Lohnabrechnung - Darf jeder irgendwas verrechnen?

17. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)
Lohnabrechnung - Darf jeder irgendwas verrechnen?

Hallo,

mein Arbeitgeber hat ide Lohnabrechnung von April mit der Lohnabrechnung von Mai verrechnet. So weisst die Lohnabrechnung von Mai den Auszahlbetrag beider Monate aus. Eine den Tatsachen entsprechenden Hintergrund der die Verrechnung rechtfertigen würde gab es nicht.

Ist das denn so rechtens? Darf jeder irgendwas verrechnen? Kann ich dagegen vorgehen? Gibt es hilfreiche Gesetzte oder welche gegen die der Arbeitgeber verstösst?

Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, was meinst du mit 'verrechnet'? Bitte etwas genauer.

MfG

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#2
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

Bei April steht: der Auszahlbetrag wird mit Mai verrechnet. Im Mai taucht die Summe dann wieder auf (Netto Mai + Abrechnung April = Auszahlbetrag).

Ich habe schon gesagt das ich das nicht wünsche, da mein ALG2 damit berechnet wird. Der Arbeitgeber sagte das sein nicht möglich.

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss nur Verdienstbescheinigungen ausstellen , wenn sich zwischendurch was ändert.

Wenn klar aus der Abrechnung hervorgeht , was im April und was im Mai bezahlt wurde, müsste das doch der Arge reichen, oder ?

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#4
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ist es ja, das geht aus den Abrechnungen nicht hervor. Laut den Abrechnungen wurde April und Mai im Mai ausbezahlt und im April garnix, was aber nicht stimmt. Somit würde ich bei der Berechnung des ALG2 benachteiligt werden.

Ist das denn nun so rechtens oder müssen Verdienstbescheinigungen nach den Tatsachen ausgestellt werden? Ich denke wenn tatsächlich nichts verrechnet wurde geht das auch nicht in den Verdienstbescheinigungen und ist Betrug oder nicht?

Danke...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Dann gibt es doch immer noch Deine Kontoauszüge, auf denen man genau erkennen kann, wann die Zahlungen erfolgt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

Es gibt nur Barauszahlungen und ich habe keine Nachweise.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Der AG muss dann Quittungen über die Auszahlungen aus der Barkasse haben.
Die kann er eben kopieren und stempeln/unterschhreiben. Das sollte als Nachweis reichen.

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#8
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok das verstehe ich. Aber kann mir jemand sagen warum so eine Verrechnung überhaupt gemacht wird? Die alte Abrechnung war wohl schon durch?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Schlamperter Laden eben....




Vielleicht sogar Schwarzgelder wenn es keine Quittungen gibt. Dann werden auch seitens des Unternehmens wahrscheinlich Steuern und Sozialabgaben hinterzogen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

Hm nun gut und wie soll ich mich nun Verhalten? Soll ich die korrekten Lohnabrechnungen ohne Verrechnungen fordern? Darf ich das denn? Steht mir das denn zu? Ich bin der Meinung wenn im Realen zwischen den Lohnabrechnungen keine Verrechnungsgrundlage besteht dann darf man sie auch nicht verrechnen oder liege ich da falsch und der AG darf das?

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