Hallo, ich arbeite bei meiner Firma 30 Stunden die Woche. Der Lohn wird em Ende des Monats ausgezahlt. Anfang Oktober habe ich gesehen, dass die Firma für den Monat September etwa 300 Euro zu wenig überwiesen hat. Ich habe jedoch trotz Nachfrage den Lohnzettel erst heute erhalten. Die bekommt bei uns der Chef von der Datev, und verteilt sie dann an die Mitarbeiter. Trotz Nachfrage hat er sie immer vergessen, und meinte, die Krankenkasse zahlt wohl den Lohn, da ich krank war.
auf dem Lohnzettel steht:
Krankentagegeld vom 29.08.2025 - 05.09.2025. An diesen Tagen war ich auch tatsächlich krank. Die Krankenkasse hat mir bestätigt, als ich dort anrief, dass sie keine Lohnfortzahlung macht, da ich keine 6 Wochen krank gemeldet bin.
Zur Info: Mein Chef plant unsere Stunden auch immer so, dass wir ins Minus kommen. Zum einen wird die Stundenerfassung auf volle 15 Minuten gerundet, wenn ich also von 9-19 Uhr arbeite, und von 8:45 - 19:30 im Laden bin, dann ist in der Stundenliste (Excel) 9-19 Uhr. Er plant uns dann aber noch so ein, dass wir pro Woche nicht 30 Stunden arbeiten, sondern nur 28. Aktuell habe ich bereits 12 Minustunden.
Jetzt meine Fragen:
- Bis wann muss ich den Gehaltszettel bekommen?
- wie gehe ich vor, wenn die Firma einfach zu wenig überweist, und bei der Klärung nicht hilfreich ist?
- Darf der Chen die Stundenerfassung so aufrunden/abrunden?
- Darf der Chef bewusst Minusstunden planen, und dann den Lohn für die Minusstunden einbehalten?
Viele Grüße
Ben
-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 15:09
-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 15:13
-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 15:29
Lohn wurde nicht vollständig ausgezahlt
13. Oktober 2025
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2025 | 15:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn wurde nicht vollständig ausgezahlt
#1
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 15:32
Von
Status: Unbeschreiblich (39142 Beiträge, 6435x hilfreich)
Meine grundsätzlichen Antworten:Zitat :Jetzt meine Fragen:
zu 1: Wie im Arbeitsvertrag vereinbart. IdR ist das zum Monatsende, wenn auch die Lohnzahlung zum Monatsletzten vereinbart ist.
zu 2: Man kann schriftlich die fehlende Summe fordern, angemessene Frist setzen. Man kann darauf hinweisen, dass die KK kein Krankengeld zahlte, weil man nur X Tage nachweislich arbeitsunfähig war.
zu 3: Im Arbeitsvertrag wird zu lesen sein, wie die Arbeitszeiterfassung erfolgt. Minusstunden bedeuten nicht weniger Lohn/Gehalt.
zu 4. Nein, das wäre nicht korrekt.
Evtl. versucht der AG den Fehler in der Datev-Abrechnung selbst zu klären und gibt deshalb den Verdienstnachweis nicht heraus.
#2
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 17:04
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 20x hilfreich)
Zitat :wenn ich also von 9-19 Uhr arbeite, und von 8:45 - 19:30 im Laden bin, dann ist in der Stundenliste (Excel) 9-19 Uhr
Du bist also 10:45 Stunden anwesend. Nach Arbeitszeitgesetz §4 gibt es ab 9 Stunden Arbeitszeit Pause von 45 Minuten. Das kann in 3 Blöcke geschrieben werden: 08:45 bis 11:00, 11:15 bis 14:30, 15:00 bis 19:30 Uhr.
Oder vereinfacht in einem Block geschrieben 9 bis 19 Uhr (=10 Stunden). Das mal bitte mit den Lohnabrechnungen prüfen. In der Datev-Abrechnung kann oben rechts ein Kalender mit der Arbeitszeit abgedruckt sein.
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