Lohnanspruch als Aushilfe

1. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
petermännchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnanspruch als Aushilfe

Hallo,
ich hatte einen Mini-Job (so nennt man das glaub ich) als studentische Aushilfe mit Bezahlung auf Stunden-Basis und musste eine Zeit lang wegen meiner Klausuren und Seminare pausieren (3 Monate). Leider hab ich in dem ganzen Stress total vergessen mir das letzte Gehalt (vor 4 Monaten) auszahlen zu lassen und nun befürchte ich, da es wegen meiner Zwangspause auch ein paar geringfügige Reibereien mit dem Arbeitgeber gab, dass dieser sich vielleicht querstellen könnte. Daher meine Frage: Kann dieser Anspruch von mir überhaupt zu Nichte gemacht werden bzw. Verjähren? Wie sollte ich im Falle des Falles argumentieren (auf welcher gesetzlichen Grundlage)?

Vielen Dank schon mal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, die Grundlage für deine Bezahlung ist das, was du mit dem Arbeitgeber vereinbart hast. Also fordere den AG einfach auf, deine geleistete Arbeit auch zu bezahlen.

Bist du wegen den Klausuren einfach weggeblieben oder war das mit dem AG abgemacht?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... verjährung deiner forderungen nach bgb erst nach drei jahren. tarifverträge können ausschlussfristen vorsehen, z.b. 6 monate im tvöd.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
petermännchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

also dass ich alle halbe jahre bis zu 2 Monate wegen Klausuren ausfalle, weiss der AG eigentlich. Habe ich aber wahrscheinlich auch diesmal wieder explizit gesagt. Nur das es diesmal länger gedauert hat, konnte ich nicht absehen. Deswegen gab es auch etwas ärger mit dem AG....

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