Lohnabtretung Personalchef droht mir ...

23. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
go518244-13
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnabtretung Personalchef droht mir ...

Hallo

Ich hatte mehrere kleinkredite am laufen die ich aber seit letztes Jahr wegen kurzarbeit nicht mehr bedienen konnte .

Natürlich haben mir alle Banken die Kredite gekündigt und fordern jetzt beim Arbeitgeber eine lohnabtretung die man ja heutzutage mit jeden Kreditvertrag direkt mit Zustimmt.

Heute hatte mich unser Personalchef darüber in Kenntnis gesetzt ,daß 3 Banken ca 7000 Euro fordern .

Im Arbeitsvertrag steht nun folgende Klausel: Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen auf Vergütung durch den Arbeitnehmer sind ausgeschlossen .

Er machte mich auf diese Klausel aufmerksam und meinte, weil ich einen Vertrag abgeschlossen habe , in dem eine Abtretung vorkommt hätte ich nun jetzt nicht nur ein Problem mit den Gläubigern sondern auch mit meinem Personalchef...

Ich habe daraufhin gesagt, das es doch mein gutes Recht ist , Kredite abzuschließen und das solch eine Klausel zur lohnabtretung in jedem Kreditvertrag mit verankert ist .

Danach meinte er nur : das sehe ich und der Jurist aber anders und hat für donnerstag einen termin angesetzt wo ich erscheinen soll .

Er sagte natürlich nicht worum es gehen soll in dem Gespräch und ich war ehrlich gesagt in dem Moment so geschockt weil ich jetzt echt Angst habe ,meinen Arbeitsplatz zu verlieren .

Wie soll ich das am Donnerstag nur argumentieren ,wenn er wieder damit anfängt ,das ich mich durch meine Unterschrift unter dem Kreditvertrag vertragswidrig verhalten habe oder mir sogar eine Abmahnung oder Kündigung gibt ?

Ist das wirklich so das ich Verträge mit einer lohnabtretung nicht unterschreiben darf ,wenn es die bereits genannte Klausel im Arbeitsvertrag gibt ?

Würde mich über jede Hilfe freuen .




29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20352 Beiträge, 7367x hilfreich)

/// Wie soll ich das am Donnerstag nur argumentieren ...
Am besten gar nicht 'argumentieren', denn du hast kein Argument in der Hand.
Was du machen kannst: 'kleine Brötchen backen' und dein Bedauern ausdrücken, dass du diese Klausel nicht im Blick hattest.

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#2
 Von 
go518244-13
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Wie soll ich das am Donnerstag nur argumentieren ...
Am besten gar nicht 'argumentieren', denn du hast kein Argument in der Hand.
Was du machen kannst: 'kleine Brötchen backen' und dein Bedauern ausdrücken, dass du diese Klausel nicht im Blick hattest.



Aber diese Klausel besagt doch nur , das dritte nicht pfänden bzw abtreten dürfen oder nicht ?

Die besagt doch nicht ernsthaft , das ich keine Verträge abschließen darf in dem eine Abtretung die Folge ist wenn ich nicht mehr zahlen kann oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20352 Beiträge, 7367x hilfreich)

Es hat offensichtlich seine Tücke, Kreditverträge abzuschließen, die sich mit deinen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag beißen. Und du erlebst gerade, dass dir dein Umgang mit Krediten, also letztlich dein Kauf- und Ausgabeverhalten um die Ohren fliegt, weil die Umstände sich geändert haben.
(Es scheint mir, dass du dringend Schuldenberatung suchen solltest.)

/// ... daraufhin gesagt, das es doch mein gutes Recht ist , Kredite abzuschließen ...
Mag sein oder auch nicht, dass das 'dein gutes Recht ist'. Sicher ist aber auch, dass du mit dieser Strategie, auf dein vmtl. Recht zu pochen, krachend scheitern wirst.
Was für dich jetzt im Vordergrund steht, ist: den Arbeitsplatz sichern. Sonst geht der ganze Rest auch noch den Bach runter.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go518244-13
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Es hat offensichtlich seine Tücke, Kreditverträge abzuschließen, die sich mit deinen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag beißen. Und du erlebst gerade, dass dir dein Umgang mit Krediten, also letztlich dein Kauf- und Ausgabeverhalten um die Ohren fliegt, weil die Umstände sich geändert haben.
(Es scheint mir, dass du dringend Schuldenberatung suchen solltest.)

/// ... daraufhin gesagt, das es doch mein gutes Recht ist , Kredite abzuschließen ...
Mag sein oder auch nicht, dass das 'dein gutes Recht ist'. Sicher ist aber auch, dass du mit dieser Strategie, auf dein vmtl. Recht zu pochen, krachend scheitern wirst.
Was für dich jetzt im Vordergrund steht, ist: den Arbeitsplatz sichern. Sonst geht der ganze Rest auch noch den Bach runter.




Bei der Schuldnerberatung bin ich seit Monaten in Beratung.

Natürlich will ich kleine Brötchen backen, aber das ändert ja nichts daran das es eventuell trotzdem zu einer Abmahnung oder Kündigung kommen könnte eventuell egal wie klein ich backe.

Und dann geht es nunmal schon darum wer im Recht ist und wer nicht.


Deshalb habe ich ganz klar danach gefragt ob es rechtens wäre mich zu kündigen.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von go518244-13):
Deshalb habe ich ganz klar danach gefragt ob es rechtens wäre mich zu kündigen.



Nein.


gruß charly

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Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40695 Beiträge, 6590x hilfreich)

Zitat (von go518244-13):
Deshalb habe ich ganz klar danach gefragt ob es rechtens wäre mich zu kündigen.
Heute kann man das nicht ganz klar mit JA beantworten.
Heute kennt keiner das Ergebnis des Donnerstags-Gespräch.

Zitat (von go518244-13):
das es eventuell trotzdem zu einer Abmahnung oder Kündigung kommen könnte
Frag bitte am Donnerstag nach, falls er dir gekündigt hat.

Vermutlich wäre es rechtens.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20352 Beiträge, 7367x hilfreich)

Es hat vor gar nicht langer Zeit ein Urteil in so einer Sache gegeben In Erinnerung habe ich, dass eine Kündigung für rechtens befunden worden ist, die darauf fußt, dass der AG eine nicht unerhebliche Belastung durch die Bearbeitung von Lohnpfändungen eines MA hatte.
Es ist derzeit wohl ungewiss, ob in deinem Fall eine derart einschneidende Maßnahme schon gerechtfertigt sein kann. Im Prinzip also möglich, im Konkreten nicht verlässlich zu sagen.

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#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von go518244-13):
Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen auf Vergütung durch den Arbeitnehmer sind ausgeschlossen
Diese Klausel ist nichtig.

Zitat (von arbeitsrecht.org):

Eine Abtretung ist ausgeschlossen, soweit Ihr Entgeltanspruch unpfändbar ist. Eine den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens betreffende Abtretung ist sogar nichtig. Deshalb ist auch eine formularmäßige Abtretung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unwirksam.


Davon unabhängig kann trotzdem eine Kündigung erfolgen.
Zitat:

Die nicht durch eine Notlage verursachte Verschuldung eines in einer Vertrauensstellung beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn sie in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führt und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich noch längere Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben wird (BAG, Urteil vom 15. Oktober 1992 – 2 AZR 188/92 –, juris).

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#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Es hat vor gar nicht langer Zeit ein Urteil in so einer Sache gegeben


Das möchte ich eigentlich bezweifeln, dass dies mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist.
Welches Urteil sollte das sein?

Zitat (von blaubär+):
In Erinnerung habe ich, dass eine Kündigung für rechtens befunden worden ist, die darauf fußt, dass der AG eine nicht unerhebliche Belastung durch die Bearbeitung von Lohnpfändungen eines MA hatte.


Es geht hier jetzt doch gar nicht um eine Lohnpfändung.
Die einzige `Belastung`für den AG ist hier im Moment die Mitteilung an die Banken dass eine Lohnabtretung vertraglich ausgeschlossen ist und nicht geleistet wird.

Eine `nicht unerhebliche Belastung` müsste schon wirklich nicht unerheblich sein und müsste nachgewiesen werden.


Zitat (von blaubär+):
Es ist derzeit wohl ungewiss, ob in deinem Fall eine derart einschneidende Maßnahme schon gerechtfertigt sein kann.


Meinst du eine preventive Kündigung? Zur Sicherheit; falls doch mal eine Lohnpfändung kommen sollte!?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von go518244-13):
Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen auf Vergütung durch den Arbeitnehmer sind ausgeschlossen



Zitat (von user08154711):
Diese Klausel ist nichtig.



Sagt wer?

Signatur:

Gruß Charly

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20352 Beiträge, 7367x hilfreich)

.... ja, so kann man sagen. Gedanklich hatte ich die Sache schon in die Zukunft extrapoliert, weil und insofern die Forderungen wohl noch kommen werden, nachdem die Banken ihre Ansprüche angemeldet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40695 Beiträge, 6590x hilfreich)

Zitat (von go518244-13):
Heute hatte mich unser Personalchef darüber in Kenntnis gesetzt ,daß 3 Banken ca 7000 Euro fordern .
Das könnte man als Lohnpfändung verstehen...oder? Wie sonst sollte der Personalchef sonst von den Schulden wissen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das könnte man als Lohnpfändung verstehen...oder?


Nein!


Zitat (von Anami):
Wie sonst sollte der Personalchef sonst von den Schulden wissen?


Vielleicht sollte man vor dem Schreiben die Posts lesen und ........


Zitat (von Anami):
Zitat (von go518244-13):
Deshalb habe ich ganz klar danach gefragt ob es rechtens wäre mich zu kündigen.



Zitat (von Anami):
Heute kann man das nicht ganz klar mit JA beantworten.
Heute kennt keiner das Ergebnis des Donnerstags-Gespräch.


Was hat ein Gespräch am Donnerstag damit zu tun ob etwas rechtens ist?


Zitat (von Anami):
Frag bitte am Donnerstag nach, falls er dir gekündigt hat.


Toller Rat!

Zitat (von Anami):
Vermutlich wäre es rechtens.


Ahh, und warum?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40695 Beiträge, 6590x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Nein.
Und warum nicht? :???:
Kannst du den schlaflosen TE und mich und evtl. andere klüger machen? Anstatt nur fleischlose Knochen hinzuwerfen? Danke vorab.
Zitat (von charlyt4):
Was hat ein Gespräch am Donnerstag damit zu tun ob etwas rechtens ist?
Weil der TE evtl. am Donnerstag erfährt, was der AG überhaupt will/sagt/vorhat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von go518244-13):
Deshalb habe ich ganz klar danach gefragt ob es rechtens wäre mich zu kündigen.

Nein.
Falsch.

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von go518244-13):

Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen auf Vergütung durch den Arbeitnehmer sind ausgeschlossen

Zitat (von user08154711):
Diese Klausel ist nichtig.

Sagt wer?
Vielleicht einfach mal meine vollständige Antwort lesen ...

Zitat (von charlyt4):
Vielleicht sollte man vor dem Schreiben die Posts lesen und ........
"Glashaus" ...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und warum nicht? :???:
Kannst du den schlaflosen TE und mich und evtl. andere klüger machen? Danke vorab.


Anami, ich glaube du schaffst es selbst ganz gut den Unterschied zwischen einer Lohnabtretung und einer Lohnpfändung zu eruieren.

Zitat (von Anami):
Anstatt nur fleischlose Knochen hinzuwerfen?


Und das von dir ? .-)

Zitat (von Anami):
Vermutlich wäre es rechtens.


Zitat (von user08154711):
Zitat (von go518244-13):
Deshalb habe ich ganz klar danach gefragt ob es rechtens wäre mich zu kündigen.


Nein.



Zitat (von user08154711):
Falsch.


Nö!



Zitat (von user08154711):
Vielleicht einfach mal meine vollständige Antwort lesen ...


Auch deine vollständige Anwort gibt zu dem Sachverhalt nichts her!


Zitat (von user08154711):
Davon unabhängig kann trotzdem eine Kündigung erfolgen.

Zitat:

Die nicht durch eine Notlage verursachte Verschuldung eines in einer Vertrauensstellung beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn sie in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führt und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich noch längere Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben wird (BAG, Urteil vom 15. Oktober 1992 – 2 AZR 188/92 –, juris).



Hat halt nur mit dem Sachverhalt hier überhaupt nichts zu tun.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130384 Beiträge, 41519x hilfreich)

Zitat (von go518244-13):
Im Arbeitsvertrag steht nun folgende Klausel:

Ist das tatsächlich die ganze Klausel?



Zitat (von go518244-13):
Danach meinte er nur : das sehe ich und der Jurist aber anders

Das scheint kein besonders fähiger Jurist zu sein, denn sonst wüsste der Jurist das ein gültiger Abtretungsausschluss den Arbeitgeber entlastet, weil Abtretungen nicht mehr bearbeitet und auch rechtliche Unsicherheiten nicht mehr geklärt werden müssen. Denn ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung kann der Arbeitgeber als Drittschuldner die Zahlung an den Abtretungsgläubiger verweigern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Hat halt nur mit dem Sachverhalt hier überhaupt nichts zu tun.
Wenn Du meinst ...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von charlyt4):
Hat halt nur mit dem Sachverhalt hier überhaupt nichts zu tun.
Wenn Du meinst ...


Nun ja, ist halt mal so.

Oder erklär mal wieso die Klausel nichtig sein sollte oder warum der TE zu Recht gekündigt werden könnte!

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
warum der TE zu Recht gekündigt werden könnte
Drei Banken mit Pfändungen mit 7.000 Euro, TE scheint mehrere Kredite aufgenommen zu haben, Arbeitgeber kennt aktuelles Gehalt ...

Zitat:

Die nicht durch eine Notlage verursachte Verschuldung eines in einer Vertrauensstellung beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn sie in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führt und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich noch längere Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben wird (BAG, Urteil vom 15. Oktober 1992 – 2 AZR 188/92 –, juris).


Und kündigen kann der Arbeitgeber im übrigen immer! Dann müsste der TE Kündigungsschutzklage erheben ... und ob der Richter das dann so wie der TE oder Du siehst, wage ich sehr zu bezweifeln.

Zitat (von charlyt4):
erklär mal wieso die Klausel nichtig sein sollte

Da habe ich oben tatsächlich den falschen Text zitiert. Ohne jetzt nochmal zu suchen: der Arbeitgeber würde mit diesem pauschalen Satz jede Art von Lohnpfändung verhindern. Und genau dies muss in der Klausel erklärt sein, dass nämlich gewisse Arten von Pfändungen nicht auszuschließen sind.


-- Editiert von user08154711 am 23.03.2021 19:08

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42767 Beiträge, 14779x hilfreich)

Es ist doch zwischen Lohnpfändung und Abtretung sauber zu unterscheiden.

Eine Lohnpfändung, dagegen kann sich der Arbeitgeber als Drittschuldner im Prinzip nicht wehren. Bei der Abtretung sieht das anders aus. Ob diese Vereinbarung unwirksam ist, das muss im Einzelfall überprüft werden. Jedenfalls ist sie nicht unüblich.

Für eine Kündigung wird ein Verstoß nicht ausreichen. Allerdings sollte man seine Angelegenheiten schleunigst regeln. Wirklich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von charlyt4):
warum der TE zu Recht gekündigt werden könnte


Zitat (von user08154711):
Drei Banken mit Pfändungen mit 7.000 Euro, TE scheint mehrere Kredite aufgenommen zu haben, Arbeitgeber kennt aktuelles Gehalt ...


Ist das mal `wieder` deine ganze Argumentation?? Entweder du hast den Eingangspost des TE nicht gelesen oder nicht verstanden - " Es gibt " keine Pfändungen " !!!

Sei mir nicht böse, aber du schreibst hier einfach Unfug und verunsicherst mit deiner `persönlichen` Meinung, die du nicht mal als solche kennzeichnest, einen Ratsuchenden ohne eine rechtliche Grundlage oder eine nachvollziehbare aktuelle Rechtssprechung zu nennen.

Genau so wie `Anami`, die in Post #6 auf die Frage ob eine eventuelle Kündigung bei diesem Sachverhalt rechtens wäre antwortet:

Zitat (von Anami):
Vermutlich wäre es rechtens.



Das von dir genannte Urteil, dass im übrigen `29 Jahre` alt ist, sagt im Bezug auf das was du dem TE und anderen offensichtlich gerne als gegeben vermitteln willst, genau das Gegenteil aus.

Bei dem von dir genannten Urteil gab es `Lohnpfändungen`, die beim TE aktuell gar nicht vorliegen, über einen Zeitraum von 3 Jahren.

Das Ganze im Jahre 1992 !!! Ohne Pandemie, Kündigungen, Kurzarbeit etc. etc. ...!!

Und jetzt kann es nur so sein, dass du das Urteil nicht gelesen oder nicht verstanden hast, und ............???

Das Ganze ging über das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und am Ende zum Bundesarbeitsgericht!!

Das Ergebnis:


Zitat:
Das Bundesarbeitsgericht führte zunächst aus, dass allein das Vorliegen von mehreren Lohnpfändungen bzw. -abtretungen noch keine Kündigung rechtfertigt.


Die Kündigung war also .............??

Zitat (von user08154711):
... und ob der Richter das dann so wie der TE oder Du siehst, wage ich sehr zu bezweifeln.



Du bist also der Meinung, dass eine Kündigung durch den AG zum jetztigen Zeitpunkt, durch ein Urteil des Arbeitsgerichtes bestätigt wird!!?? :-)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Da habe ich oben tatsächlich den falschen Text zitiert. Ohne jetzt nochmal zu suchen:


Doch, bitte such und poste nicht immer irgendwelche unsinnige Sachen wo du nur glaubst dass sie zutreffen könnten!

Zitat (von user08154711):
der Arbeitgeber würde mit diesem pauschalen Satz jede Art von Lohnpfändung verhindern.


Nein, das könnte er gar nicht verhindern, da eine vertragliche Vereinbarung keine bestehenden Gesetze ausser Kraft setzten kann.

Davon ab, braucht einen Gläubiger eine vertragliche Vereinbarung zw. AG und AN nicht interessieren.


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go518244-13
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von user08154711):
Da habe ich oben tatsächlich den falschen Text zitiert. Ohne jetzt nochmal zu suchen:


Doch, bitte such und poste nicht immer irgendwelche unsinnige Sachen wo du nur glaubst dass sie zutreffen könnten!

Zitat (von user08154711):
der Arbeitgeber würde mit diesem pauschalen Satz jede Art von Lohnpfändung verhindern.


Nein, das könnte er gar nicht verhindern, da eine vertragliche Vereinbarung keine bestehenden Gesetze ausser Kraft setzten kann.

Davon ab, braucht einen Gläubiger eine vertragliche Vereinbarung zw. AG und AN nicht interessieren.


Ich wollte mit meiner Frage eigentlich nicht erreichen das ihr euch hier an den Kragen geht:D

Mich würde aber viel mehr noch interessieren, ob mein Chef mir mit der genannten Klausel, verbieten kann , kreditverträge abzuschließen, die eine lohnabtretung beinhalten .

Weil das war ja quasi das , weshalb er mir an den Kragen will .

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20352 Beiträge, 7367x hilfreich)

Genau das ist der Punkt bei dem Zoff, auch wenn da und dort manche Animosität mitschwingt.
Richtig klar scheint das eben nicht zu sein, ob diese Klausel Bestand haben wird.
Im Prinzip haben wir Vertragsfreiheit in Deutschland. Bei den üblichen Arbeitsverträgen handelt es sich aber um sog. Formularverträge, die der AG vorgibt. Deswegen werden Vertragsklauseln überprüfbar wie das Kleingedruckte. Klauseln, die den AN übermäßig benachteiligen, werden dann früher oder später als unzulässig eingestuft, in der Regel nach langen Prozessen bis hin zum BAG oder gar EuGH.

