Hallo,
ich habe festgestellt, dass ich als einzige von 6 Mitarbeitern nicht TVöD bezahlt werde (bei gleicher u. ähnlicher Tätigkeit)(üb. 10 Jahre)und dadurch deutlich schlechter gestellt bin. Nach dem § 4 des TzBfG
darf ein Teilzeitbeschäftigter nicht schlechter gestellt werden, als Vollzeitbeschäftigte.
Kann mir jemand sagen, für welchen Zeitraum ich rückwirkend Ansprüche geltend machen kann?
Tausend Dank!
Tamatar
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Lohn rückwirkend einfordern - Zeitraum
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
sofern im arbeits- oder tarifvertrag keine kürzeren ausschlußfristen vereinbart sind, gilt die gesetzliche verjährungsfrist des § 195 BGB
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... der tvöd sieht eine ausschlussfrist von 6 monaten vor. ich habe aber zweifel, ob hier die ausschlussfrist gelten kann, da du ja von anfang an falsch eingruppiert bist. dann nach bgb 3 jahre.
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@blaubär,
weshalb sollte eine falsche Eingruppierung zu Anfang einer Beschäftigung die Ausschlußfrist unwirksam machen?
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Ich habe keinen Vertrag nach TVöD. Deswegen gehe ich auch nicht davon aus, dass die Ausschlussfrist hier greifen würde. Das Problem ist ja, dass alle übrigen 5 MA einen TVöD-Vertrag haben und ich als einzige nicht und dadurch deutlich schlechter gestellt bin.
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