Lohn und Samstag Arbeit

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)
Lohn und Samstag Arbeit

Hallo ich habe zwei Fragen bzgl. des Monatsgehaltes... Ich habe ein Arbeitsvertrag der ab dem 02.02.2009 gilt bekomme ich den selben Monatslohn wie wen ich zum 01.-31. eines Monats arbeite? Meine Frage weil der Vertrag ab dem 02. gilt und der Monat ja im Februar kürzer ist...

und Frage zwei.. ich habe einen Arbeitsvertrag über 45... in dem Überstunden und mehr arbeit abgeglichen sind... vertraglich...

jetzt habe ich bisher aber jede Woche Samstags gearbeitet zusätzlich... also quasi 7 Std. mehr ohne Pause also quasi 2 Tage mehr... habe ich das recht dies irgendwie geltend zu machen?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Kommt auf die Branche und dein Aufgabengebiet an. Rechtlich haben derartige Konstellationen vor Gericht meist wenig Chancen. Realistisch muss man fragen, ob du das willst => wer so einen Vertrag unterschreibt, muss doch zumindest so clever sein und merken, wo der Hase hinläuft (Mehrarbeit).

"jetzt habe ich bisher aber jede Woche Samstags gearbeitet"
Was ja immerhin schon glatt 2mal so gewesen sein wird.

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#2
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

okay... ich drücke mich mal anders aus.. vereinbart war das nicht und ich soll i.d.R jetzt jeden Samstag kommen des ist vertraglich net geregelt... und mit dem lohn?!

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mir scheint, dass du ein deutliches Gespräch mit deinem Boss wirst führen müssen, wenn die Praxis so von dem zuvor Vereinbarten abweicht.
Ansonsten: Monatslohn ist Monatslohn.
Was die Ü-Stunden angeht: poste doch bitte den exakten Wortlaut.

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