Hallo!
Ich bin seit 01.04. bei einer Firma angestellt und die einzige MA. Die Chefin hat mir bisher noch keinen Lohn gezahlt. Also habe ich klage erhoben. Der Termin für die Güteverhandlung war am 03.06. Dort hat meine AG behauptet sie hätte meine Kontodaten nicht gehabt und konnte daher nicht zahlen, was gelogen war. Sie hat dann erklärt, dass sie natürlich zahlt. Es wurde ein Vergleich geschlossen, in dem sie zur Lohnabrechnung und auszahlung des fälligen Betrags an mich verurteilt wurde.
Ich habe ihr nochmals die Kontodaten samt einer Frist per Einschreiben gesendet. Diese Frist ist nun verstrichen und ich habe noch immer keinen Cent bekommen. Nun habe ich erneut Klage erhoben wegen dem Lohn für Mai und noch einmal für April (da im Vergleich keine konkrete Summe steht und ein Gerichtsvollzieher somit nichts holen kann).
Leider sind wir ganz dringend auf dieses Geld angewiesen!! Wir mussten uns bisher schon eine Menge Geld borgen, weil mein Lohn einfach fehlt. Unsere Reserven sind längst aufgebraucht und zudem bin ich schwanger und wir müssten irgendwann auch die Babyausstattung kaufen. Aber wovon? Was kann ich machen, damit meine AG endlich zahlt? Das alles scheint bei ihr Methode zu haben (sie hat mich noch nicht einmal bei der Krankenkasse angemeldet)!
Diese Frau treibt uns in den Ruin!!!
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
Mandy
Lohnforderung, Klage vorm Arbeitagericht, was nun?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Frag mal beim Gericht nach, welche Möglichkeiten bestehen die aus einem Gerichtsvergleich nicht erbrachten Leistungen beizutreiben.
Es dürfte am wirkungsvollsten sein eine Kontopfändung von der Firma sowie - da vemutlich persönlich haftende Gesellschafterin - für das Privatkonto der Frau zu beantragen.
Hallo Mandy_84,
zuerst einmal meinen Glückwunsch zur Schwangerschaft !!!
Lassen Sie sich bitte nicht entmutigen, zumal Sie bereits ein Verfahren erfolgreich gegen Ihre (Ex)-Chefin geführt haben.
Jetzt sollten Sie erneut Klage inkl. Zinserhebung (Kreditzinsen, etc.) beim Arbeitsgericht einreichen (lassen).
Am besten mit der Klageschrift eine detaillierte Aufstellung mit Kontoauszügen/Sparbuchkopie an das Arbeitsgericht senden. Dann erkennt das Gericht die Dringlichkeit Ihrer Klage an --> damit verhindern Sie von Anfang an eine mögliche Verzögerung der Prozesseröffnung durch die beklagte Partei
und Sie verlangen gleichzeitig 5% über dem aktuellen Basiszinssatz, da die Beklagte bislang ohne Begründung nichts gezahlt hat.
Am besten fügen Sie Ihrer Klageschrift noch Beweise hinsichtlich Ihrer Schwangerschaft bei. Das wirkt bei Gericht besonders gut ! Schlecht für die beklagte Partei
Hinsichtlich der Aussage, dass Sie bislang von Ihrer (Ex)-Chefin noch nicht mal zur Sozial-/Krankenversicherung angemeldet wurden, lässt auf ein systematisches Hintergehen zur Zahlung der Pflichtbeiträge schließen, wobei ich diese Formulierung erst während der Güteverhandlung mündlich aüßern würde, sofern die Zahlungen nicht zwischenzeitlich erfolgen sollten.
Am besten schreiben Sie Ihrer (Ex)-Chefin ein Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung von 5 Arbeitstagen mit der Aufforderung um Zahlung der ausstehenden Löhne/Gehälter an Sie. Ihre Kontodaten bitte dick und fett in die Mitte des Schreibens setzen
(vielleicht leidet Ihre (Ex)-Chefin ja unter Fehlsichtigkeit)
Wenn alle Stricke reißen, sollten Sie eine Klage wg. Betrugs stellen - am vorher mit Ihrem Anwalt bzw. Gewerkschaft bzw. Arbeitsamt abklären.
