Lohnfortzahlung, Krankengeld ??????

13. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)
Lohnfortzahlung, Krankengeld ??????

Ich war aufgrund einer Krankheit fast ein Jahr arbeitsunfähig mit Krankenhausaufenthalt und Reha.
Jetzt arbeite ich seit zwei Monaten wieder, habe aber nach wie vor Probleme.
Wenn es gar nicht mehr geht nehme ich halt einen Tag Urlaub.
Wenn dass das ganze Jahr so weitergeht kann ich mir ausrechnen wann mein Urlaub aufgebraucht ist.
Frage: Kann ich auch einzelne Tage als Krankheitstage deklarieren ?
Wird das dann durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber bezahlt ? Oder springt dann für einzelne Tage wieder die Krankenkasse ein weil es sich um die selbe Krankheit handelt.
Ich habe gelesen das man 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren maximal Krankengeld bekommen kann. Aber wie ist das wenn man wieder zwischendrinn arbeite ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Liegen Vorerkrankungen (wie in deinem Fall) vor, werden die Kranktage von der Krankenkasse übernommen. Dafür musst du allerdings auch immer zum Arzt gehen, um eine Krankmeldung zu erhalten.

Musst du für jeden einzelnen Krankheitstag eine Krankmeldung dem AG vorlegen?

Die 78 Wochen Krankengeldanspruch können hinkommen, aber damit kenne ich mich nicht 100%ig aus. Frag dies doch sonst einfach bei deiner Krankenkasse an.

Wenn du noch dauerhaft Probleme hast - kannst du dann nicht deinen BU reduzieren, um zwischendurch längere Pausen machen zu können? Dein AG käme dir doch sicherlich entgegen, da er natürlich nicht so gut planen kann, wenn du immer wieder einzelne Tage ausfällst.

Gruß
Marion

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#2
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Was meinst Du mit "BU reduzieren" ???

Gruß
Leinad

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#3
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Beschäftigungsumfang, von einer Vollzeitstelle (100%BU) auf zum Beispiel 80% BU - statt 40 Std/Woche nur 32 Stunden = 1 freier Tag pro Woche

Gruß
Marion

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#4
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Der Arbeitgeber kommt mir denke ich schon entgegen aber ich bekomme dann auch nur noch 80 % bezahlt.
Da ist schon mein Problem, ich muß 100 % verdienen damit ich meinen Unterhalt für 2 Kinder zahlen kann.
Ich glaube ich muß erst am 2.Tag eine Krankmeldung vorlegen.

Gruß
Leinad

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Vorsicht, Krankmeldung (gelber Schein) vorlegen ist nicht gleichbedeutend mit Krankschreibung.

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#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Sie erhalten bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Anspruch erlischt wenn 6 Wochen überschritten sind. Dann kriegen Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse und dieses Krankengeld dann max. 78 Wochen lang.

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen den Arbeitgeber besteht wieder, wenn seit der Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, 12 Monate vergangen sind, ODER vor einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nichts krank waren wegen derselben Krankheit ( § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ).


Da ich ihre Zeiten nicht kenne, müssen Sie selber ausrechnen wie Ihr Anspruch tagesmäßig besteht. Aber wenn man es geschickt macht, dann brauchen Sie keinen Urlaub nehmen, bzw. müssen sich nicht mit Krankengeld zufrieden geben.

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#7
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Es ist mir immer noch nicht klar.
Ja muß ich dann wenn ich einen einzelnen Tag krank bin von der Krankenkasse einen Auszahlschein holen der dann mein Hausarzt unterschreiben muß ?
Wie gesagt ich war bis vor 2 Monate ein dreiviertel Jahr krankgeschrieben.
Wiedereingliederung ist abgeschlossen.
Ich bekomme wieder Gehalt vom Arbeitgeber.

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#8
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Ja muß ich dann wenn ich einen einzelnen Tag krank bin von der Krankenkasse einen Auszahlschein holen der dann mein Hausarzt unterschreiben muß ?

Ich denke mal, umgekehrt. Du wirst für jeden einzelnen Tag eine AU-Bescheinigung vom Arzt brauchen, die du ja so oder so bei der KK abgibst.

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#9
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Du hast auf jeden Fall die Rennerei:

Du musst zum Arzt, AU-Bescheinigung holen, zum AG/KK die abgeben, der AG kürzt den Tag (nachdem er mit der KK telefoniert hat und ihm die Vorerkrankung bescheinigt wurde), dann bekommst du eine Bescheinigung, die dein AG ausfüllen muss und anschließend bekommst du das Krankengeld ;)

Die BU-Reduzierung habe ich dir vorgeschlagen, um diesen ganzen Hantier zu umgehen. Denn durch oben genannten umständlichen Weg (vielleicht geht es ja einfacher, wir müssen dies so immer machen) hat dein AG natürlich sehr viel Arbeit und dies verärgert ihn natürlich. Auch kann er dich sehr schlecht einplanen, da die "Gefahr" besteht, dass du jederzeit wieder ausfällst.
Überleg es dir einfach mal, sprich auch mit deinem Chef und lass dir den Netto-Gehaltsverlust mal ausrechnen. Wenn du Krankengeld erhälst bekommst du ja auch nicht 100% Netto-Gehalt - also auch weniger Geld.
Die BU-Reduzierung kann man ja auch erst einmal auf einige Monate zum "testen" befristen.

Gruß
Marion

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#10
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.
Mein Arbeitgeber will keiner BU-Reduzierung auf Probe zustimmen, das war im Prinzip schonmal im Gespräch, man will gleich einen neuen Arbeitsvertrag machen.
Das ist mir aber zu gefährlich denn ich bin inzwischen schwerbehindert mit einem GDB 80.

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