Lohnabrechnung Stundenlohn

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
trinchen88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnabrechnung Stundenlohn

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich bräuchte mal zu folgendem Sachverhalt einen Rat von euch:

Mein Freund arbeitet seit 2013 bei einem landwirtschaftlichen Lohnunternehmen. In seinem Arbeitsvertrag wurde damals ein fester Stundenlohn vereinbart. Dieser wurde nach einigen Jahren erhöht und wird jetzt auch schon viele Monate so bezahlt. In den Lohnabrechnungen stand bei Faktor auch immer der neue Stundenlohn drin. Bei der letzten Lohnabrechnung haben wir nun gesehen, dass mein Freund zwar das Gehalt bekommen hat, was er immer bekam, jedoch stand nun beim Stundenlohn wieder der Lohn vom Anfang drin. Die Differenz der beiden Stundenlöhne wurd nun als sogenannte "Monatsprämiere" einzeln in der Lohnabrechung ausgewiesen. Darf der Arbeitgeber das einfach so und warum macht er das? Hat er dadurch irgendwelche steuerlichen Vorteile?
Mein Freund befürchtet, dass der Arbeitgeber bei dieser Prämiere irgendwann einfach sagen kann er bekommt sie nicht mehr oder nur noch einen Teil, weil z.B. mal etwas an einer Maschine kaputtgegangen ist etc. Dann würde er wieder nur den Anfangsstundenlohn bekommen und hat dann ja wahrscheinlich auch kein Anrecht mehr auf den höhren Lohn, wenn der geringere Lohn erstmal wieder einige Monate so in der Lohnabrechnung steht. Sollte man da etwas unternehmen oder muss man das so hinnehmen? Mein Freund möchte nicht gleich einen Anwalt beaufttragen, da er Angst hat, dass der Arbeitgeber darüber nicht sehr erfreut wäre und ihn dann vielleicht "rausekeln" könnte.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar und hoffe auf ein paar Tipps.

Viele Grüße,
Trinchen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Hat er dadurch irgendwelche steuerlichen Vorteile?

Nein.

Zitat:
Mein Freund befürchtet, dass der Arbeitgeber bei dieser Prämiere irgendwann einfach sagen kann er bekommt sie nicht mehr oder nur noch einen Teil, weil z.B. mal etwas an einer Maschine kaputtgegangen ist etc.

Das würde ich auch befürchten.
Außerdem wird sich dann die Frage stellen, wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub aussieht.

Zitat:
Sollte man da etwas unternehmen oder muss man das so hinnehmen?

Ich würde zumindet nachfragen. Weitere Maßnahmen sind aber (noch) nicht nötig.

Zitat:
Mein Freund möchte nicht gleich einen Anwalt beaufttragen, da er Angst hat, dass der Arbeitgeber darüber nicht sehr erfreut wäre und ihn dann vielleicht "rausekeln" könnte.

So lange die Gehaltszahlung stimmt, besteht auch kein (rechtlicher) Handlungsbedarf. Das wäre erst der Fall, wenn der Arbeitgeber tatsächlich zum geringeren Lohn zurückkehrt oder(!) bei Urlaub/Krankheit die Lohnfortzahlung nach dem geringeren Lohn berechnet.
Wenn es so weit ist, wird man sich aber entscheiden müssen, ob man sich wehrt oder ob man die Kröte schlickt. "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" - das funktioniert halt nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120133 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von trinchen88):
Darf der Arbeitgeber das einfach so

Kommt darauf an, was genau damals vereinbart wurde. Und was genau man von dem vereinbarten auch beweisen könnte.



Zitat (von trinchen88):
warum macht er das?

Das Gehalt kürzen ist ein Hürde an welcher der Arbeitgeber meist scheitert.
Prämien kann man durchaus einfacher kürzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
trinchen88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, vielen Dank erstmal für die Antworten!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Das ist einfach ne schräge Nummer vom Arbeitgeber. Natürlich macht er das, um weniger zu zahlen bei Urlaub und Krankheit. Sollte dieser Fall eintreten, dann kann man auf dem Rechtsweg recht einfach dagegen vorgehen, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts hilft.
Steht irgendetwas im Arbeitsvertrag davon, dass Änderungen des Vertrags der Schriftform bedürfen?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

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