Lohnfortzahlung ändert sich bei Krankheit

14. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Juna2023
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung ändert sich bei Krankheit

Vielleicht geht es ja jemandem genauso, ich war bis vor ein paar Wochen bei einem Call Center als Kundenbetreuer angestellt. Dann wurde ich berufsbedingt krank und bin seit dem Krankgeschrieben. Nun habe ich gestern erfahren, dass die Lohnfortzahlung von diesem Unternehmen so gestaltet wird, dass nur die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt wird und bei Krankheitsfall wird die Stundenzahl reduziert, hatte also im Juni einen halben Monat die 8 h voll bezahlt bekommen und den restlichen Monat nur 5 h und für Juli waren es nur noch 3, 89 h pro Tag die bezahlt worden sind. Im Arbeitsvertrag steht aber nicht, dass bei Krankheit der Lohn bzw die Stunden weniger werden. Sondern das Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen geleistet werden. Was soll ich tun, zu einem Anwalt gehen ?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17288 Beiträge, 9526x hilfreich)

Im Krankheitsfall müssen die Stunden bezahlt werden, die man planmäßig gearbeitet hätte, wenn man nicht krank gewesesen wäre.
Nicht mehr, nicht weniger.

Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Stundenzahl?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34299 Beiträge, 5907x hilfreich)

Zitat (von Juna2023):
Vielleicht geht es ja jemandem genauso
Nein, mir nicht, aber es gilt auch für dich das EntgFG.---> https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/
Zitat (von Juna2023):
Was soll ich tun, zu einem Anwalt gehen ?
Das wäre evtl. verfrüht.

Evtl. mal hier erklären, wie lange du in dem (krankmachenden) CC beschäftigt bist?
Zitat (von Juna2023):
Im Arbeitsvertrag steht aber nicht, dass bei Krankheit der Lohn bzw die Stunden weniger werden.
Richtig. So steht das nie dort.
Zitat (von Juna2023):
Nun habe ich gestern erfahren, dass die Lohnfortzahlung von diesem Unternehmen so gestaltet wird
Von wem hast du das erfahren?
Enthält dein Arbeitsvertrag eine Vollzeitbeschäftigung und eine X-Tage-Woche und evtl. *Schichtarbeit*?
Dein Dienstplan ist dir wie lange vorher bekannt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Juna2023
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Stundenzahl?

"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 40 Stunden".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Juna2023
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Von wem hast du das erfahren?
Enthält dein Arbeitsvertrag eine Vollzeitbeschäftigung und eine X-Tage-Woche und evtl. *Schichtarbeit*?
Dein Dienstplan ist dir wie lange vorher bekannt?
Signatur:
Ich telefoniere seit Wochen immer mit der einen Dame von der Personalabteilung und diese hat mir auf Nachfragen, warum bei der letzten Lohnnachzahlung nur ein paar Euros gezahlt wurden, mir erklärt die würden mit diesem "System" arbeiten.

Zudem bin ich dort vollzeit angestellt gewesen. Und das seit Mitte Mai.

Laut Vertrag immer schon 4 Wochen vorher, aber ganz hingehauen hat das nie.

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#5
 Von 
Juna2023
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Evtl. mal hier erklären, wie lange du in dem (krankmachenden) CC beschäftigt bist?

Krankmachend deshalb, da ich neurologische Ausfälle in den Händen bekommen habe(Engpasssyndrom)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34299 Beiträge, 5907x hilfreich)

Zitat (von Juna2023):
wie lange du in dem (krankmachenden) CC beschäftigt bist?
Wie lange, nicht warum---> also erst seit Mitte Mai in Vollzeit zu 40 Wochenstunden.
Dann sollte trotzdem das EntgFG gelten... wenn du in den ersten 4 Wochen (also von Mitte Mai bis Mitte Juni ) noch nicht krank/AU gemeldet warst.

