Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - keinen Anspruch wenn ich innerhalb von 4 Wochen krank werde?

12. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - keinen Anspruch wenn ich innerhalb von 4 Wochen krank werde?

Hallo, ich bin etwas verzweifelt und hoffe, mir kann jemand helfen.
Ich Juni 2007 habe ich eine Tätigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma begonnen.
Plötzlich und unerwartet wurde ich, und mit mir weitere 70 Mitarbeiter, im Oktober fristgerecht innerhalb der Probezeit gekündigt.
Offiziell war ich also am 3.November wieder arbeitslos.
Kurze Zeit später rief mich diese Zeitarbeitsfirma wieder an, und bot mir erneut denselben Arbeitsplatz an.
So nahm ich dann am 27.November wieder meine Tätigkeit dort auf.
Allerdings bekamen wir alle erneut eine Kündigung zum 18.12.2007.
Am 03.12 wurde ich plötzlich sehr krank.
Natürlich erhielt mein Arbeitgeber unverzüglich die Krankmeldung.
Nun habe ich meine Lohnabrechnung bekommen, und bin einfach nur verzweifelt.
Ich bekomme kein Geld.
Der Arbeitgeber teilte mir mit, das ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, wenn ich innerhalb von vier Wochen krank werde. Da ich meinen neuen Arbeitsvertrag erst am 27.11 unterschrieben habe, passt ja auch diese Zeit.
Meine Krankenkasse wies mich aber darauf hin, das das nur der Fall ist, wenn ich länger als drei Monate nicht bei dieser Firma beschäftigt war.

Welche Aussage ist denn nun richtig?Und was kann ich tun?

Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.

Liebe Grüße
Nicole

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@europe

mit welchem § redet sich die gkv denn raus?
dein ag hat m. meinung nach recht. hier ist ein neuer vertrag entstanden.

sunbee

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#2
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Sunbee,

vielen Dank für Deine Antwort.Ich hab jetzt mal ein wenig gegoogelt.
Bei einer Zeitarbeitsfirma richtet sich wohl alles nach BZA.
Und auch dort steht unter §9:
Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse
mit Mitarbeitern, die
mindestens drei Monate lang nicht in einem
Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber
standen.

Da ich dort beschäftigt war, zähle ich eben nicht zu einer Neueinstellung.

Aber genaues weiß ich auch noch nicht.:(

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, die Frage ist, ob der BZA-Tarif in der Firma angewendet wurde. Ansonsten sollte die Krankenkasse schon damit rausrücken, warum sie meint, dass die Unterbrechung unschädlich ist.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

es handelt sich um eine ziemlich bekannte Zeitarbeitsfirma, die bundesweit mit den BZA Tarifen arbeitet.

Liebe Grüße
Nicole

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@europe

das ist mir schon klar, trotzdem beantwortet es die frage nach dem § nicht, den die gkv angibt, warum sie nicht zahlen wollen. bitte schau auf den bescheid der gkv und poste es hier.

@venotis
*wink*
wenn auch schon spät, wünsche ich dir ein glückliches u. friedliches jahr 2008

sunbee

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#6
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Krankenkasse hat mir das telefonisch mitgeteilt, nicht schriftlich.
Ist ja alles noch ziemlich frisch und ich weiß nicht, wo ich Forderungen geltend machen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@europe

genau das habe ich mir gedacht. ob die gkv dir telefonisch erzählt, in china haben sie ein wunderheilmittel gefunden oder ob die sagen, kg wird nicht gezahlt...
stelle schriftlich und nachweisbar antrag auf kg. punkt. dann müssen sie dir schriftlichen bescheid erteilen und den § postest du dann hier.

sunbee

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