Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Am 20 Januar wurde ich operiert und anschließend 8 Wochen krank geschrieben. Mein Lohn wird immer am 15. jeden Monat gezahlt. Am 15. Februar wurde es normal gezahlt.. Diesen Monat bekam ich für die zwei Wochen vom 3. bis 14. März Krankengeld und ganze 70 Euro vom Arbeitgeber. Ich bin davon ausgegangen, dass es immer vom 1. bis 31. jeden Monat abgerechnet wird und am 15. überwiesen. Leider habe ich mich heute erkundigt, wir werden angeblich im Voraus bezahlt, es wurde also Krankengeld bereits gezahlt und mir steht nichts mehr zu. Ich weiß leider nicht, wie ich den Monat überbrücken soll, das Krankengeld war auch sehr niedrig. Es entstand eine Lücke und ich bin total ratlos. Ist das korrekt, dass man so im Krankheitsfall im Stich gelassen wird?
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Lohnfortzahlung und Krankengeld
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Es entstand eine Lücke und ich bin total ratlos.
Wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind, gehen Sie mit dem Auszahlschein der KK zu Ihrem Arzt und der füllt den aus. Dann den Schein zur KK schicken und es erfolgt eine weitere Zahlung.
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Danke, nein, ich bin nur bis zu dieser Woche krank geschrieben.
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quote:
wir werden angeblich im Voraus bezahlt
Da Zahlung Mitte des Monats erfolgt, wahrscheinlich für die erste Monatshälfte im Nachhinein und die zweite im Voraus?
Wenn die Abrechnung für März schon gelaufen ist, dann zu einem Zeitpunkt als der AG noch gar nicht wusste, wann die AU der AN und somit der Krankengeldbezug tatsächlich endet. Insofern sollte mit dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme unverzüglich der Lohn für die zweite Monatshälfte gezahlt werden.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
quote:
Leider habe ich mich heute erkundigt, wir werden angeblich im Voraus bezahlt, es wurde also Krankengeld bereits gezahlt und mir steht nichts mehr zu.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn Du am 15.03. das gehalt für den Zeitraum 01.03.-31.03. erhälst, dann muss das im März etwa die Hälfte des normalen gehaltes sein, weil Du 2 Wochen krank geschrieben warst.
Auch wenn der Zeitraum ein anderer war, der Lohnzahlungszeitraum beträgt immer einen Monat und davon hattest Du 2 Wochen Krankengeldbezug. Wie man es auch dreht und wendet, hättest Du etwa die Hälfte des normalen Gehaltes bekommen müssen.
Ich gehe davon aus, dass Du nur für den 1. und 2. März Gehalt bekommen hast und die Zahlung für den Zeitraum ab 15.03., die normalerweise mit dem Märzgehalt ausgezahlt wird, fehlt. Grund dafür könnte sein, dass man zur Zeit der Erstellung der Gehaltsabrechnung noch nicht sicher wusste, ob Du wirklich am 15.03. wieder zur Arbeit erscheinen würdest und daher das gehalt für den zweite Monatshälfte einbehalten hat.
70€ für einen Arbeitstag (02.03.) würden zu einem Monatsnettogehalt von 1.540€ passen.
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-- Editiert hambre am 13.03.2015 17:09
/// Es entstand eine Lücke und ich bin total ratlos. Ist das korrekt, dass man so im Krankheitsfall im Stich gelassen wird?
Fakt im Sinne von gängiger Praxis ist es, dass AG bei länger Erkrankten ungern in die Situation kommen, zuviel an Lohn zu überweisen und deswegen vor der Sechs-Wochen-Grenze lieber zu wenig zahlen. Und leider Gottes ist es dann auch die hässliche Folge, dass AN neben all' den Sorgen um Gesundheit und Wiederherstellung (und was sonst noch daran hängt) obendrein noch dem hinterherlaufen müssen, was ihnen zusteht. Wehe dem, der keine Reserven hat und niemanden, der für den Kranken den Papierkram erledigt.
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Ich danke euch für eure Hilfe. Ich habe jetzt einen Vorschuss beantragt in Höhe von 500 Euro. Wird der jetzt am 15. April vom Lohn wieder abgezogen? Sorry, das Ganze ist für mich etwas verwirrend.
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Fangen wir doch mal ganz von vorne an.
Du hast einen Arbeitsvertrag. In dem sollte drinnen stehen, wann der Lohn für welchen Zeitraum gezahlt wird. Beispiel: am 15. März für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. März, oder aber vom 15. März bis zum 15. April? Erst wenn Du die Kenntnis hast, kannst Du sauber rechnen.
Natürlich wird Dir der Vorschuss abgezogen vom Lohn, wie soll das sonst funktionieren?
Aber, schau erst einmal nach, welche Zeiträume erfasst sind, rechne dann, und dann sieht man weiter.
wirdwerden
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Stimmt, es steht im Arbeitsvertrag....also:
Ihr Monatsgrundentgelt wird Ihnen gem. ...am 15. eines jeden Kalendermonats für den laufenden Kalendermonat unbar gezahlt.
Es bedeutet, vom 16.03 bis 31.03 steht mir noch Geld zu, im April bekomme ich ganz normales Gehalt für den ganzen Monat April.
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