Lohn ohne Arbeit

4. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
harrald
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn ohne Arbeit

Lohn ohne Arbeit: Das ist dann wahrscheinlich das, was sich alle wünschen würden. Ich befinde mich nun in dieser Situation und wünsche es mir nicht.

Ich habe im Januar einen neuen Job angefangen. Mein neuer Arbeitgeber stellte mir einen Firmenwagen vor die Haustür und sagte, daß er mir die Aufträge per Mail oder Telefon durchgeben würde. Es gibt keine Firma, die ich täglich aufsuchen müßte. Laut Arbeitsvertrag sind mindestens 35 Stunden die Woche ausgemacht. Der Chef sagte aber von Anfang an, daß er im Moment noch nicht so viel Arbeit hat und es ein bißchen dauern könnte, bis sich das alles einspielt. Auch sagte er von Anfang an, daß er nicht regelmäßig jede Woche 35 Stunden Arbeit für mich hätte, sondern es mal mehr und dann mal wieder weniger wäre.

So, und nun sitze ich da und habe gar keine Arbeit und komme von Woche zu Woche mehr ins minus. Wenn ich den Chef darauf anspreche, sagt er, das würde schon noch kommen. Das Geld wird bislang in voller Höhe bezahlt. Soll ich mich jetzt darüber freuen, daß ich da nichts für tun muß? Oder muß ich unter Umständen später das ganze Geld wieder zurückzahlen? Langsam habe ich so den Eindruck, daß die Firma halt einfach nicht so läuft, wie der Chef sich das vorstellt. Er redet ständig von Aufträgen, die kommen. Aber dann kommen sie doch wieder nicht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

Dein Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug. Wegen des Geldes, das du erhältst, brauchst du dir also keine Sorgen zu machen. Wohl aber um deine Zukunft.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119462 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von harrald):
komme von Woche zu Woche mehr ins minus.

Soll jetzt was genau bedeuten? Das Gehalt wird doch voll gezahlt?



Zitat (von harrald):
Soll ich mich jetzt darüber freuen, daß ich da nichts für tun muß?

Arbeite die "Was-ich-schon-immer-mal-tun-wollte"-Liste ab.
Achja, eventuell auch mal die Stellenanzeigen im Auge behalten, könnte man demnächst mal brauchen, wenn da gar nichts an Aufträgen reinkommt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie müssen nichts zurückzahlen, da Sie ja Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Wenn der AG diese nicht annimmt, ist das sein Problem.
Angesichts der fehlenden Aufträge ist die berufliche Zukunft in diesem Unternehmen doch eher sehr unsicher. Arbeitnehmer werden eher selten dauerhaft angestellt, wenn es für sie nichts zu tun gibt.....

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
harrald
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Langeweile habe ich keine. Im Minus bin ich mit den Stunden. Und mein Chef meint, daß ich die dann alle schon wieder reinkriege, sobald er Arbeit hat. Das bedeutet dann aber, daß ich dann einige Wochen lang werde doppelt so viel arbeiten müssen. Sofern er tatsächlich irgendwann so viel Arbeit haben wird. Wenn nicht, werde ich wohl irgend wann wieder entlassen werden. Und dann wird doch zum Schluß abgerechnet. Und wenn ich dann mit 200 Stunden im Minus bin?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)


Steht irgendetwas zu einem Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
harrald
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, von einem Arbeitszeitkonto steht da nichts. Es heißt: "Der Mitarbeiter arbeitet mindestens 35 Stunden pro Woche. Er ist in seiner Zeiteinteilung grundsätzlich frei. Er organisiert seine Zeit so, daß er Kunden und die damit verbundenen Aufgaben und Lösungen optimal erreichen kann. Anwesenheitspflicht besteht nicht. Lediglich die erfolgten Arbeiten sind täglich in der persönlichen Statistik zu erfassen bzw. der Geschäftsleitung mitzuteilen. Bis auf weiteres verabreden die Parteien eine jeweils halbjährliche Aufrechnung der Arbeitszeit."

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