Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage:
Person A arbeitet seit 3 Monaten in einer Zeitarbeitsfirma auf Minijobbasis.
Die Arbeit ist so organisiert, dass die Firma über eine App Einsätze anbietet und der Mitarbeiter sich auf diese bewerben kann.
Hierdurch hat der Mitarbeiter unregelmäßige Einsatzzeiten und nur selten jede Woche dieselben Einsatzstellen.
Nun war der Mitarbeiter an einem Freitag, an dem er für eine 8h Schicht eingeplant war krank. Wie errechnet sich hier nun die Höhe der Entgeltfortzahlung?
Der Arbeitgeber geht hier aus dem Durchschnitt aller Freitage der letzten Monate aus. Hierdurch ergibt sich für Person A ein Anspruch auf 1,13 bezahlte Stunden. Durch die Krankheit
ist dem Mitarbeiter aber effektiv eine 8h Schicht entgangen.
Ist die Berechnung der Lohnfortzahlung so korrekt? Durch die Art der Tätigkeit hat der Mitarbeiter ja nie mehr als 2-3 Einsätze pro Woche und diese an unterschiedlichen Tagen. So würde er über die Lohnfortzahlung ja nie das wirklich entgangene Entgelt bekommen können, ausser er wäre 4 Wochen am Stück krank.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Lohnfortzahlung Minijob
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn du die Schicht schon ergattert hast, aber krank geworden bist, hat der AG dir die Zeit zu zahlen, als ob du gearbeitet hättest.
Dieses Modell, dass AN ihren Stunden hinterher rennen müssen/sollen, halte ich schlicht für rechtswidrig.
ZitatWenn du die Schicht schon ergattert hast, aber krank geworden bist, hat der AG dir die Zeit zu zahlen, als ob du gearbeitet hättest. :
Dieses Modell, dass AN ihren Stunden hinterher rennen müssen/sollen, halte ich schlicht für rechtswidrig.
Danke für die Antwort. Gibt es da eine Möglichkeit das selber irgendwie zu untermauern ohne sofort einen Anwalt einschalten zu müssen?
Der AG bezieht sich auf den DAB IGZ Tarifvertrag, da wäre dies so geregelt.
Im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz steht ja explizit, dass die Berechnungsgrundlage im Tarifvertrag anders geregelt werden kann.
Im Tarifvertrag steht folgendes:
Zitat:Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall und des Urlaubsentgelts sind für je-
den nach den gesetzlichen und tariflichen Bestim-
mungen zu vergütenden Krankheits- bzw. Urlaubs-
tag für die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts der
durchschnittliche Arbeitsverdienst und die durch-
schnittliche Arbeitszeit der letzten drei abgerechne-
ten Monate (Referenzzeitraum) vor Beginn der Ar-
beitsunfähigkeit bzw. des Urlaubsantritts zugrunde
zu legen.
Meiner Meinung nach kann hier aber höchstens mit dem Durchschnitt der Tage gerechnet werden an denen tatsächlich gearbeitet wurde, da der Einsatz an diesem Tag ja zugesagt war.
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So aktueller Stand ist, dass die Zeitarbeitsfirma darauf beharrt, dass die Entgeltfortzahlung sich aus den durchschnittlichen Stunden der letzten 65 Werktage berechnet.
Die Beispiele im Tarifvertrag würden sich alle nur auf eine Vollzeitstelle beziehen und würden somit für einen Minijob keine Rolle spielen.
Ich persönlich kann mir aber nicht vorstellen, dass das so rechtens ist, da dies bedeuten würde, dass Person A, wenn er einen Monat krank wäre eine LFZ in Höhe von ca. 60€ erhalten würde, wo er sonst 450€ verdienen würde und das auch nur, wenn die Einsätze durch die Vorgesetzten in der App wirklich freigegeben worden sind für den ganzen Monat.
A wartet nun auf einen Rückruf der zentralen Hotline Zeitarbeit bevor er dann Lohnklage einreichen wird.
Die 450 EUR sind doch eine Höchstgrenze. Wenn der Mitarbeiter keine Einsätze bekommt, bekommt er auch keine 450 EUR. Oder wie ist das geregelt?
Selbst wenn er 450 EUR bekommt und dann nicht arbeitet, muss er ja diese Zeit nacharbeiten
Ich verstehe das System nicht so ganz mit dem hier gearbeitet wird
.@cirius
Das System funktioniert in etwa so, wie weiland das Engagieren von Tagelöhnern, nur eben elektronisch:
Aus- oder aufgerufen wird 'Brauche Dienstag eine Person für 4 Stunden für {sonstwas zu tun}.
Wer schnell genug ist, hat den Job.
M.E. hat das mit dem AG:AN-Modell nix mehr gemein.
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