Hallo Zusammen,
habe einen Bekannten der bei einer Firma als Kurzfristige Aushilfe im Rahmen eines Minijobs bereitstand und als er dann Tatsächlich zum Einsatz gekommen ist, ist er Gestollpert und hat sich ein Bein Gebrochen so das er nun garnichts mehr machen kann! Da er eigentlich Selbständig tätig ist und es hier nur um eine Gefälligkeit zu einem Entfernten Verwandten handelt, weis er jetzt was er machen, er will ja niemanden Schaden, aber seine Verluste sind auch nicht ohne!
Ich habe ihm gesagt das er auch bei einen Minijob Anspruch auf Lohnfortzahlung hat und für den Rest müsste die ARGE mit Harz-IV aufkommen solange er Krnak ist!
Er meint ich würde Quatsch erzählen, 6 Wochen Lohnfortzahlung bei 1 Tag Arbeit wäre nonsens und Harz-IV ist nur für Arbeitsfähige!
Wer hat nun recht?
LG Dave
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Lohnfortzahlung Kurzzeit Minijob?
14. Dezember 2009
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Frage vom 14. Dezember 2009 | 21:36
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 34x hilfreich)
Lohnfortzahlung Kurzzeit Minijob?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2009 | 22:11
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@Dave
Keine Entgeltfortzahlung in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung. Entgeltfortzahlungsgesetz, §3, Abs.3
ALG2 ist für Erwerbsfähige, auch wenn sie derzeit arbeitsunfähig erkrankt sind.
Erwerbsfähigkeit ist etwas anderes als Arbeitsunfähigkeit.
Ob Bedürftigkeit vorliegt im Sinne des SGB II, stellt der Leistungsträger fest. ALG2 wird nur auf Antrag gezahlt und nicht rückwirkend
Sunbee
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