Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot

1. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
pommestrine
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe ein wichtiges Anliegen. Ich bin im 6 Monat schwanger und habe von meiner Ärztin aufgrund vorzeitiger Wehen ein absolutes Beschäftigungsverbot bekommen. (Attest) Jetzt stellen sich meine Chefinen quer und stellen das Attest in Frage. Ich würde das nur vorspielen und solle arbeiten kommen. Solange ich das nicht tue würde es auch kein Geld geben. Ziemlich verhärtet das ganze aber leider wahr. Was kann ich jetzt tun? Einklagen ist klar, denn es steht mir zu und das Attest ist rechtens, denn ich habe Beschwerden. Aber gibt es eine Möglichkeit sie vom Recht her ran zu bekommen, daß sie zahlen müssen oder muß ich wirklich erst zivil klagen?

Dankbar für schnelle Hilfe. Yvonne

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo pommestrine, wenn sie nicht zahlen, dann musst du Klage beim Arbeitsgericht erheben.

MfG

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@pommestrine

sollte dein gehalt nicht kommen, in verzug setzen, schriftlich und gleich mit der ankündigung, dass du klage erheben wirst.
kannst den chefinnen ja mal sagen, wenn sie zweifel an dem attest haben, sollen sie den mdk einschalten

sunbee

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
sollen sie den mdk einschalten


Da bei Beschäftigungsverbot der AG zahlt und nicht die Krankenkasse, werden die den MdK dafür wohl nicht losschicken.

:)

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

..is mir klar, aber für nen ag die einzige möglichkeit...so hat @pommestrine den trumpf in der hand, wenn die chefinnen von der gkv bescheid kriegen...

sunbee

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#5
 Von 
pommestrine
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Kann mir das Gewerbeaufsichtsamt auch helfen?

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nö pommestrine, das Gewerbeaufsichtsamt, kann dir nicht helfen, wenn deine Chefs nicht zahlen.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@pommestrine

nein, helfen kann dir nur im schlimmsten fall eine klage.

sunbee

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#8
 Von 
pommestrine
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich dachte, daß das Gewerbeaufsichtsamt die Möglichkeit hat, mich zu unterstützen. (schriftlich) Schließlich ist das Amt ja auch dafür zuständig daß der Mutterschutz eingehalten wird und Kündigungsschutz.

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#9
 Von 
pommestrine
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Dann habe ich gelesen, daß ich noch die Möglichkeit habe, eine Titel bei Gericht zu bewirken. Dann würde sich ein Gerichtsvollzieher darum kümmern und sie hätten im schlimmsten Fall einen Eintarg bei der Schufa. Haltet ihr das für möglich?

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Aber mit den Lohnfoderungen haben die Gewerbeaufsichtsämter nichts zu tun.

-- Editiert von venotis am 01.06.2006 15:05:44

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#11
 Von 
pommestrine
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Es gibt aber auch einen schnelleren Weg", sagt Anwalt Helmut Platow. "Wenn die Forderung eindeutig, daß heißt unstreitig ist, kann man einen sogenannten Mahnbescheid beantragen. Hier wird der Arbeitgeber mit der Zustellung des Mahnbescheides vom Arbeitsgericht aufgefordert, die Forderung zu erfüllen oder innerhalb einer Woche nach Zustellung Widerspruch einzulegen. Tut er das nicht, wird der Bescheid rechtskräftig, und der Arbeitnehmer besitzt einen Vollstreckungstitel, mit dem er dann innerhalb weniger Tage mit Hilfe des Gerichtsvollziehers an sein Geld kommt. Vorausgesetzt, beim Arbeitgeber ist noch etwas zu holen."

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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@pommestrine

geht schnell UND kostet
denn nicht das arbeitsgericht sondern das amtsgericht ist zuständig für mahnbescheide.
du gehst also in vorkasse und was passiert, wenn sie widerspruch einlegen? dann zahlst du das verfahren. die kosten können, wenn du recht bekommst dem beklagten auferlegt werden...aber hast du ein paar 1000 euronen...

bei einer klage vor dem arbeitsgericht zahlt zwar auch jeder seine kosten, die kannst du aber entweder von deiner rechtsschutz bekommen oder bei geringem einkommen pkh und anwaltskosten per beratungsschein. meiner einschäzung nach, wird bei dir bereits ohne sogenannte hauptverhandlung bereits im ersten gütetermin deiner klage entsprochen werden..

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 01.06.2006 15:17:29

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ähm ne sunbee.

http://www.online-mahnbescheid.de/infos_025.html

*wink*

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#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

wieder was gelernt :)
das kannte ich nicht!
grazias

schlaubee nö schlautis ;)

-- Editiert von sunbee1 am 01.06.2006 15:28:32

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#15
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

nur mal so angemerkt:

bei Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis ist immer das Arbeitsgericht für zuständig. Da wird ein Mahnbescheid vom Amtsgericht wenig ausrichten.

Ally

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#16
 Von 
pommestrine
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Das sehe ich anders, denn man hat auch heutzutage die Möglichkeit, Geld einzuklagen. Dann sonst müßte ja niemand mehr irgendwem ein Gehalt zahlen !!!
Ich warte ab bis zum nächsten Stichtag , werde dann mal persönlich nachfragen, ob sie mir das Gled geben möchten. Wenn nichts passiert, frage ich den Anwalt und auch gleich bei Gericht nach. Wollen wir doch mal sehen, wer den längeren Atem hat.
Danke für Eure Tipps !!!
Schönes Pfingstwochenende.



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#17
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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