Hallo, ein AN ist länger krank geschrieben und seit 04.12.19 hat er Anspruch auf Krankengeld.
Auf Nachfrage bei der KK heute, teilt diese mit, der AG hätte bislang die ihm Anfang Dezember übersandte Lohnbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes nicht zurück gegeben. Und sie hätten da keine rechtliche Handhabe das von ihm zu fordern.
Wie komme ich jetzt an mein Krankengeld? Ich schicke denen morgen gleich meine Lohnabrechnungen. Hatten sie bisher nichts davon gesagt, dass ich das soll.
Reichen die dann erst mal?
Edit: Vielleicht gehört es auch in ein anderes Unterforum. Weil wichtiger als die Frage, ob der AG verpflichtet ist das abzugeben, ist eigentlich was mache ich am besten.
-- Editiert von Dirrly am 07.01.2020 18:05
Lohnbescheinigung des AG für Krankengeld
7. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2020 | 17:52
Von
Status: Student (2019 Beiträge, 530x hilfreich)
Lohnbescheinigung des AG für Krankengeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2020 | 19:19
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatIch schicke denen morgen gleich meine Lohnabrechnungen. Hatten sie bisher nichts davon gesagt, dass ich das soll. Reichen die dann erst mal? :
Nein, das wird nicht reichen. Der Arbeitgeber muss die für die Berechnung des Krankengeldes notwendigen Daten elektronisch übermitteln.
#2
Antwort vom 7. Januar 2020 | 19:32
Von
Status: Student (2019 Beiträge, 530x hilfreich)
Wenn du aber sagst "muss", wieso sagt die KK dann sie haben keine rechtliche Handhabe gegen den AG?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Januar 2020 | 19:47
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
Zitatwieso sagt die KK dann sie haben keine rechtliche Handhabe gegen den AG? :
Das solltest Du bei der Krankenkasse erfragen.
#4
Antwort vom 8. Januar 2020 | 10:56
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4200x hilfreich)
Zitatwieso sagt die KK dann sie haben keine rechtliche Handhabe gegen den AG? :
Dann möge die KK sich mal §98 SGB X zu Gemühte führen, ausdrucken und für die Zukunft groß an die Wand nageln.
Ein Verstoß dagegen kann den AG bis zu 5000€ kosten.
Also alles andere als keine rechtliche Handhabe....
#5
Antwort vom 8. Januar 2020 | 11:11
Von
Status: Student (2019 Beiträge, 530x hilfreich)
Habe jetzt dem Chef geschrieben, dass er das bitte der KK mitteilen soll und der KK per Fax meine Lohnabrechnungen übersandt, mit der Bitte evt. zumindest Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen (weiss zwar nicht ob sowas geht, aber schauen wir mal).
Und dann werde ich wohl nochmal bei der KK anrufen. Danke sehr für die Vorschrift. :-)
#6
Antwort vom 8. Januar 2020 | 14:40
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatHabe jetzt dem Chef geschrieben, dass er das bitte der KK mitteilen soll und der KK per Fax meine Lohnabrechnungen übersandt, :
Wie gesagt müssen die Daten elektronisch übermittelt werden.
#7
Antwort vom 8. Januar 2020 | 15:01
Von
Status: Student (2019 Beiträge, 530x hilfreich)
ZitatWie gesagt müssen die Daten elektronisch übermittelt werden. :
Es wurde ja durch die KK bei ihm angefordert, daher wird er es auch wissen, wie er es weiterzuleiten hat. Ich hab ihm ja nur geschrieben er soll aktiv werden.
Ich hab das mit der elektronischen Übermittlung auch gefunden im SGB IV, da ist aber auch von Ausnahmen die Rede, wenn es nicht wirtschaftlich durchzuführen ist. Wann das der Fall ist, weiss ich nicht. Wie gesagt ist das "wie", sein Problem.
Und jetzt?
Schon
266.759
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
27 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten