Lohnfortzahlung Werksstudent

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Van1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung Werksstudent

Guten Morgen zusammen,
ich bin neu hier in dem Forum und ich hoffe, dass mir jemand von euch helfen kann :(

Ich bin seit März diesen Jahres als Werksstudent angestellt und zuvor knapp 2 Jahre auf 450€-Basis.
Nun war ich in dieser Zeit das erste mal krank. In der KW 37 konnte ich komplett nicht arbeiten. In dieser Woche sollte ich laut Vertrag 40 Stunden arbeiten. Ich war zwar beim Arzt gegangen, aber habe mir keine Krankmeldung ausstellen lassen, weil ich dachte, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe.

Hätte ich bei Krankheit denn Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wie sieht es mit meinem Urlaubsanspruch aus?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe! :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von Van1234):
Guten Morgen zusammen,
ich bin neu hier in dem Forum und ich hoffe, dass mir jemand von euch helfen kann :(

Ich bin seit März diesen Jahres als Werksstudent angestellt und zuvor knapp 2 Jahre auf 450€-Basis.
Nun war ich in dieser Zeit das erste mal krank. In der KW 37 konnte ich komplett nicht arbeiten. In dieser Woche sollte ich laut Vertrag 40 Stunden arbeiten. Ich war zwar beim Arzt gegangen, aber habe mir keine Krankmeldung ausstellen lassen, weil ich dachte, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe.

Hätte ich bei Krankheit denn Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wie sieht es mit meinem Urlaubsanspruch aus?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe! :)


Wie wäre es einfach mal die Threads durchzulesen? Von einem Studenten kann man durchaus etwas Eigeninitiative fordern.

Kurz: Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub stehen dir zu (die letzten 3 Monate werden dabei berücksichtig).

Die ersten 3 Tage benötigst du keine Krankschreibung. Danach schon. Manche AG verlangen diesen ab dem ersten Tag.

-> AU beim Arzt immer mitnehmen.

Btw.: Im Gymnasium gab es doch mal das Fach Recht. Und da war Arbeitsrecht auch ein Teil davon...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Jeder AN hat Anspruch auf Lohnfortzahlung wie auch auf Urlaub - EntgFzG und BUrlG sind für alle gültige Gesetze.
Um seine Rechte muss AN sich aber durchaus auch kümmern, nachgetragen werden sie nicht unbedingt.

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