Guten Morgen zusammen,
ich bin neu hier in dem Forum und ich hoffe, dass mir jemand von euch helfen kann
Ich bin seit März diesen Jahres als Werksstudent angestellt und zuvor knapp 2 Jahre auf 450€-Basis.
Nun war ich in dieser Zeit das erste mal krank. In der KW 37 konnte ich komplett nicht arbeiten. In dieser Woche sollte ich laut Vertrag 40 Stunden arbeiten. Ich war zwar beim Arzt gegangen, aber habe mir keine Krankmeldung ausstellen lassen, weil ich dachte, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe.
Hätte ich bei Krankheit denn Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wie sieht es mit meinem Urlaubsanspruch aus?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Lohnfortzahlung Werksstudent
26. September 2016
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Frage vom 26. September 2016 | 10:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung Werksstudent
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#1
Antwort vom 26. September 2016 | 12:57
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 993x hilfreich)
ZitatGuten Morgen zusammen, :
ich bin neu hier in dem Forum und ich hoffe, dass mir jemand von euch helfen kann
Ich bin seit März diesen Jahres als Werksstudent angestellt und zuvor knapp 2 Jahre auf 450€-Basis.
Nun war ich in dieser Zeit das erste mal krank. In der KW 37 konnte ich komplett nicht arbeiten. In dieser Woche sollte ich laut Vertrag 40 Stunden arbeiten. Ich war zwar beim Arzt gegangen, aber habe mir keine Krankmeldung ausstellen lassen, weil ich dachte, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe.
Hätte ich bei Krankheit denn Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wie sieht es mit meinem Urlaubsanspruch aus?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Wie wäre es einfach mal die Threads durchzulesen? Von einem Studenten kann man durchaus etwas Eigeninitiative fordern.
Kurz: Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub stehen dir zu (die letzten 3 Monate werden dabei berücksichtig).
Die ersten 3 Tage benötigst du keine Krankschreibung. Danach schon. Manche AG verlangen diesen ab dem ersten Tag.
-> AU beim Arzt immer mitnehmen.
Btw.: Im Gymnasium gab es doch mal das Fach Recht. Und da war Arbeitsrecht auch ein Teil davon...
#2
Antwort vom 26. September 2016 | 13:02
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6463x hilfreich)
Jeder AN hat Anspruch auf Lohnfortzahlung wie auch auf Urlaub - EntgFzG und BUrlG sind für alle gültige Gesetze.
Um seine Rechte muss AN sich aber durchaus auch kümmern, nachgetragen werden sie nicht unbedingt.
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