Hallo,
in meinem Arbeitvertrag steht das jedes Jahr das Gehalt besprochen wird. Mein Arbeitgeber hat im Arbeitvertrag ein Gehalt festgehalten und jeweils die Hälfte dieses Gehaltes als Weihnachts- und Urlaubsgeld eingetragen. Nach ca. 1 Jahr habe ich dann eine Lohnerhöhung bekommen, jedoch hat sich an dem Weihnachts- und Urlaubsgeld nichts geändert.
Nachdem mein Arbeitgeber seit 2 Jahren mein Gehalt nicht erhöht hatte, hat er für dieses Jahr meine Bruttogehalt um ca. 10€ gekürzt und stattdessen mein Weihnachts- und Urlaubsgeld etwas erhöht und zudem erhalte ich jeden Monat einen Tankgutschein. Kann mir jemand sagen ob mein Arbeitgeber so handeln darf? Steht mir rechtmäßig nicht zu, einen höheren Bruttolohn zu bekommen sowie das erhöhte Weihnachts- und Urlaubsgeld?MfG
Lohnerhöhung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
29. Januar 2008
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Frage vom 29. Januar 2008 | 10:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnerhöhung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
#1
Antwort vom 29. Januar 2008 | 10:43
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1415x hilfreich)
Aus dem Vertrag ergibt sich kein Anspruch auf jährliche Erhöhung. Es gibt auch kein Gesetz, das eine jährliche Erhöhung vorschreibt.
Ihnen bleibt nichts übrig als darüber mit ihrem Chef zu sprechen. Vielleicht können Sie sich einigen.
#2
Antwort vom 29. Januar 2008 | 10:45
Von
Status: Unbeschreiblich (50061 Beiträge, 17539x hilfreich)
Aus dem Umstand, dass jedes Jahr über die Höhe des gehaltes gesprochen wird, ergibt sich noch kein Anspruch auf eine Lohnerhöhung.
Eine Lohnkürzung darf der AG jedoch nicht durchführen.
Ob Urlaubs- und Weihnachtsgeld feste Beträge sind oder sich nach dem Monatsgehalt richten, ist dem Arbeitsvertrag zu entnehmen.
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