Hallo
Person A ist am Ende des Erziehungsurlaubes vom 1. Kind wieder schwanger geworden und hat ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Im ersten Beschäftigungsverbot erhielt sie pro Kalendertag 52,25 brutto ausbezahlt.
Die letzten drei Monatsgehälter geteilt durch 90 und dann eben bei einem Monat von 30 Tagen 30 x 52,25 etc.
Der Erziehungsurlaub endete am 27.11. , da der Sohn am 28.11.06 geboren worden ist.
Nun kam die erste Abrechnung und Person A bekam 1 x 52,25 brutto berechnet.
Stimmt meine Vermutung, dass sie 2 Tage vergessen haben, da zwar der 30. lediglich ein Arbeitstag ist, aber ja die einzelnen Tage zählen, da so umgerechnet wurde.
Sprich : 28. / 29. und 30. hätten abgerechnet werden müssen ?
2. Frage dazu : In der Zwischenzeit hat sich der Grundlohn um einen Euro erhöht, dieses ist auch nicht berücksichtigt worden.
Recht es auf § 11
, 2
. Absatz des Mutterschutzgesetzes hinzuweisen ?
Vielen Dank für Tipps.
Panija
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Lohnberechnung bei Beschäftigungsverbot ?
16. Dezember 2009
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Frage vom 16. Dezember 2009 | 20:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnberechnung bei Beschäftigungsverbot ?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2010 | 15:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo panija
könntest du mir evt kurz erklären wie sich der lohn im falle eines beschäftigungsverbotes berechnet? bin momentan evt in der sitution, dass ein beschäftigungsverbot ausgesprochen wird!
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