Hallo guten Tag,
ich habe jetzt etwas über das Thema gelesen, bin jedoch zu keiner klaren Antwort gelangt.
Besteht aufgrund Corona Lohnfortzahlung durch den AG?
Betrieb -> Trampolinhalle
Bundesland -> NRW
Vertrag -> Werkstudent 19,5h/Woche befristet
So wie ich das verstanden habe wurden die Betriebe aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen, was ein einzukalkulierendes Risiko des Ag darstellt. Ich habe auch gelesen, dass ich evtl. ein Recht auf Lohnfortzahlung habe, was sich der AG jedoch beim Amt (welchem?) zurückholen kann.
Über Infos oder Aufklärung wäre ich unheimlich dankbar.
LG
Lohnfortzahlung Corona Werkstudent
8. Mai 2020
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Frage vom 8. Mai 2020 | 13:46
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung Corona Werkstudent
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#1
Antwort vom 8. Mai 2020 | 15:25
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Es gibt für viele Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Dazu lassen sich leicht unter " corona und Kurzarbeitergeld" die wichtigsten Infos finden.
#2
Antwort vom 8. Mai 2020 | 15:48
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke schonmal für die Antwort.
Ich dachte jetzt, dass ich nach Artikel 27 SGB 3 eine dem Studium nachrangige Beschäftigung habe, dadurch versicherungsfrei bin und deswegen als Werkstudent kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld habe?
In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass der AG in Annahmeverzug sei wenn man nicht mehr eingeteilt wird. Wie ist das denn wenn der Betrieb schließen musste?
Hoffe auf weitere Antworten und Klarheit
LG
-- Editiert von Dreamespace am 08.05.2020 15:49
-- Editiert von Dreamespace am 08.05.2020 15:51
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#3
Antwort vom 9. Mai 2020 | 08:22
Von
Status: Weiser (16533 Beiträge, 9305x hilfreich)
Zitat:und deswegen als Werkstudent kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld habe?
Stimmt.
Zitat:Ich habe auch gelesen, dass ich evtl. ein Recht auf Lohnfortzahlung habe, was sich der AG jedoch beim Amt (welchem?) zurückholen kann.
Jein. Das wäre nur der Fall, wenn Sie selbst in amtlich angeordneter Quarantäne wären und deshalb das Haus nicht verlassen dürfen - aber arbeiten könnten, wenn die Quarantäne nicht wäre. (Wenn man selbst krank ist, bekommt man ja Lohnfortzahlung. Aber für Leute, die nicht selbst krank sind, aber in Quarantäne sind, weil sie Kontakt mit einem Kranken hatten, bekommen mit Hilfe dieser Regelung auch eine Lohnfortzahlung - das trifft auf Sie aber nicht zu.)
Zitat:In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass der AG in Annahmeverzug sei wenn man nicht mehr eingeteilt wird.
Das stimmt.
Zitat:Wie ist das denn wenn der Betrieb schließen musste?
Das ändert such erstmal nichts. Aber wenn Sie auf Lohnfortzahlung bestehen, dürfte die Kündigung so sicher sein, wie das Amen in der Kirche. Und durch die Corona-bedingten Einnahmeausfälle wird der Arbeitgeber die Kündigung auch wasserdicht begründen können.
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