Lohnfortzahlung - arbeitsunfähig

13. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnfortzahlung - arbeitsunfähig

Ich habe eine Frage:

Wenn eine Person erst seit 2 Wochen in einem neuen Betrieb beschäftigt ist und !aufgrund! der ausgeführten Tätigkeit arbeitsunfähig wird, wie verhält es sich dann mit der Lohnfortzahlung?

Greift dann trotzdem der folgende Absatz;
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Immerhin wird der AN ja durch die Arbeit krank.

AN muss 8 Stunden am Tag und 6 Tage die Woche (=48-Stunden-Woche im Schichtbetrieb) mit einer Flex und anderen Maschinen Grate an Guss-Elementen entfernen. Durch das Gewicht und die Vibrationen der Maschinen (besomders wenn die Kugellager verschlissen sind) sind die Muskeln und Sehnen entzündet, so dass diese Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann.

Ist dann der AN der in den Hintern gekniffene und bekommt kein Geld? (AU wird voraussichtlich 3 Wochen anhalten) Hinzu kommt ja noch, dass zusätzlich die Kündigung wegen Probezeit im Raum steht und der AN aufgrund der "Krankheit" ja dann auch nicht sofort die Möglichkeit hätte woanders anfangen zu können. Denn erst müssen die Sehnen und Muskeln genesen bevor überhaupt wieder mit dem Arm etwas gemacht werden kann.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Der AN bekommt Krankengeld von der Krankenkasse.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

japp stimmt

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