Liebes 123recht.net Forum,
ich wurde am 6.4 abgemeldet von meiner Arbeitstelle. Ich selbst bin bei einer Zeitarbeitsfirma. Die Zeitarbeitsfirma hat für mich keine neue Stelle gefunden und ich wurde darauf hin gekündigt (4 Wochen Küngigungsfrist, da mein Vertrag unbefristet war). Am 14.5 sowie am 15.6 habe ich keinen Lohn erhalten. Mein Zeitarbeitskonto war nicht gefüllt.
Ist die Zeitarbeitsfirma nicht verpflichtet mir meinen Grundlohn zu zahlen von meinen Stundenlohngehalt, obwohl ich nicht gearbeitet habe???
Und da kam noch eine Abmahnung hinzu, weil ich angeblich "unentschuldig vom 1.5 bis zm 15.5 gefehlt habe", obwohl die Zeitarbeitsfirma weiß, das ich ein Kündigunsschreiben vorher bekommen habe und und die Zeitarbeitsfirma für mich keine Arbeitstelle gefunden hat.
Danke im vorraus
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Lohnfortzahlung , Kündigungsfrist , Hilfe
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Ist die Zeitarbeitsfirma nicht verpflichtet mir meinen Grundlohn zu zahlen von meinen Stundenlohngehalt, obwohl ich nicht gearbeitet habe???
Ja.
quote:
Die Zeitarbeitsfirma hat für mich keine neue Stelle gefunden und ich wurde darauf hin gekündigt (4 Wochen Küngigungsfrist, da mein Vertrag unbefristet war)
Wie lange hat denn die Leihfirma gewartet mit der Kündigung? Und generell die Frage - warum wehrt man sich nicht gegen die Kündigung?
Schauen Sie bitte mal in den Tarifvertrag, was zur [color=red]Ausschlußfrist[/color] darin steht.
Nach Ablauf der Frist ist jeder Anspruch verfallen. 4 Wochen sind leider hier die Regel.
Traurig, wie hier die Gesetze in Tarifverträgen ausgehebelt wurden.
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ca 2 Wochen. Ich hatte bis dahin etwas neues gefunden nach dem die Kündigung kam. Deshalb hab ich mich nicht gewehrt.
über Ausschlußfrist steht nichts drinne
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was ist jetzt mit meinem Lohn??? Was soll ich jetzt tun?
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Lohn einklagen
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quote:
Lohn einklagen
So einfach ist das nicht.
Wie gesagt könnte die Ausschlussfrist schon vergangen sein, zum anderen wäre die Frage, ab wann Sie die neue Arbeit angenommen haben.
Sollte das schon am 1.5. gewesen sein, dann muss aufgerechnet werden, das bedeutet, Sie erhalten maximal die Differenz zwischen neuem und altem Lohn. Nur wenn diese positiv ausfällt, ist überhaupt etwas zu erwarten.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 17.06.2014 09:18
Gekündigt würde ich zum 14.5 und und die neue Arbeit habe ich erst zum 24.5 angefangen
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Da wäre noch das ich zum 1. Des Monats immer einen Abschlag bekomme und den Rest am 15.
Am 1.4 bekam ich den Abschlag und zum 15.4 bekam ich nichts. Da fragte ich nach und die sagten mir von der Zeitarbeitsfirma das ich alles am 15.5 bekomme.
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quote:
über Ausschlußfrist steht nichts drinne
Selbstverständlich stehen in den Tarifverträgen Ausschlussfristen drin. Du hastdiesbezüglich insofern Glück, als dass die ultrakurzen Fristen in den beiden DGB-Leiharbeitstarifverträgen (BAP, iGZ) bei der letzten Tarifverhandlung angepasst und deutlich verlängert wurden. Die Frist ist jetzt bei beiden Tarifverträgen 3 Monate für die nachweisliche Geltendmachung beim AG und weitere 3 Monate für die Klage.
Also von mir der gleiche Hinweis: Lohn umgehend einklagen, nicht weiter trödeln.
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