Hallo Leute,
ich habe hier einen seltsamen Fall. Aufgrund dessen, dass ich keine Erfahrung im Personalwesen habe und auch google mir heirzu nichts eindeutiges ausspuckt, stelle ich hier meine Frage.
Arbeitnehmer (AN) unbefristet als Monteur in einem Baubetrieb eingestellt.
- Stundenlohn 12€
- Erhöhung des Stundenlohns am 01.09.13 auf 13€
- Jahresurlaub 30 Tage
- Bis zum 31.08 wurden 16 Tage genommen und 138 Überstunden erbracht und auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
- Bis heute (8.11.) wurden kein weiterer Urlaub genommen, aber 13 Überstunden erbracht, die auch dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wurden.
- Der AN wird den größten Teil des Dezembers und Januar komplett auf Urlaub und Überstundenbasis zu hause bleiben. (Baugewerbe, nichts zu tun)
Frage hierzu.
Werden die bis zum 31.08.13 erbrachten 138 Überstunden und restlichen 6,5 Urlaubstage im Dezember/Januar mit 12€ vergütet, weil sie vor der Lohnserhöhung „erwirtschaftet" wurden oder mit 13€ vergütet, weil sie erst nach der Lohnerhöhung in Anspruch genommen werden?
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Lohnerhöhung mitten im Jahr Überstunden / Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sicher weiß ich es auch nicht, aber weil die Ereignisse klar den Zeiten vor oder nach der Lohnerhöhung zuzuordnen sind, scheint es mir nahe liegend, sie auch getrennt zu behandeln beziehungsweise zu vergüten. Es sind ja sozusagen Alt-Schulden zum alten Preis.
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Sehe ich anders. Habe ich bisher noch nicht erlebt. Urlaub wird ja in Tagen gewährt und es ist das Gehalt weiterzuzahlen. Wenn das Zeitkonto in Stunden und nicht in Geld geführt wird, würde ich es ebenso sehen. Aber: da lohnt sich bestimmt auch ein Blick in den Tarifvertrag!
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Ein Arbeitszeitkonto wird in Zeit und nicht in Euro geführt, daher bin inhaltlich ich bei dummfragerin. Urlaunbsentgelt richtet sich (von wenigen tarifvertraglichen abweichenden Regelungen abgesehen) nach § 11 BUrlG
.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/11.html
Im Baugewerbe ist ja manches etwas anders. Der Urlaubsanspruch wird monatlich erarbeitet und bei der Urlaubskasse gutgeschrieben und natürlich mit diesem Wert auch wieder bezahlt, wenn er später genommen wird, ohne Berücksichtigung einer evtl. Lohnerhöhung.
Dasselbe gilt für das Arbeitszeitguthaben. Gutschrift Zeit und Wert mit Absicherung UKB/SOKA. Auszahlung mit dem jeweiligen Durchschnittswert des Bestandes.
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