Hey, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Situation:
Ich bin bei einer Leihfirma beschäftigt und arbeite im 3-Schichtsystem.
Durch die Schichten kommt es mit Sicherheit immer mal zu Schwankungen beim Lohn.
Ich hatte die letzten Monate immer zwischen 150 und 160 Arbeitsstunden (teilweise Zusatzschichten).
Im Schnitt hatte ich immer zwischen 1600 und 1800 Euro netto.
Jetzt habe ich mein Gehalt bekommen (Lohn kommt immer zum 15. ) und war total schockiert.
1400€ netto !!
Ich habe natürlich sofort meine Leihfirma kontaktiert und gefragt was da los sei. Diese sagte mir, das würde immer darauf ankommen, wieviele Arbeitstage man im Monat hat.
Man sagte mir, dass wir (ich) im Juni nur 18 Arbeitstage hatten.
Hintergrund: Im Juni waren 2 Feiertage
10. Juni Pfingstmontag
20. Juni Fronleichnam
Alle meine Kollegen sind der Meinung, dass ich definitiv die Feiertage bezahlt bekommen muss. Und auch nach viel "googeln" bin ich dieser Meinung!
Kurz gesagt: Mein Arbeitgeber
bezahlt mir die Feiertage nicht.
Frage: MUSS mir der Arbeitgeber (auch wenn es eine Leihfirma ist) die Feiertage bezahlen?
Bin ich im Recht? Oder benutzt die Leihfirma ein Hintertürchen, welches ich nicht kenne?
Ich würde mich total über schnelle Antworten freuen.
Liebe Grüße
Lohnfortzahlung an einem Feiertag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn du montags und donnerstags arbeitest, steht dir die Bezahlung der Feiertage unter der Woche zu.
Gilt unabhängig davon, ob du Leiharbeiter bist oder sonstwas.
Wie meinst du das?
Also ich war an beiden Feiertagen nicht arbeiten.
Aber trotzdem muss ich Feiertage doch bezahlt bekommen? Nur dass ich wenn ich nicht freiwillig komme, keine Zuschläge erhalte?
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Nur dann wenn du, ohne Feiertag, ansonsten an diesen Tagen hättest arbeiten müssen.ZitatAber trotzdem muss ich Feiertage doch bezahlt bekommen? :
Wenn du immer nur Montags arbeitest bekommst du am Dienstag keinen Feiertag bezahlt
Arbeitest du Dienstags und da ist ein Feiertag und du darfst nicht arbeiten - muss er bezahlt werden.
Arbeitest du an der Tankstelle und es ist Feiertag und die hat offen und du arbeitest wirst du eh bezahlt.
Achtung !! Du kannst diese Ansprüche nur vor Gericht durchsetzen. Nimmst du einen Anwalt, den man immer selber zahlen muss, kostet es mehr als du bekommst.
Geh zum Gericht und klage OHNE Anwalt. Das kann man auch gut ohne. Abrechnung, Stundenliste, Tagesplan. Arbeitsvertrag, Abrechnung mitnehmen
Du rückst aber an die Spitze der Liste der ersten die gekündigt werden :-(
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