Lohn nicht gezahlt wegen Zweifel an Krankheit

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Carlos80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn nicht gezahlt wegen Zweifel an Krankheit

Hallo,
Ich habe eine Frage zu einem aktuellen Fall von mir und wollte hier mal fragen, ob jemand schon ähnliches erlebt hat, oder mir meine Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht beurteilen kann.
Ich schildere meinen Fall so ausführlich wie möglich, damit sich jeder ein klares Bild machen kann:

Ich bin seit 4 Jahren Produktionsmitarbeiter einer großen Firma, die im Vollkonti Schichtsystem arbeitet, auch 21er Schicht genannt. (7 Tage am Stück, z.B. 2x früh, 2xspät 3xnacht, 2xfrei).
Die Firma befindet sich derzeit in einem "Modernisierungsprozess", der auch beinhaltet das ca. 600 Arbeitspläze wegfallen. Hierzu gibt es ein Freiwilligenprogramm, wo sich Mitarbeiter bereiterklären ihren Platz für eine (großzügige) Abfindung gehen können.

Am Anfang hat mir die Schicht nichts ausgemacht, jedoch wurde ich im letzten Jahr trotz gesunder Ernährung und viel Sport immer häufiger krank und litt an Schlafproblemen, Stimmungsschwankungen und ähnlichen Symptomen. Dies war vorher nie der Fall und ich bin mir sicher es liegt am Job, der mich absolut nicht erfüllt und dem schlechten Arbeitsklima, sowie hauptsächlich der Schichtarbeit die den natürlichen Bio Rhytmus total zerstört.
Deshalb habe ich einige Bewerbungen geschrieben und am 30.01.2020 die Zusage für einen Job mit Normalschicht ab 01.03.2020 bekommen.
Am 31.01.2020 rief ich im Personalbüro an um mich freiwillig anbot meinen Platz gegen Abfindung zu räumen, da ich die Schichtarbeit gesundheitlich nicht mehr schaffe und zum 01.03.2020 einen neuen Job hätte.
Dies lehnte man ab, da es mit der Abfindung ein längerer Prozess wäre und nicht von heute auf morgen geht. Mir bleibt aber übrig, noch sofort selbst zu kündigen und somit die Kündigungsfrist einhalten würde, wenn ich den neuen Job am 01.03.2020 wahrnehmen will. Dazu wurde mir sogar ausdrücklich geraten, wenn es mir gesundheitlich nicht gut ginge. Aus Arbeitgebersicht klar, denn somit spart man sich die Abfindung.
Also kündigte ich am 31.01.2020 fristgerecht zum 29.02.2020

So jetzt zum wesentlichen Teil worum es jetzt geht:
Am 01.02.2020 sowie am 02.02.2020 ging ich ganz normal arbeiten, und am 03.02.2020 suchte ich meinen Hausarzt auf, da ich es gesundheitlich echt nicht mehr schaffte mit den Schichtwechseln, da ich aufgrund der Belastung kaum noch schlafen konnte.
Seit dem 03.02.2020 bin ich also krankgeschrieben bis 29.02.2020.
Der Arbeitgeber meldete Zweifel an der Krankheit an und ließ mich zum MDK vorladen, welcher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als berechtigt ansah und dies dem Arbeitgeber bestätigte. Soweit so gut, jetzt bekam ich heute allerdings nur den Arbeitslohn für die 2 Tage die ich arbeiten war, also den 1. Und 2. Februar.
Sprich der Arbeitgeber weigert sich das Gehalt zu zahlen.
Natürlich habe ich direkt beim Personalbüro angerufen und nachgefragt, ob noch eine Nachzahlung oder so kommt. Man teilte mir mit das man trotzdem noch Zweifel an der Krankheit hat, das keine Nachzahlung kommt und es vor dem Arbeitsgericht geklärt werden soll.

Ich habe jetzt morgen früh einen Termin beim Anwalt, wollte aber hier gerne schonmal fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen hat und wie die Erfolgsaussichten sind, das mir mein Gehalt durch das Arbeitsgericht zugesprochen wird.

Danke im voraus und liebe Grüße


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Carlos80):
wie die Erfolgsaussichten sind


99%, sofern die AU dem Arbeitgeber zugegangen ist.

Zitat (von Carlos80):
Ich habe jetzt morgen früh einen Termin beim Anwalt


Du weißt, dass du den selber zahlst? Lohnklage beim Arbeitsgericht kann man auch selbst erheben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carlos80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Carlos80):
wie die Erfolgsaussichten sind


99%, sofern die AU dem Arbeitgeber zugegangen ist.

Zitat (von Carlos80):
Ich habe jetzt morgen früh einen Termin beim Anwalt


Du weißt, dass du den selber zahlst? Lohnklage beim Arbeitsgericht kann man auch selbst erheben.


Ich habe Rechtsschutz für arbeitsrecht ohne Selbstbeteiligung.
Die AU ist rechtzeitig eingegangen. Danke für deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn der MD die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, hat der AG seine Möglichkeiten ausgeschöpft.
Du solltest direkt Lohnklage erheben. Wenn du Arbeitsrechtsschutz hast, mag das dein Anwalt tun. Du wirst den Prozess gewinnen schätze ich (wenn nicht der AG schon vorher einknickt).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carlos80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Meinungen.
Ich denke auch das gute Chancen stehen, den Prozess zu gewinnen. Meine Anwältin sieht das genauso und schätzt die erfolgsaussicht sogar auf 100 %.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Dann bleibt ja lediglich noch abzuwarten, wie der Arbeitgeber auf die Klage reagieren wird.

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