Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eistee667
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Guten Tag,

Folgendes ich bin seit knapp 3 Monaten angestellt . Und bin seit letzter Woche krank geschrieben . Und heute meinte mein Chef wenn ich weiterhin krank bin das ich für die Tage kein Anspruch auf Gehalt hab auch für die anderen Krankheitstage . Das klingt ein bisschen komisch für mich .. vielleicht kann mir jemand helfen .

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Eistee667):
Guten Tag,

Folgendes ich bin seit knapp 3 Monaten angestellt . Und bin seit letzter Woche krank geschrieben . Und heute meinte mein Chef wenn ich weiterhin krank bin das ich für die Tage kein Anspruch auf Gehalt hab auch für die anderen Krankheitstage .


Tinnef.

Sofern du beschäftigt bist, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach Anspruch auf Krankengeld. Der Chef hingegen bekommt wiederum (allerdings nicht zu 100%) Ersatz. Dafür gibt es ja die Umlagen.

Oder hat dein Chef Verlustängste, weil er dich (noch) nicht angemeldet hat ??? Dann aber hopp, hopp, hopp.

Der Chef hätte lediglich Recht, wenn seit Bestehens des Arbeitsverhältnisses 4 Wochen noch nicht vergangen wären. Da hättest du aber sofort Anspruch auf KG. Du aber schreibst von bereits 3 Monaten Beschäftigung.

-- Editiert von Spejbl am 20.05.2019 16:49

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

... dem ist in der Tat nichts hinzuzufügen, abgesehen von dem allgemeinen Umstand, dass man dir in der Probezeit natürlich kündigen kann. Wenn eine Probezeit vereinbart ist.

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#3
 Von 
Eistee667
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für die Antworten . Und eine Frage noch ich arbeite in einer Firma die meiner Firma kooperiert also bei Firma A übe ich meine Tätigkeit aus über Firma B (keine Leiharbeiter ) und Firma C praktisch mein Chef bei dem ich unterschrieben habe . Und im Vertrag steht jeweils zum 15. des Monats bekomm ich mein Gehalt . Zum 15. April hätte ich mein erstes Gehalt bekommen müssen . Hab aber erst am 28. das Gehalt vom 15-30 März bekommen . Und vor paar Tagen ein Teil des Gehaltes vom 1.april bis zum 1.mai mit der Begründung das Firma B oben genannt erst am 25. überweist . Weiß jemand wie das abläuft .

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Eistee667):
Und im Vertrag steht jeweils zum 15. des Monats bekomm ich mein Gehalt

Dann hat es dann auch da zu sein.



Zitat (von Eistee667):
mit der Begründung das Firma B oben genannt erst am 25. überweist

Das ist aber das Problem des Arbeitgebers, er hat zu zahlen wenn die Frist erreicht ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Eistee667
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke schön

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