Lohn ohne geleistete Arbeit?

30. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn ohne geleistete Arbeit?

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage an Euch und hoffe, ihr könnt sie mir beantworten. Ich habe meinen Minijob im Hotel bis zum 31.01.2023 gekündigt. Das Hotel war vom 19.12.2022 - 10.01.2023 geschlossen. Ich habe meine Chefin am 10.01.2023 geschrieben, wann ich denn wieder kommen soll. Sie schrieb mir, dass ich für diese Woche (10.01.2023 - 15.01.2023) keinen Dienst habe, da es im Januar immer sehr ruhig sei und es erst wieder zur Spielwarenmesse erst richtig wieder losgehen würde. Und sie würde sich melden. Heißt, ich habe den kompletten Januar nicht gearbeitet, obwohl das Hotel offen war. Steht mir trotzdem Lohn zu oder wie ist da die Rechtslage?

Liebe Grüße

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27438 Beiträge, 5059x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
Heißt, ich habe den kompletten Januar nicht gearbeitet,
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Vor allem zur Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109587 Beiträge, 38324x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
Steht mir trotzdem Lohn zu

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen liest.


Zitat (von Anami):
Vor allem zur Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung.


Die Arbeitszeit beträgt 3 Std pro Tag. Die Monatsarbeitszeit aktuell 45 steht im Vertrag. Ich muss dazu sagen das ich auf nur 3.Std am Tag eingestellt bin, weil ich nicht mehr Arbeiten darf wegen voller Erwerbsminderungsrente.

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#4
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen liest.
Die Arbeitszeit beträgt 3 Std pro Tag. Die Monatsarbeitszeit aktuell 45 steht im Vertrag. Ich muss dazu sagen das ich auf nur 3.Std am Tag eingestellt bin, weil ich nicht mehr Arbeiten darf wegen voller Erwerbsminderungsrente.

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 324x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
Die Monatsarbeitszeit aktuell 45


Dann ist es kein Minijob. 45 Stunden x 12 Euro = 540 Euro.

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#6
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Dann ist es kein Minijob. 45 Stunden x 12 Euro = 540 Euro.


Da war der Mindestlohn noch bei 450€. Und ich bin nie auf 45 Std gekommen. Immer nur auf 30 oder 32 Std

-- Editiert von User am 30. Januar 2023 17:22

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15605 Beiträge, 5975x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
Die Arbeitszeit beträgt 3 Std pro Tag

Das ist sicher nicht der Wortlaut aus deinem Vertrag. Oder wird nicht alles dazu sein. Bitte poste den Wortlaut.
Wenn es dort so stünde mit den 3 h/tgl., würde dir das Geld auch dann zustehen, wenn dein AG die Stunden nicht einfordert bzw. dich nicht entsprechend einsetzt.

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#8
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ist sicher nicht der Wortlaut aus deinem Vertrag
In meinem Vertrag steht: §3 Arbeitszeit: 1)Die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der Essenszeiten und Ruhepausen Beträgt: 3.Stunden pro Tag.
2)Die Monatsarbeitszeit beträgt aktuell 45 Stunden.
3)Die Einteilung der Arbeitszeit erfolgt durch den Dienstplan.

Es wird die Einrichtung eines flexiblen Arbeiszeitkontos vereinbart:
a.Hierauf werden geleistete Plus- und Minusstunden eingestellt.
b.Das Konto ist innerhalb von 12 Kalendermonaten durch Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohnes auszugleichen,soweit der Mindestlohnanspruch nicht bereits durch die Zahlung des verstetigten erfüllt ist.
c.Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellen Arbeisstunden dürfen monatlich jeweils 50% der vertraglich vereinbarten Arbeiszeit nicht überschreiten.
d.Bei Beendigung des Arbeisverhälnisses ist das Arbeitszeitkonto auszugleichen. Eine vorhanden Zeitschuldoder Zeitguthaben ist vor Beendigung des Arbeitsverhälnisses auf Null zurückzuführen.Ist das nichtmöglich,werden restliche Zeitguthaben ausbezahlt.Eine Zeitschuld,die vom Arbeitnehmer verursacht wurde,führt zu einem entsprechenden Abzug,d.h. die Minusstunden werden mit den ausstehen Vergütungen verrechnet bzw. sind vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27438 Beiträge, 5059x hilfreich)

Danke.

Zitat (von Mela85):
Die Arbeitszeit beträgt 3 Std pro Tag.
Das wären aber 3 Std. x7 Tage x 4 Wochen. Das sind viel mehr als 45 Std.
An wie vielen Tagen pro Woche hast du normalerweise gearbeitet?

WIE habt ihr vereinbart, WANN du arbeiten musst?
Durch Eintragung im Dienstplan ? Damit du auf ca. 30 Std./Monat kommst, oder?

Zitat (von Mela85):
Und sie würde sich melden.
Hat sie aber nicht. Bist du sicher? Nichts im Wochen-Dienstplan?
Hast du auch früher mal Minusstunden eingetragen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe immer 3-4 mal in der Woche gearbeitet.Weil ich durch meine Erwerbminderungstente nicht mehr als 3 Std am Tag und 15 Std in der Woche Arbeiten darf. Ich habe mich bei meiner Chefin am 10.01 gemeldet, zwecks Arbeiten.Aber sie sagte, das sie keine Arbeit für mich hat. Weil nichts los sei.Erst eben wieder zur Messe,wenn messekunden einchecken.Und das ist erst im Februar wo ich schon weg bin, zwecks Kündigung.Danach hat sie sich nicht mehr gemeldet erst heute das ich vorbei kommen soll und mein Namenschild und meine Papiere mit nehmen soll

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109587 Beiträge, 38324x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
Es wird die Einrichtung eines flexiblen Arbeiszeitkontos vereinbart:

Und de Stand dieses Konto sieht derzeit wie genau aus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht auf 0. Habe nie + oder - Std gehabt. Also ich denke Sie wird mir nichts ausbezahlen,habe gerade auf mein Konto geschaut und es ist nichts drauf. Und sie hat immer bis zu 27 inetwa überwiesen.

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15605 Beiträge, 5975x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
§3 Arbeitszeit:
1) Die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der Essenszeiten und Ruhepausen Beträgt: 3.Stunden pro Tag.
2)Die Monatsarbeitszeit beträgt aktuell 45 Stunden.
3)Die Einteilung der Arbeitszeit erfolgt durch den Dienstplan.

Es ist doch nun klar, dass du Anrecht auf 45 h hast, was wiederum Einsatz an 15 Tagen im Monat bedeutet; dass/wenn der AG das nicht abruft, ist das seine Sache - er hat dich zu bezahlen.
Und noch besser: nicht nur im Januar, sondern eigentlich rückwirkend. 'Eigentlich': es kommt darauf an, ob dein AV eine Ausschlussfrist beinhaltet ( 3 oder 6 Monate), wenn nicht gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren.

Du wirst beim Arbeitsgericht auf Lohnzahlung klagen müssen; mit Ausschlussfrist eher schnell. Das ist keine große Sache, ein Rechtspfleger wird dir helfen, den Antrag zu formulieren. Also 45 h für Jan und für weiteres Monate Zurück die Differenz zu 45 h.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27438 Beiträge, 5059x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
Danach hat sie sich nicht mehr gemeldet erst heute das ich vorbei kommen soll und mein Namenschild und meine Papiere mit nehmen soll
Logisch, weil dein Arbeitsverhältnis am 31.1. endet.
Es ist normal, dass man seine Siebensachen mitnimmt oder zum Ende abholt.
Zitat (von Mela85):
Also ich denke Sie wird mir nichts ausbezahlen,
Das denke ich nicht.
Jetzt werden dein *Papiere* und die Schlussabrechnung zum 31.1. gemacht. Das ist heute, es musste noch nichts am 27. auf dem Konto sein.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15450 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
In meinem Vertrag steht: §3 Arbeitszeit: 1)Die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der Essenszeiten und Ruhepausen Beträgt: 3.Stunden pro Tag.
2)Die Monatsarbeitszeit beträgt aktuell 45 Stunden.
3)Die Einteilung der Arbeitszeit erfolgt durch den Dienstplan.

Das ist kein Minijob mehr!

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#16
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das ist kein Minijob mehr!
Doch ist es. Dieser Vertrag wurde vor der Mindestlohnerhöhung geschloßen. Heißt ich habe noch 10€ bekommen. Ich habe auch nie auf 45 Std gearbeitet. Sondern immer auf 30 oder 32 Std.

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#17
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das denke ich nicht.
Jetzt werden dein *Papiere* und die Schlussabrechnung zum 31.1. gemacht. Das ist heute, es musste noch nichts am 27. auf dem Konto sein.
Mhhh,irgendwie kann ich es mir nicht vorstellen. Die abrechnungen waren immer schon vor dem 30- 31 da. Und jetzt sollen sie aufeinmal später komme? Ich rechne einfach mal nicht mehr damit.

