Lohnfortzahlung bei erneuter Krankheit

3. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei erneuter Krankheit

Person XYZ war vor 8 Monaten krank und vor 4 Monaten krank. Jetzt ist diese Person erneut erkrankt.
Vor 4 Monaten war es Krankheit x. Vor 8 Monaten war es die Krankheit y und jetzt ist es die Krankheit z.
Krankheit x und y haben nichts miteinander zutun. Krankheit y und z haben gewisse Ähnlichkeiten.
Kommt es bei der Lohnfortzahlung auf den ICD-10-Code an? Wenn in den letzten 12 Monaten insgesamt 6 Wochen in der Summe Person XYZ krank war, macht man die Lohnfortzahlung an dem ICD-10-Code fest oder schaut man auf die Krankheit und entscheidet dann ob es die selbe Krankheit sein kann? Die ICD-10-Codes haben den selben Buchstaben aber eine andere Nummer.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von tim234):
Kommt es bei der Lohnfortzahlung auf den ICD-10-Code an?
Nein. Den AG geht die Diagnose bzw. ein ICD-10-Code nichts an.
Für den AG ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wichtig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Bitte Butter bei die Fische: hat es zwischen den AU-Zeiten Perioden gegeben, in denen AN auch gearbeitet hat? (Oder: schließen sich die AU-Zeiten nahtlos aneinander an??.

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#4
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AN hat zwischen den AUs gearbeitet.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Zitat:
oder schaut man auf die Krankheit und entscheidet dann ob es die selbe Krankheit sein kann?

So ungefähr.
Aber die Entscheidung, ob es die selbe Krankheit ist, trifft die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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