Lohnerhöhung mitten im Jahr Überstunden / Urlaub

8. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
heide.kai
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)
Lohnerhöhung mitten im Jahr Überstunden / Urlaub

Hallo Leute,

ich habe hier einen seltsamen Fall. Aufgrund dessen, dass ich keine Erfahrung im Personalwesen habe und auch google mir heirzu nichts eindeutiges ausspuckt, stelle ich hier meine Frage.

Arbeitnehmer (AN) unbefristet als Monteur in einem Baubetrieb eingestellt.
- Stundenlohn 12€
- Erhöhung des Stundenlohns am 01.09.13 auf 13€
- Jahresurlaub 30 Tage
- Bis zum 31.08 wurden 16 Tage genommen und 138 Überstunden erbracht und auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
- Bis heute (8.11.) wurden kein weiterer Urlaub genommen, aber 13 Überstunden erbracht, die auch dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wurden.
- Der AN wird den größten Teil des Dezembers und Januar komplett auf Urlaub und Überstundenbasis zu hause bleiben. (Baugewerbe, nichts zu tun)

Frage hierzu.
Werden die bis zum 31.08.13 erbrachten 138 Überstunden und restlichen 6,5 Urlaubstage im Dezember/Januar mit 12€ vergütet, weil sie vor der Lohnserhöhung „erwirtschaftet" wurden oder mit 13€ vergütet, weil sie erst nach der Lohnerhöhung in Anspruch genommen werden?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Sicher weiß ich es auch nicht, aber weil die Ereignisse klar den Zeiten vor oder nach der Lohnerhöhung zuzuordnen sind, scheint es mir nahe liegend, sie auch getrennt zu behandeln beziehungsweise zu vergüten. Es sind ja sozusagen Alt-Schulden zum alten Preis.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Sehe ich anders. Habe ich bisher noch nicht erlebt. Urlaub wird ja in Tagen gewährt und es ist das Gehalt weiterzuzahlen. Wenn das Zeitkonto in Stunden und nicht in Geld geführt wird, würde ich es ebenso sehen. Aber: da lohnt sich bestimmt auch ein Blick in den Tarifvertrag!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ein Arbeitszeitkonto wird in Zeit und nicht in Euro geführt, daher bin inhaltlich ich bei dummfragerin. Urlaunbsentgelt richtet sich (von wenigen tarifvertraglichen abweichenden Regelungen abgesehen) nach § 11 BUrlG .

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/11.html

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lohnbuchhalter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Im Baugewerbe ist ja manches etwas anders. Der Urlaubsanspruch wird monatlich erarbeitet und bei der Urlaubskasse gutgeschrieben und natürlich mit diesem Wert auch wieder bezahlt, wenn er später genommen wird, ohne Berücksichtigung einer evtl. Lohnerhöhung.
Dasselbe gilt für das Arbeitszeitguthaben. Gutschrift Zeit und Wert mit Absicherung UKB/SOKA. Auszahlung mit dem jeweiligen Durchschnittswert des Bestandes.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen