Lohnfortzahlung , Kündigungsfrist , Hilfe

16. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb391831-44
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Lohnfortzahlung , Kündigungsfrist , Hilfe

Liebes 123recht.net Forum,

ich wurde am 6.4 abgemeldet von meiner Arbeitstelle. Ich selbst bin bei einer Zeitarbeitsfirma. Die Zeitarbeitsfirma hat für mich keine neue Stelle gefunden und ich wurde darauf hin gekündigt (4 Wochen Küngigungsfrist, da mein Vertrag unbefristet war). Am 14.5 sowie am 15.6 habe ich keinen Lohn erhalten. Mein Zeitarbeitskonto war nicht gefüllt.
Ist die Zeitarbeitsfirma nicht verpflichtet mir meinen Grundlohn zu zahlen von meinen Stundenlohngehalt, obwohl ich nicht gearbeitet habe???

Und da kam noch eine Abmahnung hinzu, weil ich angeblich "unentschuldig vom 1.5 bis zm 15.5 gefehlt habe", obwohl die Zeitarbeitsfirma weiß, das ich ein Kündigunsschreiben vorher bekommen habe und und die Zeitarbeitsfirma für mich keine Arbeitstelle gefunden hat.

Danke im vorraus


-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ist die Zeitarbeitsfirma nicht verpflichtet mir meinen Grundlohn zu zahlen von meinen Stundenlohngehalt, obwohl ich nicht gearbeitet habe???


Ja.

quote:
Die Zeitarbeitsfirma hat für mich keine neue Stelle gefunden und ich wurde darauf hin gekündigt (4 Wochen Küngigungsfrist, da mein Vertrag unbefristet war)


Wie lange hat denn die Leihfirma gewartet mit der Kündigung? Und generell die Frage - warum wehrt man sich nicht gegen die Kündigung?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Schauen Sie bitte mal in den Tarifvertrag, was zur [color=red]Ausschlußfrist[/color] darin steht.
Nach Ablauf der Frist ist jeder Anspruch verfallen. 4 Wochen sind leider hier die Regel.
Traurig, wie hier die Gesetze in Tarifverträgen ausgehebelt wurden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb391831-44
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

ca 2 Wochen. Ich hatte bis dahin etwas neues gefunden nach dem die Kündigung kam. Deshalb hab ich mich nicht gewehrt.

über Ausschlußfrist steht nichts drinne


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb391831-44
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

was ist jetzt mit meinem Lohn??? Was soll ich jetzt tun?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Lohn einklagen

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Lohn einklagen


So einfach ist das nicht.

Wie gesagt könnte die Ausschlussfrist schon vergangen sein, zum anderen wäre die Frage, ab wann Sie die neue Arbeit angenommen haben.

Sollte das schon am 1.5. gewesen sein, dann muss aufgerechnet werden, das bedeutet, Sie erhalten maximal die Differenz zwischen neuem und altem Lohn. Nur wenn diese positiv ausfällt, ist überhaupt etwas zu erwarten.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 17.06.2014 09:18

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb391831-44
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Gekündigt würde ich zum 14.5 und und die neue Arbeit habe ich erst zum 24.5 angefangen

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb391831-44
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Da wäre noch das ich zum 1. Des Monats immer einen Abschlag bekomme und den Rest am 15.

Am 1.4 bekam ich den Abschlag und zum 15.4 bekam ich nichts. Da fragte ich nach und die sagten mir von der Zeitarbeitsfirma das ich alles am 15.5 bekomme.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
über Ausschlußfrist steht nichts drinne


Selbstverständlich stehen in den Tarifverträgen Ausschlussfristen drin. Du hastdiesbezüglich insofern Glück, als dass die ultrakurzen Fristen in den beiden DGB-Leiharbeitstarifverträgen (BAP, iGZ) bei der letzten Tarifverhandlung angepasst und deutlich verlängert wurden. Die Frist ist jetzt bei beiden Tarifverträgen 3 Monate für die nachweisliche Geltendmachung beim AG und weitere 3 Monate für die Klage.

Also von mir der gleiche Hinweis: Lohn umgehend einklagen, nicht weiter trödeln.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.494 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen