Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Ist meine Krankheit ein von mir zu vertretender Grund?

20. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schabatzki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Ist meine Krankheit ein von mir zu vertretender Grund?

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin seit Anfang August bei einer Zeitarbeitsfirma vollzeit beschäftigt. Ich war jetzt im November 2 Wochen krank.
In meinem Arbeitsvertrag steht ein Satz den ich nicht richtig verstehe:
"Beträgt die Arbeitszeit des Mitarbeiters aus von ihm zu vertretenden Gründen weniger als die in § 3 Abs. 5 angegeben Stunden, entfällt für diese Fehlzeiten der Entgeltanspruch."
Ist meine zweiwöchige Krankheit ein von mir zu vertretender Grund?
Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir vielleicht weiterhelfen?

Vielen Dank

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Dass Sie eine Krankheit verschuldet haben, ist extrem unwahrscheinlich. Somit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


entgeltfortzahlung im krankheitsfall steht dir natürlich zu
das ist "unabdingbar"

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen