Lohn oder krankengeld?

13. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
serice
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohn oder krankengeld?

Hallo.
Folgendes....Klaus beginnt am 01.01.22 eine neue Arbeit, wird am 18. 01 22 krank und ist weiter krank ( in den ersten 4 wochen zahlt ja die KK im krankheitsfall. Er wird zum 05.03.22 gekündigt.
Bis 28.02.22 hat dann der AG Lohn gezahlt
Wer zahlt jetzt bis 05.03.22? Der AG sagt, die KK...die KK sagt der AG?
Kann jemand helfen?
Danke




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 37x hilfreich)

Nach sechs Wochen durchgehender Arbeitsunfähigkeit erhält der AN Krankengeld von der Krankenkasse.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19939 Beiträge, 7233x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 941x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die KK zahlt. Der AG hat seine Entgeltfortzahlung geleistet.
Falsch. Der AG muss bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten, hier beginnend nach den vier Wochen Wartezeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Beginn: 1.1.22
Wartezeit bis 29.1. 22 (vier Wochen)
Krank ab 18.1.22 - vom 18.1. bis 28.1. zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Ab dem 29.1. muss der AG für längstens sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Also bis zum 12.3., Kündigung zu 5.3. => der AG muss 29.1. bis 5.3. vergüten.

Auch im EFZG wird keine Anrechnung der Wartezeit vorgenommen.
Zitat (von EFZG § 3 Abs 1):
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.


Siehe auch:
Zitat (von https://www.tk.de/resource/blob/2033356/4080f3bbe0695adb6dc7fc4d7c195bb9/beratungsblatt-entgeltfortzahlung-bei-krankheit-data.pdf):

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.
Besteht die Arbeitsunfähigkeit über das Ende der vierten Beschäftigungswoche hinaus, zahlen Sie als
Arbeitgeber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort. Die Wartezeit verkürzt also den Fortzahlungsanspruch nicht

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
serice
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Das half heute beim Gespräch mit dem AG sehr.
Und eine Frage noch. Klaus hatte noch 5 Tage Urlaub. Der AG möchte dies aber erst im nächsten Monat zahlen. Also diesen Monat noch die Arbeitstage vom März und den Urlaub dann im Mai. Ist das die gängige Praxis?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von serice):
Ist das die gängige Praxis?

Ja, der Lohnlauf ist in der Regel einmal im Monat, zwischen dem 20. und 25. eines Monats.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.393 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.208 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.