Und lassen Sie sich bitte von Ihrer Krankenversicherung eine schriftliche Bestätigung über die Nichtanmeldung aushändigen. Bitte als Anlage zur Klageschrift an das Arbeitsgericht mitsenden!
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Oh ja, Mandy84, fällt mir jetzt dann auch auf : Glückwunsch !!
Schließe mich Berghofer an.
Die Chefin riskiert ein Strafverfahren wegen (Konkurs-)Betruges. Je nach Branche auch ein Betätigungsverbot.
Jetzt weiß ich nicht ob das Arbeitsgericht da von alleine was anstößt.
Würde die Arbeitsagentur wegen der Möglichkeiten bei wahrscheinlich anstehender Insolvenz ansprechen. Evt. können die noch Druck machen.
Aber lieber noch ein paar Tage nach der Brieffrist warten, denn bei Insolvenzen sieht die Gläubigergruppe der Arbeitnehmer meistens in die Röhre, weil zuerst die anderen Lieferanten aus der eventuellen Konkursmasse bedient werden.
Dazu kommt aber noch die Schwangerschaft : Das Arbeitsverhälnis ist noch nicht gekündigt, oder ?
Schwangere sind nach dem Mutterschutz praktisch unkündbar, selbst in der Probezeit.
Wenn gemobbt wird : Berufsverbot von FA erteilen lassen, weil der Arbeitsplatz die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet.
Hallo!
Eigentlich sollte ich bei Antworten benachrichtigt werden...
Vielen Dank für die Antworten und Glückwünsche! Am 18.6. wurde mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Dummerweise heißt das, dass meine AG den Lohn von der KK bekommt. Die scheffelt also wieder Kohle! Und ich sehe nichts davon.
Ich habe am 4.Juli meinen nächsten Termin zur Güteverhandlung (Lohnforderung April+Mai). Inzwischen hat meine AG mich bei der Krankenkasse angemeldet und die Beiträge gezahlt. Ich habe sogar die Lohnabrechnung für April und Mai bekommen - aber immer noch kein Geld!!!
In den nächsten Vergleich soll nun die konkrete Summe rein, damit der Gerichtsvollzieher auch weiß wieviel er holen soll. Außerdem werde ich auf Zahlung der Zinsen bestehen. Wie funktioniert das mit der Kontopfändung? Geht das dann über den Gerichtsvollzieher? Den Mutterpass hab ich letztens vor Gericht schon vorgezeigt. Soll ich also Belege über meine Konten mitnehmen? Das ist gut, die sind nämlich bis auf wenige Euros leer - das macht bestimmt Eindruck! Wahrscheinlich sollte ich mir doch nen Anwalt nehmen. Aber das schaff ich bestimmt nicht mehr vor dem Termin.
Lg Mandy
Ich würde Ihnen neben den prozesstaktischen Gründen auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen. Sie sollten sich jetzt besser schonen, damit die Geburt Ihres Kindes ohne dieses unerfreuliche Hickhack über die Bühne gehen kann.
Sie sollten zur Güteverhandlung auf jeden Fall alle Unterlagen mitnehmen. Kontoauszüge, Mutterpass, etc. auch. Haben Sie die Bestätigung der Krankenkasse noch? Bitte ebenfalls dem Richter vorlegen.
Und ja: der Gerichtsvollzieher benötigt eine exakte Pfändungssumme. Achten Sie bitte darauf, dass dies auch in der Güteverhandlung ins Protokoll mit aufgenommen wird. Über die weiteren Schritte wird Sie Ihr Anwalt informieren. Allerdings sollten Sie sich über die Kostenübernahmen vorab per Prozesskostenantrag absichern.
Sollten Sie bei einer Gewerkschaft sein oder eine RSV besitzen, so sind diese unbedingt davon in Kenntnis zu setzen.
Dann werd ich morgen mal bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen und schauen, ob ich noch "schnell nen Anwalt kriege".
Vielen Dank für die wertvollen Tipps!
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