Lohn rückwirkend einfordern - Zeitraum

10. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tamatar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn rückwirkend einfordern - Zeitraum

Hallo,
ich habe festgestellt, dass ich als einzige von 6 Mitarbeitern nicht TVöD bezahlt werde (bei gleicher u. ähnlicher Tätigkeit)(üb. 10 Jahre)und dadurch deutlich schlechter gestellt bin. Nach dem § 4 des TzBfG darf ein Teilzeitbeschäftigter nicht schlechter gestellt werden, als Vollzeitbeschäftigte.

Kann mir jemand sagen, für welchen Zeitraum ich rückwirkend Ansprüche geltend machen kann?

Tausend Dank!

Tamatar

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


sofern im arbeits- oder tarifvertrag keine kürzeren ausschlußfristen vereinbart sind, gilt die gesetzliche verjährungsfrist des § 195 BGB



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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

... der tvöd sieht eine ausschlussfrist von 6 monaten vor. ich habe aber zweifel, ob hier die ausschlussfrist gelten kann, da du ja von anfang an falsch eingruppiert bist. dann nach bgb 3 jahre.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@blaubär,
weshalb sollte eine falsche Eingruppierung zu Anfang einer Beschäftigung die Ausschlußfrist unwirksam machen?

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#4
 Von 
Tamatar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keinen Vertrag nach TVöD. Deswegen gehe ich auch nicht davon aus, dass die Ausschlussfrist hier greifen würde. Das Problem ist ja, dass alle übrigen 5 MA einen TVöD-Vertrag haben und ich als einzige nicht und dadurch deutlich schlechter gestellt bin.

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