlich zum Sozialamt :( :( :(

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21 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@studentinde

worauf hoffst du, wenn er nicht mal antwortet?
klage auf zahlung des gehalts.

sunbee

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#2
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Steuerberaterin hat ja geantwortet, in dem sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben hat in seinem Namen.
Da hat sie die letzten 3 Löhne reingeschrieben, davon stimmt nur das Lohn für Juni.
Daraus ergibt sich ja schon, eine Differenz von 300 euro.
Ich habe hier die Fragen gestellt, weil ich nicht direkt den Arbeitgeber vor AG gericht anklagen will.

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@studentinde

dann warte solange, bis die ausschlussfrist greift und du deine ansprüche nicht mehr durchsetzen kannst... :augenroll:

glaubst du ernsthaft, ein ag, der so agiert zahlt, wenn du ihn lieb bittest?

sunbee

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#4
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Eigentlich schon. Ich setze ihm jetzt eine 2 Wochenfrist. Wenn nichts passiert, werde ich mich dann an das Gericht wenden bzw. ihm ein Mahnbescheid zukommen lassen.
;)

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#5
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Heute kam ein Brief von meinem AG wo er von mit ein Attest über Schwangerschaft und voraussichtlichen Geburtstermin verlangt, den ich bis zum 1.10.07 einreichen soll.
Diese Unterlagen habe ich schon einer Mitarbeiterin übergeben, habe aber ne Kopie zu Hause die ich ihm zuschicken werde.


Wegen den anderen Briefen, Urlaubsentgeltes, unrichtigen Lohn-Abrechnungen hat er sich nicht geäussert.
Was wird nun da gespielt?

:augenroll: :augenroll:

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@studentinde

ich verweise auf meine antwort vom 13.09. :augenroll:

sunbee

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#7
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja, ich schicke morgen den Brief mit den restlichen Unterlagen zu, natürlich per einschreiben.
Habe ihn nochmal auf meine unbeantwortete Briefe hingewiesen.
Da ich ihm eine Frist gesetzt habe, warte ich es einfach ab und dann werde ich vor Arbeitsgericht klagen.
Die Ausschlussfrist wird nicht greifen.

Die Sache ist dass der Ag mir andere Beträge fürs Mutterschaftsgeld bescheinigt hat als er mir bis jetzt ausgezahlt hat.
Da unten steht eine Belehrung dass die Falschangaben konsequenzen haben...
Ich habe zusätzlich um korrigierte Lohnabrechnungen sowie um den berichtigten Auszug zu Lohnsteuer angefordert. ;-)

Also nicht wie noch 9 Tage abwarten und dann mal schauen.

P.S Es ist kein ein Mann firma, sondern ein mittelständisches Unternehmen...

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@studentinde

welche ausschlussfrist greift warum nicht?

sunbee

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#9
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

So genau kenne ich mich da nicht aus.
Wenn ich die Kohle bis 28 nicht da habe, dann werde ich klagen oder hast du nen besseren Vorschlag?

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#10
 Von 
Zuza
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

@ sunbee:

Gemeint ist doch wohl, dass aufgrund fehlender Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag und nicht anwendbarem/fehlendem Tarifvertrag die gesetzliche Frist greift!

Sollte man allerdings feststellen, dass doch ein Tarifvertrag greifen könnte, wäre das wohl doch eher mit Rechtsschutz verfolgungswert, ansonsten ....

@ studentine: bist Du vielleicht bei Verdi? Kostenpunkt ist für Studis sehr gering (2,50 ...) und gerade bei Tarifvertrag und Co sollte man Dir da helfen können. Ansonsten ist Deine Frage sicherlich, ob Arbeitsgericht oder Amtsgericht die richtige Stelle für Dich im Augenblick ist, oder? (Weiss ich leider auch nicht! )

Gruß, Zuza

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@zuza

ich frage ja welche ausschlussfrist, weil der threadsteller nicht schreibt, ob es tarifvertrag, klausel im av oder die gestzliche ist

sunbee

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#12
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Tarifvertrag gibt es nicht, im Arbeitsvertrag steht zu den Ausschlussfristen nichts, also greift die gesetzliche.
Wie lange :) ist die denn? :)

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#13
 Von 
Zuza
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

hey,

3 Jahre ab Jahresende (31.12.2007).

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#14
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Na, bis dahin ist mein Geld bestimmt da ;-)
:grins: :grins: :grins:

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#15
 Von 
Zuza
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

na, mal nicht zu euphemistisch werden :grins:

ansonsten würde jedenfalls mich aber schon mal interessieren, welche den nun die richtige Adresse ist:

- Amtsgericht (Mahnbescheid?)
- Arbeitsgericht (Titel erwirken, vielleicht spätere Kontenpfändung?)
- nach schriftlicher Zahlungsaufforderung Insolvenzantrag stellen?