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#18
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Es ist doch nun klar, dass du Anrecht auf 45 h hast, was wiederum Einsatz an 15 Tagen im Monat bedeutet; dass/wenn der AG das nicht abruft, ist das seine Sache - er hat dich zu bezahlen.
Und noch besser: nicht nur im Januar, sondern eigentlich rückwirkend. 'Eigentlich': es kommt darauf an, ob dein AV eine Ausschlussfrist beinhaltet ( 3 oder 6 Monate), wenn nicht gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren.

Du wirst beim Arbeitsgericht auf Lohnzahlung klagen müssen; mit Ausschlussfrist eher schnell. Das ist keine große Sache, ein Rechtspfleger wird dir helfen, den Antrag zu formulieren. Also 45 h für Jan und für weiteres Monate Zurück die Differenz zu 45 h.
Oje,das was ich eigentlich nicht wollte. Darf ich Fragen ob es wirklich sinnvoll ist oder würden Sie es lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15450 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
Heißt ich habe noch 10€ bekommen. Ich habe auch nie auf 45 Std gearbeitet.
Jetzt stehen dir aber 45 Stunden zu 12€ zu. Es spielt keine Rolle ob du 45 gearbeitet hast. Diese Stundenzahl wurde vereinbart, auf Grundlage dieser Vereinbarung ist dein Lohn zu zahlen. Es ist kein Minijob mehr. Wenn es einer hätte bleiben sollen, dann wäre ein Nachtrag zu dem Arbeitsvertrag nötig gewesen in welchem die Stunden hätten reduziert werden müssen. So ist es nun aber keiner mehr denn die 540€ stehen dir, laut Vertrag, zu.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
So ist es nun aber keiner mehr denn die 540€ stehen dir, laut Vertrag, zu.
Ok. Heißt sie müsste mir meinen lohn zahlen,auch wenn ich nicht gearbeitet habe?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15605 Beiträge, 5975x hilfreich)

@mela
Ja - die müssen dir Lohn zahlen, auch wenn du nicht gearbeitet hast. Und du hast keine Sachgründe, weswegen du darauf verzichten solltest:
- du bist raus aus dem Laden; du kannst deine eigenen Interessen verfolgen und musst keine sonderlichen Rücksichten auf Befindlichkeiten früherer Chefs nehmen - es geht um dein Recht.
- du hast einen Vertrag mit Rechten und Pflichten; wenn der schlecht gemacht ist, ist das nicht deine Verantwortung. Es wäre durchaus eine Möglichkeit gewesen, einen AV Arbeit auf Abruf mit dir zu vereinbaren, mit Unter- und Obergrenzen an Stunden - hat man nicht gemacht.
- ebenso wenig fällt in deine Verantwortung, wenn deine Chefs nicht abrufen, was sie mit dir vereinbart haben.

Minijob und 520-Euro-Grenze
- du weist mit einigem Recht darauf hin, dass die beidseitige Absicht gewesen ist, einen Minijob zu vereinbaren, damals mit 10 €/h Mindestlohn. Das dürfte allerdings die Konsequenz haben, dass der Vertrag angepasst gehört (hätte - was auch nicht geschehen ist).
Für den heutigen Stand würde dies heißen: Monatsarbeitszeit 43,333 h (520/12) - und dies entsprechend für die Perioden davor mit den entsprechenden Stundensätzen.
- die Auszahlung deines Lohns ist fällig mit dem Ende der Leistungsperiode; Klartext: zum Ende des jeweiligen Monats, in Ausnahmefällen zum 15. des Folgemonats (wenn noch Zeit-/Leistungsnachweise in die Berechnung einzuspeisen wären). Will sagen: deine Annahme, dass da nix mehr kommt, hat Berechtigung, das Geld müsste heute auf dem Konto sein; insbesondere gibt es keinen Grund, bis Ende Februar zu warten.

Du magst nicht streiten?
- eine Klage beim Arbeitsgericht dürfte deinen AG auf Trab bringen. Schon die Klageschrift kann reichen - es muss gar nicht zum Prozess kommen; viele Streitsachen werden durch Vergleich erledigt. Du brauchst nicht einmal einen Rechtsanwalt - ich würde allerdings raten, es mit einer Person deines Vertrauens anzugehen.

Es gibt wirklich keinen sachlichen Grund, weswegen du verzichten und klein beigeben solltest. Wenn man dich schon schäbig behandelt hat die ganze Zeit, hast du allen Grund, mit deinen Forderung alles einzufordern.

Und zu guter Letzt und nur der Vollständigkeit halber: hast du bezahlten Urlaub bekommen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 16:50

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und zu guter Letzt und nur der Vollständigkeit halber: hast du bezahlten Urlaub bekommen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Also im Vertrag steht darnter dieses: § 5 Entgehltfortzahlung im Krankheitsfahl (1) Der Arbeitgeber leistet Entgehltfortzahlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. (2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren vorrausichtilcher Dauer unverzüglich anzuzeigen und ihm spätestens am 3. Kalendertag die Arbeitsunfähigkeit über die bescheinigte Dauer nachzuweisen.Dauert die Arbeitsunfähigkeit über die beischeinigte Dauer hinaus an,hat der Arbeitnehmer unverzüglich dies mitzuteilen und unverzüglich ein anschlussattest vorzulegen. Der Nachweisist für die Dauer der Krankheit zu führen. Dies gilt also auch für Erkrankungen über 6 Wochen hinaus. (3) Werden Anzeige und Nachweis grob fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig erbracht,so gilt dies nach einmaliger Abmahnung als wichtiger Grund im Sinne des § 626BGB.


Ich muss dazu sagen,meine Chefin wollte mir nie einen Vertag ausstellen. Sie sagte,das sie soetwas nie machen würde. Nur auf mein Pochen hat sie dies getan. Bezahlten Urlaub habe ich auch nicht bekommen. Von Urlaub steht auch nichts in meinem Vertrag.

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 17:38

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15605 Beiträge, 5975x hilfreich)

Urlaub steht dir zu. Wenn nichts gesondert vereinbart ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage bei Vollzeit; in deinem Fall, bei 3 Tagen/Woche eben die Hälfte - und zwar unabhängig von der Stundenzahl pro Tag.
Das ist also auch noch eine offene Forderung.

Dass deine Chefin keine Arbeitsverträge ausstellen mag, bedeutet am Ende lediglich, dass dann die einschlägigen gesetzlichen Regelungen greifen - was kein Nachteil sein muss.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15450 Beiträge, 5649x hilfreich)

Die Forderung der Bezahlung der vereinbarten Stunden gilt natürlich nicht nur für den Januar! Du kannst selbstverständlich auch Rückwirkend dein Gehalt nachfordern was dir bisher nicht ausgezahlt wurde.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Unparteiischer
(9997 Beiträge, 4066x hilfreich)

Zitat (von Mela85):
Darf ich Fragen ob es wirklich sinnvoll ist oder würden Sie es lassen?

Ganz ehrlich, das Arbeitsgericht ist eines der "angenehmsten" für den Kläger.
Du brauchst keinen Anwalt, bei der Formulierung der Lohnklage helfen Dir die Rechtspfleger vor Ort.

Bitte schau nochmal in den Vertrag, ob dort etwas zu Ausschlussfristen steht, falls nicht, kannst Du Ansprüche für die vergangen 3 Jahre geltend machen.

Ich würde nicht auf das mir zustehende Geld verzichten, nur weil es unbequem ist, aber das muss jeder für sich entscheiden.
Nur als Denkanstoß, mit dem nicht gewährtem Urlaub und der permanenten Unterbezahlung, kommt dort einiges zusammen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bitte schau nochmal in den Vertrag, ob dort etwas zu Ausschlussfristen steht, falls nicht, kannst Du Ansprüche für die vergangen 3 Jahre geltend machen.
Zwegs den Ausschlussfristen steht in meinem Vertrag dies: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen - soweit nicht zingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen - mit Ablauf von 3 Monaten nach Fälligkeit,wenn sie nicht innerhalb dieser frist in Textform geltend gemacht werden.

Zitat (von spatenklopper):
Ich würde nicht auf das mir zustehende Geld verzichten, nur weil es unbequem ist, aber das muss jeder für sich entscheiden.
Nur als Denkanstoß, mit dem nicht gewährtem Urlaub und der permanenten Unterbezahlung, kommt dort einiges zusammen.

