Lohnfortzahlung Urlaub bei Aushilfe

20. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
SkarSatai
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung Urlaub bei Aushilfe

Meine Frau und ich sind bei 2 Ärzten als Aushilfen beschäftigt. jeweils mit Stundenlohn. an je 2 Tagen die Woche.

Nun haben wir Urlaub, und der Arbeitgeber zahlz nur die Zeit an der wir arbeiten waren, die Urlaunbstage bringt er zum Abzug.
Bsp. Also Lohn p. Monat normal 200, - Urlaub = 90 Euro

Im Vertrag steht eine Klausel
"Bezahlz wird nur die tatsächlich geleistete Arbeit. Die Anwendung des § 616 BGB ist ausgeschlossen."

Haben wir nun Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Urlaub oder nicht ?

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"Thorsten"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Ihr habt Anspruch auf Wochen (= 8 Tage) bezahlten Urlaub. Der § 616 BGB hat nichts mit Erholungsurlaub zu tun.

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#2
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Vielleicht ganz hilfreich bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs: 24 Tage (Mindest-) Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz bedeuten einen Urlaub von 4 Wochen für alle Arbeitnehmer, auch Teilzeitkräfte. Denn für die Tage, an denen Sie üblicherweise nicht arbeiten, müssen Sie keinen Urlaub beantragen.

Eine Menge Infos zu Ihren Rechten als Minijobber finden Sie unter:
minijob-zentrale.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@HeiCal

Die Frage wurde von hh eigentlich schon beantwortet. Zur Verdeutlichung: Urlaubsanspruch lt. Bundesurlaubsgesetz: 24 Tage (bei 6 Tage Woche) oder 20 Tage (bei 5 Tage Woche); in jedem Fall also 4 Wochen. Diese 4 Wochen gelten auch bei Teilzeitarbeitsverhältnissen. Das heißt, die Anzahl der Wochenarbeitstage x 4 = Anzahl Urlaubstage. Im vorliegenden Fall also 8 Urlaubstage.

Gruß,

Axel

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