Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin seit Anfang August bei einer Zeitarbeitsfirma vollzeit beschäftigt. Ich war jetzt im November 2 Wochen krank.
In meinem Arbeitsvertrag steht ein Satz den ich nicht richtig verstehe:
"Beträgt die Arbeitszeit des Mitarbeiters aus von ihm zu vertretenden Gründen weniger als die in § 3 Abs. 5 angegeben Stunden, entfällt für diese Fehlzeiten der Entgeltanspruch."
Ist meine zweiwöchige Krankheit ein von mir zu vertretender Grund?
Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir vielleicht weiterhelfen?
Vielen Dank
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Ist meine Krankheit ein von mir zu vertretender Grund?
20. November 2010
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Frage vom 20. November 2010 | 00:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Ist meine Krankheit ein von mir zu vertretender Grund?
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#1
Antwort vom 20. November 2010 | 00:12
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Dass Sie eine Krankheit verschuldet haben, ist extrem unwahrscheinlich. Somit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.
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#2
Antwort vom 20. November 2010 | 00:14
Von
Status: Praktikant (540 Beiträge, 175x hilfreich)
entgeltfortzahlung im krankheitsfall steht dir natürlich zu
das ist "unabdingbar"
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