Ich möchte auch nicht unbedinngt darauf verzichten,nur bin ich unsicher ob mir das überhaupt alles zusteht. In meinem Vertrag steht ja Monatsarbeitszeit 45 Std. A 3 Std pro Tag. Angestellt bin ich seit 08.06.2022 gewesen. Und wenn ich diese 45 Monatsarbeitszeit geleten machen würde dann bin ich ja über der Grenze von meiner Rente. Was ich haben dürfte,oder nicht? Weil tatsächlich habe ich ja wirklich nur 3- 4 mal in der Woche für 3 Std am Tag gearbeitet. Ich hoffe Ihr versteht mich halbwegs. Ich möchte einfach keine Schwierigkeiten mit meiner Rente bekommen, zum Schluß darf ich dann noch etwas zurück zahlen

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15605 Beiträge, 5975x hilfreich)

Vertraglicher Ausgangspunkt
Vereinbart ist ein Minijob, also mit der Verdienstobergrenze von aktuell 520 €; Vergütung Mindestlohn.
Der Vertrag hätte schon im Juli und dann wieder Oktober 22 angepasst werden müssen.
Da der AG es nicht getan hat, tust du es jetzt bei deinen Forderungen:

- Oktober 22 bis Januar 23 pro Stunde 12 Euro und Erhöhung der Grenze auf 520 Euro; 520/12=43,33 Monatsstunden, also 43 h 20 Min
- Juli mit Sept 2022 Stundenlohn 10,45€ bei Grenze von 450 Euro erlaubt 43,06 Monatsstunden
- Juni 2022: 9,82 € / 450€ Obergrenze führt zu max. 45,82 Monatsstunden

Jetzt kannst du eine Tabelle machen

Juni tatsächliche Vergütung x Euro für y Stunden # zustehende Vergütung 36 h zu 9,82€ # Differenz ____ (Juni gerechnet mit 4*3 Tagen)

Juli tatsächliche Vergütung x Euro für y Stunden # zustehende Vergütung 43 h zu 10,45€
# Differenz ________
Aug tatsächliche Vergütung x Euro für y Stunden # zustehende Vergütung 43 h zu10,45€
# Differenz ________
Sept tatsächliche Vergütung x Euro für y Stunden # zustehende Vergütung 43 h zu10,45€
# Differenz ________

Okt tatsächliche Vergütung x Euro für y Stunden # zustehende Vergütung 43 h zu 12€
# Differenz ________
Nov tatsächliche Vergütung x Euro für y Stunden # zustehende Vergütung 43 h zu 12€
# Differenz ________
Dez tatsächliche Vergütung x Euro für y Stunden # zustehende Vergütung 43 h zu 12€
# Differenz ________
Jan tatsächliche Vergütung x Euro für y Stunden # zustehende Vergütung 43 h zu 12€
# Differenz ________
dazu Urlaub für 6 volle Monate bei 3 Tagen/Woche, macht Entgelt für 6 Tage.

Das ist dann deine Forderung.

Volle Erwerbsminderungsrente - Beschäftigung nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens, bei dir offenbar eben 3 h am Tag / 15 h pro Woche
Die Erwerbsminderung und deren Grenzen hatte ich bis dahin nicht im Blick uns einfach als gesetzt angesehen; deine Sorge ist freilich, die Rente nicht zu gefährden.
Wenn ich es nun richtig verstanden habe, besagen die Zuverdienstgrenzen in deinem Fall eben max. 3 h am Tag / 15 h pro Woche, während die Monatsstundenzahl von 45 h aus dem Gedanken 'Minijob' resultieren.
Wenn ich mir aber die aktuellen Zuverdienstgrenzen anschaue, bin ich nicht bange, dass du sie überschreiten wirst.
Aber frag deine Rentenversicherung - die sagen dir das ganz genau.

Jetzt sind die Dinge hoffentlich alle richtig eingenordet. Ich hoffe, dass ich mich nicht irgendwo verhauen habe.
Viel Erfolg. Und vll. lässt du uns dann wissen, wie es ausgegangen ist.

-- Editiert von User am 1. Februar 2023 15:50

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Unparteiischer
(9997 Beiträge, 4066x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
- Oktober 22 bis Januar 23 pro Stunde 12 Euro und Erhöhung der Grenze auf 520 Euro; 520/12=43,33 Monatsstunden, also 43 h 20 Min


Weiter muss die TE nicht mehr zurück.
Zitat (von Mela85):
Zwegs den Ausschlussfristen steht in meinem Vertrag dies: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen - soweit nicht zingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen - mit Ablauf von 3 Monaten nach Fälligkeit,wenn sie nicht innerhalb dieser frist in Textform geltend gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15605 Beiträge, 5975x hilfreich)

... das vereinfacht die Sache doch enorm. Die Info Ausschlussfrist ist mir entgangen, ab einer gewissen Menge an Konversationen wird's halt auch unübersichtlich.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mela85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Jetzt sind die Dinge hoffentlich alle richtig eingenordet. Ich hoffe, dass ich mich nicht irgendwo verhauen habe.
Viel Erfolg.
Vielen vielen dank für deine Erklärung und für deine Geduld. Danke

0x Hilfreiche Antwort

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