N.B.: Es handelt sich mitnichten um ein direktes "Verbot", Kreditverträge mit der Klausel Lohnabtretung abzuschließen. Vielmehr wehrt der AG Belastungen ab, die ihm daraus entstehen. Ob das so geht, wird am Ende u.U. eben ein Richter zu beurteilen haben.
Hier im Forum gibt es nur Erörterungen dazu, Meinungen von mehr oder minder versierten Leuten, die sich nach Wissen oder Erfahrung einbringen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go518244-13
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Genau das ist der Punkt bei dem Zoff, auch wenn da und dort manche Animosität mitschwingt.
Richtig klar scheint das eben nicht zu sein, ob diese Klausel Bestand haben wird.
Im Prinzip haben wir Vertragsfreiheit in Deutschland. Bei den üblichen Arbeitsverträgen handelt es sich aber um sog. Formularverträge, die der AG vorgibt. Deswegen werden Vertragsklauseln überprüfbar wie das Kleingedruckte. Klauseln, die den AN übermäßig benachteiligen, werden dann früher oder später als unzulässig eingestuft, in der Regel nach langen Prozessen bis hin zum BAG oder gar EuGH.

N.B.: Es handelt sich mitnichten um ein direktes "Verbot", Kreditverträge mit der Klausel Lohnabtretung abzuschließen. Vielmehr wehrt der AG Belastungen ab, die ihm daraus entstehen. Ob das so geht, wird am Ende u.U. eben ein Richter zu beurteilen haben.
Hier im Forum gibt es nur Erörterungen dazu, Meinungen von mehr oder minder versierten Leuten, die sich nach Wissen oder Erfahrung einbringen.



Danke für die ausführliche Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von go518244-13):
Ich wollte mit meiner Frage eigentlich nicht erreichen das ihr euch hier an den Kragen geht:D


Das machen wir auch nicht. :-) Wir diskutieren, ab und an auch mal ein bisschen heftiger.

Zitat (von go518244-13):
Mich würde aber viel mehr noch interessieren, ob mein Chef mir mit der genannten Klausel, verbieten kann , kreditverträge abzuschließen, die eine lohnabtretung beinhalten .


Wie ich schon schrieb, kann er das nicht.

Jede Forderung kann abgetreten werden. (siehe BGB § 398)
Jeder Schuldner (in diesem Fall dein AG) kann aber eine Abtretung ausschließen. (siehe BGB § 399)

Was für die Banken interessant ist, ist das eine Lohnabtretung rangwahrend ist. Wenn du z.B. 2019 einen Kredit aufnimmst und die Abtretung nicht ausgeschloßen wurde, wäre die Bank an erster Stelle. Wenn du also 2021 in finanzielle Schwierigkeiten kommst und dein Vermieter z.B. deinen Lohn pfänden lassen will, müsste dein AG zuerst die Bank bedienen und die restlichen Gläubiger müssten sich hinten anstellen.

Ebenso deine drei Banken. Es müsste zuerst die bedient werden, die die ältere Abtretung vorweisen kann.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40695 Beiträge, 6590x hilfreich)

Zitat (von go518244-13):
ob mein Chef mir mit der genannten Klausel, verbieten kann , kreditverträge abzuschließen, die eine lohnabtretung beinhalten . Weil das war ja quasi das , weshalb er mir an den Kragen will .
VIelen Dank für deine Rückmeldung.
Nachdem wir alle noch leben und nur Bälle mit *hast keine Ahnung/kannst nicht lesen/* usw. umherfliegen--- kann ich dir unverletzt antworten:
Nein, dein AG kann dir nicht verbieten, Kreditverträge abzuschließen.

Zitat (von go518244-13):
Er machte mich auf diese Klausel aufmerksam und meinte, weil ich einen Vertrag abgeschlossen habe , in dem eine Abtretung vorkommt hätte ich nun ...
... ziemlich andere Frage, oder?

Trotzdem wäre es interessant zu lesen, womit dein AG dir morgen an den Kragen will und was letztlich dran hängen bleibt.

...ich hol mir Popcorn. :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Trotzdem wäre es interessant zu lesen, womit dein AG dir morgen an den Kragen will und was letztlich dran hängen bleibt.


Zitat (von go518244-13):
Danach meinte er nur : das sehe ich und der Jurist aber anders und hat für donnerstag einen termin angesetzt wo ich erscheinen soll .


Sinnvoll wäre es sich das Ganze anzuhören aber sich zur Sache vorerst nicht zu äußern und ev. einen Zeugen mitnehmen wenn der AG mit einem Anwalt auftauchen sollte.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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