Guten Tag,
Folgendes ich bin seit knapp 3 Monaten angestellt . Und bin seit letzter Woche krank geschrieben . Und heute meinte mein Chef wenn ich weiterhin krank bin das ich für die Tage kein Anspruch auf Gehalt hab auch für die anderen Krankheitstage . Das klingt ein bisschen komisch für mich .. vielleicht kann mir jemand helfen .
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatGuten Tag, :
Folgendes ich bin seit knapp 3 Monaten angestellt . Und bin seit letzter Woche krank geschrieben . Und heute meinte mein Chef wenn ich weiterhin krank bin das ich für die Tage kein Anspruch auf Gehalt hab auch für die anderen Krankheitstage .
Tinnef.
Sofern du beschäftigt bist, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach Anspruch auf Krankengeld. Der Chef hingegen bekommt wiederum (allerdings nicht zu 100%) Ersatz. Dafür gibt es ja die Umlagen.
Oder hat dein Chef Verlustängste, weil er dich (noch) nicht angemeldet hat ??? Dann aber hopp, hopp, hopp.
Der Chef hätte lediglich Recht, wenn seit Bestehens des Arbeitsverhältnisses 4 Wochen noch nicht vergangen wären. Da hättest du aber sofort Anspruch auf KG. Du aber schreibst von bereits 3 Monaten Beschäftigung.
-- Editiert von Spejbl am 20.05.2019 16:49
... dem ist in der Tat nichts hinzuzufügen, abgesehen von dem allgemeinen Umstand, dass man dir in der Probezeit natürlich kündigen kann. Wenn eine Probezeit vereinbart ist.
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Dankeschön für die Antworten . Und eine Frage noch ich arbeite in einer Firma die meiner Firma kooperiert also bei Firma A übe ich meine Tätigkeit aus über Firma B (keine Leiharbeiter ) und Firma C praktisch mein Chef bei dem ich unterschrieben habe . Und im Vertrag steht jeweils zum 15. des Monats bekomm ich mein Gehalt . Zum 15. April hätte ich mein erstes Gehalt bekommen müssen . Hab aber erst am 28. das Gehalt vom 15-30 März bekommen . Und vor paar Tagen ein Teil des Gehaltes vom 1.april bis zum 1.mai mit der Begründung das Firma B oben genannt erst am 25. überweist . Weiß jemand wie das abläuft .
ZitatUnd im Vertrag steht jeweils zum 15. des Monats bekomm ich mein Gehalt :
Dann hat es dann auch da zu sein.
Zitatmit der Begründung das Firma B oben genannt erst am 25. überweist :
Das ist aber das Problem des Arbeitgebers, er hat zu zahlen wenn die Frist erreicht ist.
Ok danke schön
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