Gruß, Zuza

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#16
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@zuza

was du meinst, ist euphorisch. ;)

wo steht denn das mit den 3 jahren der ausschlussfrist bei arbeitsverträgen?

sunbee

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#17
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gehören immer vors Arbeitsgericht. Das gilt auch dann, wenn man einen Mahnbescheid erlassen will. Es gibt sogar extra Formulare für die Arbeitsgerichte.

Das mit der schriftlichen Zahlungsaufforderung und bei Nichtzahlung Insolvenzantrag wird nicht funktionieren. Für Gläubiger Anträge wird eigentlich immer verlangt, dass aus einen Titel fruchtlos die Zwangsvollstreckung betrieben wurde.

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#18
 Von 
Zuza
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

@ eidechse:

danke! dann muss also ein Titel erwirkt werden.

Wie verhält es sich, wenn der Anspruch unstreitig ist (z.b. richtige Lohnabrechung, Titel von Arbeitsgericht, der AG legt jedoch trotzdem Widerspruch ein - kann dieser vom Gericht per se zurückgewiesen werden?

@ sunbee: Wenn es keine Ausschlussfrist gibt, gilt ja die gesetzliche Verjährung. Von daher würd' ich mich an studentinde's Stelle ans Arbeitsgericht wenden und/oder auch an Verdi, da das 'Gehudel' mit Aufforderung, Aufforderung der Aufforderung usw. ja anscheinend quasi ein therapieresistentes Verhalten des AG an den Tag gefördert hat und man sich ja so im Grunde dumm und dämlich schreibselt :(

Wenn der Ag die Richtigkeit der Forderungen anzweifelt und nicht kooperationsbereit ist (auf eines der Schreiben hätte man ja mal reagieren können, der AN muss ja alles schriftlich fixieren, da es ansonsten ohnehin unwahrscheinlich ist, überhaupt irgendwas zu erreichen ...), kann es ja letztendlich nur über Arbeitsgericht laufen.

Und diesen ganzen Stress und auch Kosten hätte sich der AG mit einem Vertrag oder einfach der Nachweispflicht ersparen können - je mehr ich drüber nachdenke, kommt mir so ein Verhalten doch ziemlich blöde vor :grins:

Und merke: die Erhöhung der Schlagzahl an Zahlungsaufforderungen erhöht nicht die Erfolgswahrscheinlichkeit ;)

was ein Spaß :bang:

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#19
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja, sagen wir mal so. Wenn bis 28 September nichts da ist, dann werde ich vor Arbeitsgericht klagen und den AG darauf hinweisen, dass ich zusätzlich die Verzugszinsen fordern werde.
Das Unternehmen hat Geld, das weiss ich, weil ich als Hilfskraft einen Zugang zu sehr vertraulichen Unterlagen hatte.
Mit der Vollstreckung wird es also bestimmt keine Probleme geben. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@zuza

Wie verhält es sich, wenn der Anspruch unstreitig ist (z.b. richtige Lohnabrechung, Titel von Arbeitsgericht, der AG legt jedoch trotzdem Widerspruch ein - kann dieser vom Gericht per se zurückgewiesen werden?

Meinst Du jetzt den Insolvenzantrag?

Den Nachweis über die erfolglose Zwangsvollstreckung bracht man, weil man Forderung und Insolvenzeröffnungunggrund glaubhaft machen muss. Eröffnungsgründe sind Zahlungsunfähigkeit und bei juristischen Personen Überschuldung. Erst mit der Glaubhaftmachung ist der Antrag überhaupt zulässig (§ 14 InsO ).

Liegt ein zulässiger Insolvenzantrag vor, wird das Gericht einen Gutachter bestellen, der prüft, ob ein Insolvenzgrund tatsächlich vorliegt und ob genügend Masse für die Durchführung des Verfahrens vorhanden ist. Sollte eine der genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, dann würde der Insolvenzantrag abgewiesen werden.

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#21
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@zuza

da wär ich längst gewesen, wie du an m. postings lesen kannst;)
bin da rigoros, eine aufforderung, freundlich u. bestimmt. dann käme eh nur noch was du beschreibst.

sunbee

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