Lohnfortzahlung bei Krankheit während Probezeit

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jung, Sebastian
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei Krankheit während Probezeit

Hallo vielleicht kann mir jemand helfen, Ich bin seit dem 01.01.2009 bei meinem neuen Arbeitgeber angestellt. am 06.01.2009 hatte ich einen Verkehrsunfall und bin seit da Krank geschrieben. Da die Behandlung im Krankenhaus noch länger dauern wird mind (2-3 Monate), spiele Ich mit dem Gedanken einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zum 06.02.2009 zu schließen.
Jetzt meine Frage: Muß Mir der Arbeitgeber den Lohn für den Zeitraum vom 01.01.2009- 06.02.2009 dann zahlen???

Danke für Rasche antworten!!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wie lange wäre denn die Kündigungsfrist?

-- Editiert von hamburgerin01 am 29.01.2009 15:38

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#2
 Von 
Jung, Sebastian
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kündigungsfrist beträgt 14 tage in der Probezeit, aber Ich möchte so schnell wie möglich kündigen um den AG nicht nöch länger zu belasten, muß er Mir Lohn zahlen für den Zeitraum vom 01.01.2009- 06.02.2009 wenn ich zum 06.02. kündigen sollte

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jung, sebastian

nein, dein ag zahlt erstmal keine lohnfortzahlung.
du bist während der ersten 4 wochen des arbeitsverhältnisses erkrankt und somit ist die krankenkasse zuständig. entgeltfortzahlungsgesetz §3, abs. 3

der anspruch auf krankengeld entsteht immer ab erstem tag der arbeitsunfähigkeit, ruht nur bei lohnfortzahlung
sgb V §46 ff

diese setzt ab der 5. woche ein und besteht somit in deinem fall höchstens für 2 wochen.
http://www.jobware.de/ra/ib/kh/6.html#


eine kündigung deinerseits oder eine aufhebung (die einer eigenkündigung gleichkommt) mit der du einverstanden bist hätte eine 3 monatige sperre bei alg1 (falls noch anspruch besteht) zur folge.

jetzt bekommst du kg in höhe von 70% des letzten netto 4 wochen lang. dann 2 wochen lohnfortzahlung und dann wieder 70% des letzten netto als kg.

es wird ein riesenchaos, wenn du jetzt kündigst. die gkv wird dich zur agentur für arbeit schicken, die wieder ins kg. durch die sperre käme dann die leistungsbehörde alg2 (hartz4) ins spiel.

mein tipp: lass alles, wie es ist und wenn der ag dir kündigt und du probleme mit der gkv kriegst, melde dich hier im forum unter sozialrecht.



sunbee

-- Editiert von Sunbee1 am 29.01.2009 16:18

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#4
 Von 
firefighter2320
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Verhält es sich genauso im folgenden Fall?

Der AN wird nach 3 Wochen krank!
Die Lohnfortzahlung für die 4. Woche übernimmt die Krankenkasse.
Der AN ist in der 5. und 6. Woche weiterhin krank.

nach Ablauf der 4. Woche kündigt der AG den AN zum 15. des Folgemonats.
Muss hier der AG auch den Lohn für die 5. und 6. Woche bis zum Ende des Arbeitsvertrags weiter zahlen?

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

BITTE nicht alte themen hervorkramen und dann eigene fragen dran hängen! - es verwirrt nur, sich erst durch die alten beiträge durcharbeiten zu müssen, um dann zu erkennen, dass jemand da ein ähnliches problem angehängt hat.

:bang:

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#6
 Von 
firefighter2320
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

da der Beitrag relativ kurz war, dachte ich mir, dass es in dem fall geht!

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