Lohnfortzahlung bei Neueinstellung

11. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lilyrecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei Neueinstellung

Hallo zusammen, ich möchte gerne wissen ob mein Arbeitgeber recht nach 2,5 Monate mir das Gehalt zu kürzen weil ich im ersten Monat krank war? Also ich weiß schon der muss nicht die erste 4 Woche zahlen wenn ich krank bin aber dass er dass nach 2,5 Monate macht, habe ich nicht damit nicht gerechnet, mir hat auch niemand davon was gesagt. Jetzt sitze ich nun mit meinen Rechnungen und habe kein Geld. Die Krankenkasse hat gesagt es ist zu spät bei denen das Krankengeld beantragen..

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ich meine, es ist nicht zu spät, mit dem AG und der KK zu klären, was passiert war.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat (von Lilyrecht123):
Die Krankenkasse hat gesagt es ist zu spät


Hast Du die AU-Bescheinigung direkt nach der Krankschreibung an die Krankenkasse geschickt?

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#3
 Von 
Lilyrecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

[link=http://Hast Du die AU-Bescheinigung direkt nach der Krankschreibung an die Krankenkasse geschickt?]http://Hast Du die AU-Bescheinigung direkt nach der Krankschreibung an die Krankenkasse geschickt?[/link]

Das ist das Problem ich hab die Krankmeldung nicht bei der KK abgegeben und jetzt ist er zu spät.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber so einfach nach 2 Monate die Hälfte von meinem Gehalt abziehen darf? Gibt da keine Frist?

Vielen Dank im Voraus

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#4
 Von 
Lilyrecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

http://

Zitat (von hh):
Hast Du die AU-Bescheinigung direkt nach der Krankschreibung an die Krankenkasse geschickt?



Das ist das Problem ich hab die Krankmeldung nicht bei der KK abgegeben und jetzt ist es zu spät.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber so einfach nach 2 Monate die Hälfte von meinem Gehalt abziehen darf? Gibt da keine Frist?

Vielen Dank im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Gibt da keine Frist? Doch, natürlich - vermutlich in Ihrem Arbeitsvertrag. Und die Frist ist todsicher länger als 2 Monate...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Lilyrecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Doch, natürlich - vermutlich in Ihrem Arbeitsvertrag.


Nein steht gar nichts, ich habe dieses Gesetz (mit 4 Wochen bei Neuanstellung kein Lohnfortzahlung) selber im Internet gefunden.. mir wurde davon nichts gesagt gar kein Bescheid bis ich gestern selber gefragt habe, was ist mit meinem Lohn..
Ich finde es schon irgendwie nicht richtig, ich hab damit gar nicht gerechnet.. und weiss nicht was ich jetzt machen soll

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nein steht gar nichts Dann gilt halt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.
und weiss nicht was ich jetzt machen soll Sich damit abfinden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Lilyrecht123):
Hallo zusammen, ich möchte gerne wissen ob mein Arbeitgeber recht nach 2,5 Monate mir das Gehalt zu kürzen weil ich im ersten Monat krank war?

Ja, das darf er durchaus.



Zitat (von Lilyrecht123):
aber dass er dass nach 2,5 Monate macht, habe ich nicht damit nicht gerechnet,

Wieviel hat er denn gekürzt bzw. ausgezahlt?



Zitat (von Lilyrecht123):
mir hat auch niemand davon was gesagt.

Alles was in öffentlich bekannt gemachten Gesetzen Verordnungen etc. steht, gilt auch wenn man es nicht weis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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