Hey,
Ich weiß nicht ob ich ******** bin und einen Denkfehler habe oder ob mein Arbeitgeber irgendwie rummauschelt.
Ich arbeite auf Minijobbasis. (15 Euro Stundenlohn)
Auf der Lohnabrechnung steht, dass mir 32,75 Stunden ausbezahlt wurden.
Aufgegliedert:
28,50 mal 15 Euro
4,25 mal 3,75 (Zuschläge)
Auszahlungsbetrag: 443,44 Euro
Das stimmt so doch nicht,oder?
Ich müsste doch die 32,75 mal 15 Euro plus Zuschläge bekommen.
Vielen Dank!
-- Editiert von Moderator am 19.05.2021 12:52
-- Thema wurde verschoben am 19.05.2021 12:52
Lohnabrechnung Minijob
19.5.2021
Thema abonnieren
Frage vom 19.5.2021 | 10:38
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnabrechnung Minijob
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!

#1
Antwort vom 19.5.2021 | 11:34
Von
Status: Master (4151 Beiträge, 1054x hilfreich)
Zitat:Das stimmt so doch nicht,oder?
Ich müsste doch die 32,75 mal 15 Euro plus Zuschläge bekommen.
Dann würden Sie 491,25 € bekommen - was bei einem 450,00 EUR Job problematisch ist. Von daher würde ich mir die Abrechnung einmal erklären lassen. Auch wenn es nicht so sein soll - Manche Arbeitgeber arbeiten mit Überträgen um das, was über 450 EUR hinaus verdient wurde im Folgemonat abzurechnen.
#2
Antwort vom 19.5.2021 | 11:34
Von
Status: Unsterblich (23341 Beiträge, 4588x hilfreich)
Warum fragst du unter Steuerrecht?
ZitatIch arbeite auf Minijobbasis. (15 Euro Stundenlohn) :
Mit 32,75 Std x 15,-Std-Lohn wärst du dann wo?ZitatIch müsste doch die 32,75 mal 15 Euro plus Zuschläge bekommen. :
Ich wäre bei 491,25. Dazu noch (welche?) Zuschläge.
Das wäre kein Minijob mehr. Das ergäbe eine ganz andere Lohnabrechnung.
Frag doch bitte deinen AG, warum er das so macht und welche Zuschläge er dir zahlt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19.5.2021 | 12:30
Von
Status: Lehrling (1553 Beiträge, 512x hilfreich)
Preisfrage:
Wie viele Stunden hast Du denn im fraglichen Zeitraum gearbeitet?
32,75 Stunden?
Oder nur 28,5 Stunden und davon 4,25 Stunden bei denen zusätzlich ein Zuschlag fällig wurde?
#4
Antwort vom 19.5.2021 | 12:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatOder nur 28,5 Stunden und davon 4,25 Stunden bei denen zusätzlich ein Zuschlag fällig wurde? :
Genauso scheint es doch wohl zu sein. 3,75 € (Zuschlag) sind genau 25%. Dann stimmt auch der Gesamtbetrag, der dann auch die Minijob-Grenze nicht übersteigt.
#5
Antwort vom 19.5.2021 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30412 Beiträge, 16401x hilfreich)
Dann stimmt auch der Gesamtbetrag, der dann auch die Minijob-Grenze nicht übersteigt. Das sehe ich auch so. Allerdings wäre eine Überschreitung der 450 Euro allein durch den Zuschlag auch kein Problem (nur für den Fall, dass das irgendwann mal passiert).
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
228.996
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten