Vielleicht geht es ja jemandem genauso, ich war bis vor ein paar Wochen bei einem Call Center als Kundenbetreuer angestellt. Dann wurde ich berufsbedingt krank und bin seit dem Krankgeschrieben. Nun habe ich gestern erfahren, dass die Lohnfortzahlung von diesem Unternehmen so gestaltet wird, dass nur die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt wird und bei Krankheitsfall wird die Stundenzahl reduziert, hatte also im Juni einen halben Monat die 8 h voll bezahlt bekommen und den restlichen Monat nur 5 h und für Juli waren es nur noch 3, 89 h pro Tag die bezahlt worden sind. Im Arbeitsvertrag steht aber nicht, dass bei Krankheit der Lohn bzw die Stunden weniger werden. Sondern das Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen geleistet werden. Was soll ich tun, zu einem Anwalt gehen ?
Lohnfortzahlung ändert sich bei Krankheit
14. August 2024
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Frage vom 14. August 2024 | 11:04
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung ändert sich bei Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. August 2024 | 11:11
Von
Status: Weiser (17288 Beiträge, 9526x hilfreich)
Im Krankheitsfall müssen die Stunden bezahlt werden, die man planmäßig gearbeitet hätte, wenn man nicht krank gewesesen wäre.
Nicht mehr, nicht weniger.
Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Stundenzahl?
#2
Antwort vom 14. August 2024 | 11:28
Von
Status: Unbeschreiblich (34299 Beiträge, 5907x hilfreich)
Nein, mir nicht, aber es gilt auch für dich das EntgFG.---> https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/ZitatVielleicht geht es ja jemandem genauso :
Das wäre evtl. verfrüht.ZitatWas soll ich tun, zu einem Anwalt gehen ? :
Evtl. mal hier erklären, wie lange du in dem (krankmachenden) CC beschäftigt bist?
Richtig. So steht das nie dort.ZitatIm Arbeitsvertrag steht aber nicht, dass bei Krankheit der Lohn bzw die Stunden weniger werden. :
Von wem hast du das erfahren?ZitatNun habe ich gestern erfahren, dass die Lohnfortzahlung von diesem Unternehmen so gestaltet wird :
Enthält dein Arbeitsvertrag eine Vollzeitbeschäftigung und eine X-Tage-Woche und evtl. *Schichtarbeit*?
Dein Dienstplan ist dir wie lange vorher bekannt?
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#3
Antwort vom 14. August 2024 | 11:39
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas steht denn im Arbeitsvertrag zur Stundenzahl? :
"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 40 Stunden".
#4
Antwort vom 14. August 2024 | 11:44
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich telefoniere seit Wochen immer mit der einen Dame von der Personalabteilung und diese hat mir auf Nachfragen, warum bei der letzten Lohnnachzahlung nur ein paar Euros gezahlt wurden, mir erklärt die würden mit diesem "System" arbeiten.ZitatVon wem hast du das erfahren? :
Enthält dein Arbeitsvertrag eine Vollzeitbeschäftigung und eine X-Tage-Woche und evtl. *Schichtarbeit*?
Dein Dienstplan ist dir wie lange vorher bekannt?
Signatur:
Zudem bin ich dort vollzeit angestellt gewesen. Und das seit Mitte Mai.
Laut Vertrag immer schon 4 Wochen vorher, aber ganz hingehauen hat das nie.
#5
Antwort vom 14. August 2024 | 11:45
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEvtl. mal hier erklären, wie lange du in dem (krankmachenden) CC beschäftigt bist? :
Krankmachend deshalb, da ich neurologische Ausfälle in den Händen bekommen habe(Engpasssyndrom)
#6
Antwort vom 14. August 2024 | 12:09
Von
Status: Unbeschreiblich (34299 Beiträge, 5907x hilfreich)
Wie lange, nicht warum---> also erst seit Mitte Mai in Vollzeit zu 40 Wochenstunden.Zitatwie lange du in dem (krankmachenden) CC beschäftigt bist? :
Dann sollte trotzdem das EntgFG gelten... wenn du in den ersten 4 Wochen (also von Mitte Mai bis Mitte Juni ) noch nicht krank/AU gemeldet warst.
Das solltest du besser lassen. Telefonate sind nichts wert.ZitatIch telefoniere seit Wochen :
Du kannst schriftlich, nachweisbar und mit angemessener Fristsetzung (zB 14 Tage) beim AG die Vergütung gem. Arbeitsvertrag und gesetzlicher Grundlage fordern.
Dann die schriftliche Reaktion abwarten.
Bei weiterer AU solltest du ab der 7. Woche Krankengeld von der KV erhalten. Erst ab dann ist der AG von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entlastet.
#7
Antwort vom 14. August 2024 | 12:13
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVon wem hast du das erfahren? :
Die Dame sagte noch, da wird dann ein Durchschnittswert genommen, da ja zu diesem Zeitpunkt keine geleistete Arbeit verrichtet wird. Zudem wurde bei diesem Unternehmen auch die Toilettenzeit von der Arbeitszeit abgezogen und wurde nicht vergütet. Also wurden dir wenn du mal öfter auf Toilette musstet für manche Tage zum Beispiel nur 7, 5 h bezahlt.
#8
Antwort vom 14. August 2024 | 12:13
Von
Status: Schüler (236 Beiträge, 12x hilfreich)
Zitatmir erklärt die würden mit diesem "System" arbeiten. :
Wenn das "System" aber falsche Ergebnisse liefert, ist das nicht gut....
ZitatIm Arbeitsvertrag steht aber nicht, dass bei Krankheit der Lohn bzw die Stunden weniger werden :
Stimmt ja auch, die geleisteten Stunden sinken dann auf "null", da Du AU bist...... Bezahlt werden müssen die dennoch, da Lohnfortzahlung gesetzlich geregelt ist.
#9
Antwort vom 14. August 2024 | 12:25
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas solltest du besser lassen. Telefonate sind nichts wert. :
Du kannst schriftlich, nachweisbar und mit angemessener Fristsetzung (zB 14 Tage) beim AG die Vergütung gem. Arbeitsvertrag und gesetzlicher Grundlage fordern.
Dann die schriftliche Reaktion abwarten.
Bei weiterer AU solltest du ab der 7. Woche Krankengeld von der KV erhalten. Erst ab dann ist der AG von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entlastet.
Um das ganze abzukürzen.
Seit 14. Mai beschäftigt
Seit 20. Mai bis jetzt krank geschrieben
Für Juni 2 mal Lohnzahlung bekommen, einmal die gearbeiteten Stunden und die 2. Zahlung wurde neu berechnet da wurden mir 7 Tage ausgezahlt allerdings pro Tag nur noch 5h statt 8 pro Tag
Gestern den anteiligen Lohn für Juli bekommen da wurden mir 5 Tage bezahlt allerdings nur noch 3,89 h pro Tag. Stundenlohn blieb gleich.
Hatte so ein Fall noch nie, da sonst mein Stundenlohn immer so weiter gezahlt wurde wie ich tatsächlich arbeiten gegangen wäre. Und beim Festgehalt ebenso.
Meine Frage war eigentlich, kann der Arbeitgeber das so einfach machen bzw wie verhalte ich mich diesbezüglich.
#10
Antwort vom 14. August 2024 | 12:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMeine Frage war eigentlich, kann der Arbeitgeber das so einfach machen bzw wie verhalte ich mich diesbezüglich. :
Habe jetzt noch wen anders gefragt, nennt sich Referenzprinzip und muss wohl nicht im Arbeitsvertrag stehen. Ist also mein Pech, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht genug Stunden sammeln konnte. Danke trotzdem für eure Antworten.
#11
Antwort vom 14. August 2024 | 12:49
Von
Status: Unbeschreiblich (34299 Beiträge, 5907x hilfreich)
Dann ist es anders und diese Fakten hätten in den 1.Beitrag gehört...ZitatSeit 14. Mai beschäftigt. Seit 20. Mai bis jetzt krank geschrieben :
Schon nach der 1. Woche hast du eine AU vorgelegt. Demzufolge ist der AG nicht an das EntgFG gebunden. Aber offenbar hat der AG auch dazu eigene Vorstellungen.
Es gilt: https://www.betanet.de/krankengeld.html
Dort unter 2...wenn noch kein Anspruch...
Aber evtl. liegen bei dir andere Voraussetzungen vor (zB ...für kein Krankengeldanspruch)
Das mag sein. Bei diesem AG wird eben die Gesetzeslage einem Anrufer am Telefon anders *verklickert*.ZitatHatte so ein Fall noch nie, :
Meine Antwort: Der AG hat es bereits gemacht.ZitatMeine Frage war eigentlich, kann der Arbeitgeber das so einfach machen :
Meine Antwort: siehe #6.Zitatwie verhalte ich mich diesbezüglich. :
#12
Antwort vom 14. August 2024 | 12:55
Von
Status: Legende (18073 Beiträge, 6638x hilfreich)
Zitatich war bis vor ein paar Wochen ... :
... und bist krank geworden. "Seit 14. Mai beschäftigt. Seit 20. Mai bis jetzt krank geschrieben" #9
M.a.W. In den ersten 4 Wochen der Beschäftigung wird keine Entgeltfortzahlung geleistet. Ein Anspruch entsteht frühestens ab dem 11.06.2024 und dauert maximal bis zum 22.07.2024 . Danach besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
ZitatFür Juni 2 mal Lohnzahlung bekommen, einmal die gearbeiteten Stunden ... :
... wie das, wenn du seit 20/05 auf AU bist?
Ansonsten: das 'System' dort dürfte rechtlich zu beanstanden sein, nicht in Ordnung auch, dass Aufsuchen der Toilette von der AZ abgezogen wird.
Natürlich 'kann AG das so machen', solange niemand dagegen klagt. Da bietet sich Lohnklage beim Arbeitsgericht an. Mit deinem Karpaltunnelsyndrom wirst du dort ohnehin keine Zukunft haben, schätze ich.
#13
Antwort vom 14. August 2024 | 12:56
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSeit 20. Mai bis jetzt krank geschrieben :
hatte mich verschrieben, seit 20. Juni bis jetzt krank sorry
#14
Antwort vom 14. August 2024 | 13:04
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwie das, wenn du seit 20/05 auf AU bist? :
Ansonsten: das 'System' dort dürfte rechtlich zu beanstanden sein, nicht in Ordnung auch, dass Aufsuchen der Toilette von der AZ abgezogen wird.
Natürlich 'kann AG das so machen', solange niemand dagegen klagt. Da bietet sich Lohnklage beim Arbeitsgericht an. Mit deinem Karpaltunnelsyndrom wirst du dort ohnehin keine Zukunft haben, schätze ich.
Hatte mich verschrieben, bin seit 20.06.24 krank geschrieben. Demzufolge vorher schon 4 Wochen gewesen. Das klagen spar ich mir, da ich eigentlich ganz froh bin nicht mehr in diesem Unternehmen tätig zu sein, da auch die interne Kommunikation katastrophal war und man von oben gerab behandelt wurde. Ja Eine Hand Karpaltunnel und die andere Kupitaltunnel, aber ist letztendlich nicht ausschlaggebend für die Fragestellung. Ich danke dir ebenfalls für die Antworten. Wiegesagt war mein Pech. Nennt sich Referenzprinzip und dürfen die so machen.
#15
Antwort vom 14. August 2024 | 13:34
Von
Status: Unbeschreiblich (34299 Beiträge, 5907x hilfreich)
Meine Güte. Dann sollte auf jeden Fall das EntgFG gelten, wie es in deinem Vertrag steht.Zitatseit 20. Juni bis jetzt krank sorry :
Dann bleibt trotzdem mein Vorschlag: siehe #6..
Ach. Und wo steht das? Es müsste in deinem Arbeitsvertrag stehen!ZitatNennt sich Referenzprinzip und dürfen die so machen. :
Man liest, dass du krankgeschrieben bist... seit dem 20.Juni.ZitatDas klagen spar ich mir, da ich eigentlich ganz froh bin nicht mehr in diesem Unternehmen tätig zu sein, :
Von Kündigung liest man gar nichts... demzufolge bist du AN im Krankenstand.
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