Zitat (von Juna2023):
Ich telefoniere seit Wochen
Das solltest du besser lassen. Telefonate sind nichts wert.
Du kannst schriftlich, nachweisbar und mit angemessener Fristsetzung (zB 14 Tage) beim AG die Vergütung gem. Arbeitsvertrag und gesetzlicher Grundlage fordern.

Dann die schriftliche Reaktion abwarten.

Bei weiterer AU solltest du ab der 7. Woche Krankengeld von der KV erhalten. Erst ab dann ist der AG von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entlastet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Juna2023
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Von wem hast du das erfahren?

Die Dame sagte noch, da wird dann ein Durchschnittswert genommen, da ja zu diesem Zeitpunkt keine geleistete Arbeit verrichtet wird. Zudem wurde bei diesem Unternehmen auch die Toilettenzeit von der Arbeitszeit abgezogen und wurde nicht vergütet. Also wurden dir wenn du mal öfter auf Toilette musstet für manche Tage zum Beispiel nur 7, 5 h bezahlt.

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#8
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Juna2023):
mir erklärt die würden mit diesem "System" arbeiten.


Wenn das "System" aber falsche Ergebnisse liefert, ist das nicht gut....

Zitat (von Juna2023):
Im Arbeitsvertrag steht aber nicht, dass bei Krankheit der Lohn bzw die Stunden weniger werden


Stimmt ja auch, die geleisteten Stunden sinken dann auf "null", da Du AU bist...... Bezahlt werden müssen die dennoch, da Lohnfortzahlung gesetzlich geregelt ist.

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#9
 Von 
Juna2023
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das solltest du besser lassen. Telefonate sind nichts wert.
Du kannst schriftlich, nachweisbar und mit angemessener Fristsetzung (zB 14 Tage) beim AG die Vergütung gem. Arbeitsvertrag und gesetzlicher Grundlage fordern.

Dann die schriftliche Reaktion abwarten.

Bei weiterer AU solltest du ab der 7. Woche Krankengeld von der KV erhalten. Erst ab dann ist der AG von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entlastet.

Um das ganze abzukürzen.
Seit 14. Mai beschäftigt
Seit 20. Mai bis jetzt krank geschrieben
Für Juni 2 mal Lohnzahlung bekommen, einmal die gearbeiteten Stunden und die 2. Zahlung wurde neu berechnet da wurden mir 7 Tage ausgezahlt allerdings pro Tag nur noch 5h statt 8 pro Tag
Gestern den anteiligen Lohn für Juli bekommen da wurden mir 5 Tage bezahlt allerdings nur noch 3,89 h pro Tag. Stundenlohn blieb gleich.

Hatte so ein Fall noch nie, da sonst mein Stundenlohn immer so weiter gezahlt wurde wie ich tatsächlich arbeiten gegangen wäre. Und beim Festgehalt ebenso.

Meine Frage war eigentlich, kann der Arbeitgeber das so einfach machen bzw wie verhalte ich mich diesbezüglich.

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#10
 Von 
Juna2023
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Juna2023):
Meine Frage war eigentlich, kann der Arbeitgeber das so einfach machen bzw wie verhalte ich mich diesbezüglich.

Habe jetzt noch wen anders gefragt, nennt sich Referenzprinzip und muss wohl nicht im Arbeitsvertrag stehen. Ist also mein Pech, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht genug Stunden sammeln konnte. Danke trotzdem für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34299 Beiträge, 5907x hilfreich)

Zitat (von Juna2023):
Seit 14. Mai beschäftigt. Seit 20. Mai bis jetzt krank geschrieben
Dann ist es anders und diese Fakten hätten in den 1.Beitrag gehört...
Schon nach der 1. Woche hast du eine AU vorgelegt. Demzufolge ist der AG nicht an das EntgFG gebunden. Aber offenbar hat der AG auch dazu eigene Vorstellungen.
Es gilt: https://www.betanet.de/krankengeld.html
Dort unter 2...wenn noch kein Anspruch...
Aber evtl. liegen bei dir andere Voraussetzungen vor (zB ...für kein Krankengeldanspruch)

Zitat (von Juna2023):
Hatte so ein Fall noch nie,
Das mag sein. Bei diesem AG wird eben die Gesetzeslage einem Anrufer am Telefon anders *verklickert*.

Zitat (von Juna2023):
Meine Frage war eigentlich, kann der Arbeitgeber das so einfach machen
Meine Antwort: Der AG hat es bereits gemacht.
Zitat (von Juna2023):
wie verhalte ich mich diesbezüglich.
Meine Antwort: siehe #6.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18073 Beiträge, 6638x hilfreich)

Zitat (von Juna2023 ...):
ich war bis vor ein paar Wochen ...

... und bist krank geworden. "Seit 14. Mai beschäftigt. Seit 20. Mai bis jetzt krank geschrieben" #9
M.a.W. In den ersten 4 Wochen der Beschäftigung wird keine Entgeltfortzahlung geleistet. Ein Anspruch entsteht frühestens ab dem 11.06.2024 und dauert maximal bis zum 22.07.2024 . Danach besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Zitat (von Juna2023):
Für Juni 2 mal Lohnzahlung bekommen, einmal die gearbeiteten Stunden ...

... wie das, wenn du seit 20/05 auf AU bist?

Ansonsten: das 'System' dort dürfte rechtlich zu beanstanden sein, nicht in Ordnung auch, dass Aufsuchen der Toilette von der AZ abgezogen wird.
Natürlich 'kann AG das so machen', solange niemand dagegen klagt. Da bietet sich Lohnklage beim Arbeitsgericht an. Mit deinem Karpaltunnelsyndrom wirst du dort ohnehin keine Zukunft haben, schätze ich.

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#13
 Von 
Juna2023
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Seit 20. Mai bis jetzt krank geschrieben

hatte mich verschrieben, seit 20. Juni bis jetzt krank sorry

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#14
 Von 
Juna2023
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
wie das, wenn du seit 20/05 auf AU bist?

Ansonsten: das 'System' dort dürfte rechtlich zu beanstanden sein, nicht in Ordnung auch, dass Aufsuchen der Toilette von der AZ abgezogen wird.
Natürlich 'kann AG das so machen', solange niemand dagegen klagt. Da bietet sich Lohnklage beim Arbeitsgericht an. Mit deinem Karpaltunnelsyndrom wirst du dort ohnehin keine Zukunft haben, schätze ich.


Hatte mich verschrieben, bin seit 20.06.24 krank geschrieben. Demzufolge vorher schon 4 Wochen gewesen. Das klagen spar ich mir, da ich eigentlich ganz froh bin nicht mehr in diesem Unternehmen tätig zu sein, da auch die interne Kommunikation katastrophal war und man von oben gerab behandelt wurde. Ja Eine Hand Karpaltunnel und die andere Kupitaltunnel, aber ist letztendlich nicht ausschlaggebend für die Fragestellung. Ich danke dir ebenfalls für die Antworten. Wiegesagt war mein Pech. Nennt sich Referenzprinzip und dürfen die so machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34299 Beiträge, 5907x hilfreich)

Zitat (von Juna2023):
seit 20. Juni bis jetzt krank sorry
Meine Güte. Dann sollte auf jeden Fall das EntgFG gelten, wie es in deinem Vertrag steht.
Dann bleibt trotzdem mein Vorschlag: siehe #6..
Zitat (von Juna2023):
Nennt sich Referenzprinzip und dürfen die so machen.
Ach. Und wo steht das? Es müsste in deinem Arbeitsvertrag stehen!
Zitat (von Juna2023):
Das klagen spar ich mir, da ich eigentlich ganz froh bin nicht mehr in diesem Unternehmen tätig zu sein,
Man liest, dass du krankgeschrieben bist... seit dem 20.Juni.

Von Kündigung liest man gar nichts... demzufolge bist du AN im Krankenstand.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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